EU-Strategie für Menschen mit Behinderungen

Eingeordnet in Ausbildung und Beschäftigung Beratung

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Die EU-Strategie für Menschen mit Behinderungen seit 1996

Im Jahr 1996 festigte die EU ihre Strategie für Menschen mit Behinderungen mit der Mitteilung der Europäischen Kommission über die Chancengleichheit. Dieses Dokument basiert auf den 1993 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommenen Standardregeln für die Herstellung der Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen und bekennt sich zum Recht auf Anerkennung von Unterschieden.

In der Mitteilung wird eingeräumt, dass etwa 10 % der Bevölkerung Menschen mit Behinderungen sind, die oft von Rechten und Chancen ausgeschlossen bleiben. Dies betrifft eine große Mehrheit der Bereiche wie Arbeit, Bildung, Erreichbarkeit, Mobilität, Wohnen und soziale Dienste, in denen die Versorgung oft unzureichend ist und eine zu geringe Beteiligung der Betroffenen stattfindet.

Die drei Säulen der Strategie

Um dieser Situation zu begegnen, beruht die Strategie auf drei wesentlichen Säulen:

  • Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten: Durch das Europäische Parlament (Intergroup Disability) und eine hochrangige Gruppe aus Vertretern der Staaten werden politische Entwicklungen geprüft sowie Informationen und Erfahrungen ausgetauscht.
  • Die volle Teilhabe von Menschen mit Behinderungen: Dies geschieht durch die Unterstützung von sozialen Initiativen und einen ständigen Dialog mit dem Europäischen Behindertenforum.
  • Mainstreaming (Sektorübergreifende Politik): Es wird davon ausgegangen, dass eine bessere Lebensqualität für Menschen mit Behinderungen die gesamte politische Agenda der EU und der Mitgliedstaaten betrifft. Diese Querschnittsaufgabe wird durch die interministerielle Gruppe für Behinderungen sichergestellt.

Horizontale Behandlung und Beschäftigungsstrategien

Die horizontale Behandlung des uneingeschränkten Zugangs für behinderte Menschen ist in der Europäischen Beschäftigungsstrategie, dem Gemeinschaftsprogramm zur Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung sowie in den nationalen beschäftigungspolitischen Aktionsplänen und Plänen zur Bekämpfung von Armut verankert.

In diesem Ansatz legt die EU besonderes Augenmerk auf wichtige Bereiche zur Verbesserung der Lebensqualität und der vollständigen Integration, wie Ausbildung, Beschäftigung und Zugänglichkeit – einschließlich neuer Informationsumgebungen. Da trotz höherer Anerkennung der Gleichheit weiterhin Schwierigkeiten bei der Suche oder Erhaltung von Arbeitsplätzen bestehen, entwickelt die EU Instrumente für eine tatsächliche Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt.

Der Rat hat Richtlinien zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf verabschiedet. Diese reflektieren die Notwendigkeit von Anpassungen am Arbeitsplatz, die Unterstützung positiver Maßnahmen in der nationalen Politik und rechtliche Garantien für Arbeitsplätze dieser Gruppe.

Wichtige EU-Programme und Initiativen

Förderung durch den Europäischen Sozialfonds

Durch den Europäischen Sozialfonds hat die EU verschiedene Programme zur Verfügung gestellt. In den 90er Jahren war dies das Horizon-Programm innerhalb der Gemeinschaftsinitiative für Beschäftigung. Seit dem Jahr 2000 erfolgt die Förderung im Rahmen des Programms EQUAL.

Ein Europa ohne Hindernisse

Der gleichberechtigte Zugang ist der Dreh- und Angelpunkt der Gemeinschaftsstrategie „Hin zu einem Europa ohne Hindernisse für Menschen mit Behinderungen“. Der Fokus liegt hierbei auf:

  • Mobilität: Ein zentraler Bestandteil der europäischen Staatsbürgerschaft. Maßnahmen betreffen den öffentlichen Verkehr für Menschen mit eingeschränkter Mobilität und die Vernetzung der transeuropäischen Netze (TEN).
  • Integration: Berücksichtigung der Bedürfnisse behinderter Menschen im Forschungsrahmenprogramm und Förderung bewährter Verfahren durch regionale Gebietskörperschaften in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Informationsservice für Nahverkehr.
  • Verbraucherschutz: Ein besserer Schutz der Rechte und Interessen behinderter Nutzer, insbesondere beim Zugang zur Justiz, bei Finanzprodukten und der Produktsicherheit.
  • Elektronische Kommunikation: Ein neuer Rechtsrahmen für die Erreichbarkeit digitaler Dienste.

Die Anwendung von Forschung und Technologie für die medizinische Versorgung ist ebenfalls ein wesentlicher Teil der europäischen Programme, die der neuen Definition der gemeinschaftlichen Kommunikationsstrategie folgen.

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