Die Europäische Union: Geschichte, Ziele und Institutionen

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1. Der Prozess der Schaffung der EU

1.1 Die Notwendigkeit eines gemeinsamen Marktes

Die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Marktes war keine neue Idee. Die ersten praktikablen Vorschläge wurden im Vertrag von Rom 1957 von Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, den Niederlanden und Luxemburg unterzeichnet. Der Vertrag von Rom sah vor, dass der Wohlstand der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sowie ihre politische und wirtschaftliche Einheit von einem gemeinsamen Markt abhängen würden.

Zur Verwirklichung dieses Binnenmarktes verfolgte die EWG eine konkrete Politik für den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Personen und Kapital. Zudem wurden Maßnahmen wie die Freiheit des Wettbewerbs und die Entwicklung eines gemeinsamen Rechtsrahmens gefördert. Nationale Märkte konnten nicht mit den Ressourcen und dem Potenzial der USA oder Japans konkurrieren. Nur ein einheitlicher Markt von Millionen Menschen ermöglichte Skaleneffekte in Produktion, Forschung und Innovation.

1.2 Die Entwicklung zur Europäischen Union

Mit dem Vertrag von Maastricht 1992 wurde der Raum der Freizügigkeit ohne Binnengrenzen zwischen den EU-Mitgliedstaaten Realität. Dieser Vertrag beschloss die Währungseinheit, schuf Mechanismen für die Bürgerbeteiligung durch Wahlen zum Europäischen Parlament, etablierte neue Bürgerrechte und stärkte die Solidarität mit weniger entwickelten Regionen sowie die gemeinsame Außen- und Verteidigungspolitik.

Ein wesentlicher Effekt war die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU). Ab dem 1. Januar 1999 wurde der Euro die gemeinsame Währung für elf der damals fünfzehn Mitgliedstaaten; 2002 begann die physische Einführung des Euro. Er beseitigte viele Hindernisse für den freien Verkehr.

1.3 Grundwerte und Errungenschaften

Die EU-Länder werden von grundlegenden Werten regiert: Frieden, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte. Die EU hat den Lebensstandard ihrer Bürger auf ein beispielloses Niveau gehoben und ist heute eine bedeutende wirtschaftliche Macht sowie weltweit führend bei der Entwicklungshilfe.

2. Die Europäische Union: Ziele und Struktur

2.1 Ziele der EU

Die EU organisiert die Beziehungen zwischen den Staaten auf unterstützende und konsistente Weise. Die Ziele sind:

  • Wirtschaftlicher und sozialer Fortschritt: Schaffung eines freien Binnenmarktes und Einführung der einheitlichen Währung.
  • Europäische Identität: Stärkung der humanitären Hilfe und internationale Problemlösung.
  • Europäische Bürgerschaft: Gründung von Rechten und Pflichten für alle EU-Bürger.
  • Raum der Freiheit, Sicherheit und des Rechts: Freie Bewegung innerhalb der Mitgliedstaaten.
  • Gemeinschaftssinn: Entwicklung gemeinsamer Gesetze und Regeln.

2.2 Heterogenität und regionale Politik

Die EU ist ein Flickenteppich mit unterschiedlichen Entwicklungsstufen und kultureller Vielfalt. Mit dem Vertrag über die Europäische Union wurde die Notwendigkeit dringlicher, regionale Unterschiede durch Struktur- und Kohäsionsfonds zu verringern. Diese finanzieren Investitionen in ärmere Regionen, Verkehrsinfrastruktur, Energieversorgung, Umweltschutz und die Schaffung von Arbeitsplätzen.

2.3 Erweiterung der EU

Die Erweiterung hat zu Ungleichgewichten zwischen neuen und alten Mitgliedern geführt. Daher fließt ein bedeutender Teil der EU-Mittel in die neuen Mitgliedsländer. Um die Union funktionsfähig zu halten, wurde der Entwurf einer europäischen Verfassung entwickelt, die eine stärkere politische Integration anstrebt.

3. Die Institutionen der Europäischen Union

3.1 Der Europäische Rat

Er besteht aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten und den Außenministern. Er ist das höchste politische Gremium und legt die allgemeine politische Orientierung fest.

3.2 Der Ministerrat

Hier treffen sich Fachminister der Mitgliedstaaten, um wichtige Entscheidungen zu treffen und Aktionen zu koordinieren. Beschlüsse werden einstimmig oder mit Mehrheit gefasst, wobei die Stimmenzahl von der Bevölkerungsgröße abhängt.

3.3 Das Europäische Parlament

Es wird durch allgemeines Wahlrecht gewählt. Das Parlament übt die legislative Funktion aus, verabschiedet Gesetze, genehmigt Budgets und überwacht den Ministerrat sowie die Kommission.

3.4 Die Europäische Kommission

Sie nimmt die ausführende Funktion wahr, überwacht die Einhaltung von Verträgen, schlägt Gesetze vor und bereitet Budgets vor.

3.5 Der Europäische Gerichtshof

Er sorgt für die Einhaltung, Auslegung und Durchsetzung des EU-Rechts.

3.6 Weitere Institutionen

Dazu gehören der Bürgerbeauftragte, die Europäische Zentralbank (EZB), der Rechnungshof, der Ausschuss der Regionen, die Europäische Investitionsbank sowie der Wirtschafts- und Sozialausschuss.

4. Agrar- und Fischereipolitik

4.1 Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)

Ursprünglich sollte die Landwirtschaft gestärkt werden, um die Abhängigkeit von anderen Ländern zu verringern. Dies führte zu einer Modernisierung, aber auch zu Überproduktion. Heute setzt die EU auf eine Reduzierung der Anbauflächen, Umwandlung in Waldflächen und eine schrittweise Anpassung an Weltmarktpreise.

4.2 Gemeinsame Fischereipolitik (GFP)

Die GFP regelt exklusive Fanggebiete, Fangmengen und internationale Abkommen. Sie fördert zudem die Modernisierung und Ausbildung im Fischereisektor.

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