Die Exekutive und Judikative in Deutschland

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Die Rolle des Bundeskanzlers

Vergessen Sie nicht, dass die Vorrangstellung des Kanzlers auch politische Verpflichtungen mit sich bringt. Neben seinen verfassungsmäßigen Pflichten muss er Bilanzen ziehen, um seine Position in der Partei zu wahren. Bei der Ernennung von Ministern und anderen Amtsträgern besteht die Gefahr, Instabilität innerhalb der eigenen Anhängerschaft zu schaffen. Daher ist eine proportionale Verteilung zwischen den verschiedenen Flügeln, Verbänden, Bundesländern, Interessengruppen, Geschlechtern und Religionen notwendig. Zudem beeinflussen Koalitionsregierungen und die Kollegialität der Regierung die Rolle des Kanzlers, wobei die Persönlichkeit des Amtsinhabers ein entscheidender Faktor bleibt.

Die Bundesverwaltung und das Beamtentum

Die Zahl der Beamten in den verschiedenen Ministerien beläuft sich auf rund 25.000 Personen (nicht zu verwechseln mit den insgesamt etwa 3,5 Millionen Staatsbediensteten). Die Einstellung erfolgt primär durch Juristen, da die großen Kanzleien dies fordern. Die Organisation folgt den Grundsätzen des Bundesbeamtentums, die auch für Länder und Gemeinden gelten. Die innere Ordnung ist hierarchisch gegliedert:

  • Spitze: Minister
  • Staatssekretäre: (1 bis 3 pro Ministerium)
  • Direktoren: Politische Positionen, die bei Regierungswechseln ersetzt werden.

Der Rest des Personals ist professionell und dauerhaft beschäftigt.

Besonderheiten der Bundesregierung

Es gibt zwei bemerkenswerte Aspekte in Bezug auf die Bundesregierung:

  • Elitenrekrutierung: Die Regierungen der Bundesländer fungieren als Selektoren für Eliten auf Bundesebene. Sie ermöglichen es Politikern, ihre Fähigkeiten unter Beweis zu stellen und öffentliche Unterstützung zu gewinnen.
  • Konsensbildung: Die Existenz unterschiedlicher Koalitionen in den Bundesländern schafft Übungsmöglichkeiten für Konsensfindungen, die spätere Vereinbarungen auf Bundesebene erleichtern.

Die Justiz als dritte Gewalt

Das Grundgesetz regelt in Titel IX die Justiz als dritte Gewalt unter der Herrschaft des Rechts. Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Die Verwaltung der Justiz ist zwischen Bund und Ländern aufgeteilt; die Länder verfügen sogar über eigene Verfassungsgerichte.

Zuständigkeiten und Rechtsstaatlichkeit

Gemäß Artikel 92 des Grundgesetzes ist die rechtsprechende Gewalt den Richtern anvertraut. Sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, die Bundesgerichte und die Gerichte der Länder ausgeübt. Um die komplexe Aufteilung zu lösen, gilt meist die Regel, dass die Länder in erster und zweiter Instanz entscheiden, während der Bund die letzte Instanz behält.

Unabhängigkeit der Richter

Um die persönliche Unabhängigkeit zu gewährleisten, werden Richter auf Lebenszeit ernannt. Sie dürfen nicht gegen ihren Willen versetzt, suspendiert oder in den Ruhestand versetzt werden. Neben der Unterwerfung unter die Gesetze müssen sie ein Verhalten wahren, das ihre Unabhängigkeit nicht beeinträchtigt – dies schließt jedoch die Mitgliedschaft in politischen Parteien nicht aus. Verstöße gegen das Grundgesetz können nur durch das Bundesverfassungsgericht sanktioniert werden, was eine zusätzliche Garantie für ihre Unabhängigkeit darstellt.

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