Forensische Psychiatrie: Epilepsie und Schizophrenie

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Epilepsie und Rechtsfähigkeit

Die epileptische Demenz kann die Handlungsfähigkeit einschränken. Ehen sind nichtig, wenn sie während eines Dämmerzustands geschlossen wurden. Bei Testamenten sollte der Notar zur Absicherung zwei Fachärzte hinzuziehen, die einen „luziden Intervall“ bestätigen.

Persönlichkeitsstörungen

Karl Schneider definiert psychopathische Persönlichkeiten als abnorme Persönlichkeiten, die aufgrund ihrer Abnormalität leiden oder die Gesellschaft leiden lassen. Dies impliziert eine Persönlichkeitsanomalie, die subjektives Leid oder soziale Probleme verursacht.

a) Normale und abnormale Persönlichkeit

Persönlichkeitsmerkmale wie Introversion oder Impulsivität können bei extremer Ausprägung als „abnormal“ gelten.

b) Formelle und materielle Züge

Formelle Züge umfassen Grundstimmung, Reaktivität und Willenskraft. Materielle Züge beinhalten Charaktermerkmale wie Sturheit, Stolz oder Grausamkeit.

Klinik der Persönlichkeitsstörungen

Allgemeine Merkmale sind:

  • Disproportion: Unangemessene Reaktion auf Reize.
  • Disharmonie: Ungleichgewicht zwischen Intelligenz, Trieben und Willen.
  • Psychophysische Intoleranz: Geringe Belastbarkeit.
  • Inadaptabilität: Mangelnde Anpassungsfähigkeit.
  • Unsoziales Verhalten: Häufige Konflikte durch mangelnde Kontrolle.

Schizophrenie: Imputabilität und Kapazität

Bei akuter Schizophrenie ist die Schuldfähigkeit aufgrund mangelnder Einsichtsfähigkeit aufgehoben. Eine Unterbringung in einer geeigneten Anstalt oder ambulante Behandlung ist erforderlich. Bei Rückkehr zur Normalität kann die Schuldfähigkeit wieder als gegeben angesehen werden.

Rechtsfähigkeit

Bei fortgeschrittener Schizophrenie oder häufigen, intensiven Schüben kann eine Entmündigung notwendig sein. Diese sollte aufgehoben werden, sobald die psychischen Funktionen wiederhergestellt sind.

Deliktologie bei Epilepsie

a) Strafrechtliche Reaktionen während Anfällen

Kriminelle Handlungen während eines Anfalls zeichnen sich durch fehlenden Vorsatz, extreme Gewalt und oft anschließende Amnesie aus. Typisch sind:

  • Vor der Krise: „Aura“ mit motorischen Impulsen.
  • Während der Krise: Dämmerzustände mit Gewaltverbrechen.
  • Epileptische Äquivalente: Exhibitionismus, Ladendiebstahl oder Brandstiftung.

b) Strafrechtliche Reaktionen außerhalb von Anfällen

Außerhalb der Anfälle können Charakterstörungen wie Doppelzüngigkeit, Unterwürfigkeit oder explosive Wutausbrüche auftreten. Die medizinisch-rechtliche Einschätzung muss zwischen Taten während eines Anfalls (Schuldunfähigkeit) und Taten in anfallsfreien Intervallen (individuelle Prüfung der Schuldfähigkeit) unterscheiden.

Haftung und Maßnahmen

Bei Taten außerhalb von Anfällen kann eine Semi-Imputabilität (verminderte Schuldfähigkeit) vorliegen. Anstelle von Internierung können ambulante Behandlungen und regelmäßige Überwachungen durch Fachärzte angeordnet werden.

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