Die föderale Organisation Deutschlands

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Die Zentralisierung der Macht während der Zeit des Nationalsozialismus sollte in der neuen Ära beseitigt werden. Man besann sich auf die Besonderheiten der verschiedenen Landesteile, die einst integrierte, souveräne alte Königreiche oder Städte der Hanse waren. Der Begriff Hanse (germanisch hansa, althochdeutsch für „Schar“ oder „Gefolgschaft“, im Sinne einer „Liga“) bezeichnete eine Föderation norddeutscher Städte und deutscher Wirtschaftsgemeinden in den Niederlanden, England und im Ostseeraum. Dieser Zusammenschluss norddeutscher Kaufleute wurde im Jahr 1158 gegründet, um den Schutz und die Förderung gegenseitiger wirtschaftlicher Interessen zu gewährleisten.

Historische Wurzeln und alliierte Einflüsse

Neben der preußischen Hegemonie und angrenzenden Gebieten gab es das Reich der Franken: Ende des 5. Jahrhunderts besiegte der Frankenfürst Chlodwig I. die Römer und errichtete ein Reich, das den Großteil des südöstlichen Galliens und Deutschlands umfasste. Aus Sicht der Alliierten gab es nach dem Zweiten Weltkrieg verschiedene Möglichkeiten, das Land zu gliedern. Während Stalin die Idee einer föderalen Dezentralisierung nicht unterstützte, öffnete sich die Möglichkeit sowjetischen Einflusses. Die anschließende Gründung zweier deutscher Staaten lenkte die Diskussion in eine andere Richtung.

Der Weg zum föderalen Weststaat

Aus westlicher Sicht sollte – trotz der Problematik, dass Preußen mit der Gründung der DDR vom Rest des Territoriums getrennt worden war – eine föderale Struktur etabliert werden. Diese sollte eine Machtkonzentration verhindern und somit künftige Kriege unmöglich machen. Im Potsdamer Abkommen (1945) wurde die Entschlossenheit festgehalten, die deutsche Zentralmacht zu schwächen. De Gaulle wollte noch weiter gehen, indem er ein vereintes Deutschland abschaffen und die volle Autonomie der traditionellen deutschen Einheiten wiederherstellen wollte. Angesichts der Notwendigkeit eines effizienten Staates als Gegengewicht zur UdSSR entschieden sich die amerikanischen, britischen und französischen Behörden schließlich für das föderale Modell.

Das Mandat von 1948 und das Grundgesetz

Dies war das Mandat für die verfassungsgebende Versammlung von 1948, um einen Text für eine demokratische Organisation mit einer Landeshauptstadt zu erstellen. Dabei wurde sichergestellt, dass der Föderalismus auf der Schaffung einer Kammer der territorialen Repräsentation sowie auf dem Grundsatz der Mittelaufteilung zwischen Zentralregierung und Ländern beruht. Die wichtigsten politischen Kräfte, die SPD und die CDU, sprachen sich für einen Bundesstaat und nicht für einen Staatenbund aus; sie unterstützten also die Existenz einer zentralen Macht, die das deutsche Volk zusammenführt.

Entwicklung in der DDR und Wiedervereinigung

In der DDR wurde zwar die Einheit und der demokratische Charakter der Republik erklärt, die auf den deutschen Bundesländern aufbaute, doch 1952 wurden die wichtigsten Funktionen der Länder durch Bezirke ersetzt. Dies geschah, um die Zentralmacht der Republik im Namen einer abstrakten Verteidigung von Sozialismus und Demokratie zu stärken, statt im Interesse des deutschen Volkes zu handeln. Die Länder wurden in der DDR erst im Jahr 1990 wiederhergestellt.

Struktur des modernen kooperativen Föderalismus

Die deutsche föderale Struktur besteht heute aus 16 Ländern (davon 5 aus der ehemaligen DDR), die jeweils über eine eigene Verfassung und staatliche Organe verfügen. Der deutsche Föderalismus hat einen kooperativen Charakter, obwohl Bundesrecht das Landesrecht bricht. Diese kooperative Entwicklung hat zu verschiedenen rechtlichen Zielsetzungen geführt:

  • Eine ausgewogene Entwicklung der Länder
  • Die Entschärfung von Konflikten zwischen dem Bund und den Staaten
  • Mittelübertragungen und Zusammenarbeit bei Entscheidungen über Gesamtausgaben

Das Gesetz garantiert einen finanziellen Ausgleich von Ungleichheiten, und die Länder sind verpflichtet, den ihnen gesetzlich auferlegten Pflichten nachzukommen. Die Verpflichtung des Bundes, gleichwertige Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet sicherzustellen, ist ein weiteres Element, das die wirtschaftliche Zentralisierung verstärkt.

Parlamentarische Systeme der Länder

Die Regierung der verschiedenen Länder entspricht einem parlamentarischen System. Ausnahmen bilden vor allem die drei Stadtstaaten (Hamburg, Berlin und Bremen), in denen auch kommunale Aufgaben wahrgenommen werden. Mit Ausnahme von Bayern (bis 1999) gibt es in allen Bundesländern nur eine Kammer. Die Arbeit der Legislative und die Zusammenarbeit auf Bundesebene entsprechen dem Bundesrat.

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