Europäische Beschäftigungspolitik und soziale Agenda
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Diese Maßnahmen beinhalten keine Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten. Artikel 150 des EG-Vertrags sieht vor, einen beratenden Status zur Förderung der Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten in der Beschäftigungspolitik und Arbeit zu etablieren. Die Aufgaben des Ausschusses sind:
- Die Verfolgung der Beschäftigungslage und der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
- Die Schaffung von Stellungnahmen auf Ersuchen des Rates oder der Kommission oder auf eigene Initiative sowie die Vorbereitung von Maßnahmen gemäß Artikel 148.
Zur Durchführung seines Mandats arbeitet der Ausschuss mit den Sozialpartnern zusammen. Jeder Mitgliedstaat und die Kommission entsenden jeweils zwei Mitglieder.
Online-Agenda: Herausforderungen der Gesellschaft
Die Agenda adressiert die Auswirkungen des technologischen Fortschritts, der Globalisierung und einer alternden Bevölkerung auf die europäischen Gesellschaften. Angesichts hoher Arbeitslosenzahlen und einer signifikanten Anzahl von Schulabbrechern darf die Gefahr der sozialen Ausgrenzung nicht ignoriert werden.
Die neue sozialpolitische Agenda
Die neue sozialpolitische Agenda stützt sich auf drei Säulen:
- A) Chancen für Mobilität, mehr und bessere Arbeitsplätze.
- B) Zugang für alle Menschen zu Bildung, Gesundheitsversorgung und sozialen Diensten.
- C) Solidarität mit Menschen, die von staatlichen Strukturänderungen betroffen sind und sich nicht schnell genug anpassen können.
Angesichts der höheren Lebenserwartung in der EU (77 Jahre für Männer und 83 für Frauen) sind Maßnahmen für aktives Altern, eine hohe Qualität der Gesundheitsversorgung und eine nachhaltige Wirtschaftspolitik zur Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme erforderlich. Die EU stärkt zudem die Integration der Geschlechterperspektive in alle Politikbereiche.
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Es werden Verbesserungen der bestehenden Rechtsvorschriften zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie angestrebt. Zudem zielt das Dokument auf die Stärkung der sozialen Dimension in internationalen Verträgen, die Umsetzung der IAO-Strategie für menschenwürdige Arbeit und die Förderung der sozialen Verantwortung von Unternehmen ab.
Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen
Die Strategie umfasst drei Schwerpunktbereiche:
- A) Zugang zum Arbeitsmarkt und dessen Instandhaltung für eine wachsende Zahl von Menschen bei gleichzeitiger Modernisierung der Sozialschutzsysteme.
- B) Verbesserung der Anpassungsfähigkeit von Arbeitnehmern und Unternehmen.
- C) Verbesserung von Bildung und Qualifizierung durch Investitionen in Humankapital.
Die Mitgliedstaaten sollten die Vollbeschäftigung, die Arbeitsplatzqualität, die Arbeitsproduktivität sowie den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt fördern.
Ansatz basierend auf dem Lebenszyklus
Es wird ein Ansatz verfolgt, der auf dem Lebenszyklus basiert, mit besonderem Augenmerk auf:
- Die Schaffung von Arbeitsplätzen für junge Menschen.
- Maßnahmen zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Frauen.
- Unterstützung des aktiven Alterns und Vermeidung eines zu frühen Ausscheidens aus dem Erwerbsleben.
- Die Aufrechterhaltung eines modernen und finanziell tragfähigen sozialen Schutzes.
Ziel ist die Schaffung integrativer Arbeitsmärkte, die Arbeit für Arbeitsuchende, einschließlich benachteiligter Gruppen, finanziell attraktiv machen.
Optimierung der Arbeitsmarktverwaltung
Die Verbesserung der Antworten auf die Erfordernisse des Arbeitsmarktes umfasst die Stärkung der Arbeitsverwaltung, die Beseitigung von Mobilitätshindernissen innerhalb der Gemeinschaft, ein besseres Verständnis der Arbeitsmarktbedürfnisse sowie die Umsetzung eines effektiven Managements der Wirtschaftsmigration. Zudem soll Flexibilität mit Beschäftigungssicherheit kombiniert werden, um die Segmentierung der Arbeitsmärkte zu verringern.