Die französische Regierung in der V. Republik
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Die französische Regierung
Die französische Regierung ist ein Kollegialorgan des Staates, bestehend aus dem Premierminister, den Ministern und den Staatssekretären. Sie steht unter dem Vorsitz des Präsidenten der Republik und ist dem Parlament gegenüber verantwortlich.
Die Verfassung der V. Republik weist dem Premierminister zwar weitreichende Befugnisse zu, macht ihn jedoch nicht zum alleinigen Oberhaupt der Regierung, sondern zum Regierungschef. Ein Hauptmerkmal dieses semipräsidentiellen Systems ist die Stellung des Premierministers an der Spitze der Exekutive, wobei er zusammen mit einem Staatsoberhaupt (dem Präsidenten) verantwortlich ist. Letzterer wird durch allgemeines Wahlrecht gewählt, besitzt eigene Befugnisse und kann dem Ministerrat vorsitzen.
Abgesehen von der politischen Stimmung einer parlamentarischen Kohabitation (Zusammenleben), ist der Vorsitz des Präsidenten über die Republik das allgemeine Merkmal, das den Betrieb des Systems prägt. Wenn der Präsident und der Premierminister derselben politischen Ideologie angehören, „präsidentialisiert“ sich das System.
Ernennung des Premierministers
Der Präsident ernennt den Premierminister und auf dessen Vorschlag die anderen Mitglieder der Regierung. Der Rücktritt der Regierung erfolgt, wenn der Premierminister diesen beim Präsidenten einreicht. Der Premierminister benötigt nicht zwingend das explizite Vertrauen der Nationalversammlung bei Amtsantritt, kann jedoch durch ein Misstrauensvotum oder die Ablehnung von Gesetzesentwürfen gestürzt werden.
Er beginnt seine Aufgaben vor der Regierung und nutzt den Vorschlag oder Vermerk vor der Nationalversammlung; es besteht die Möglichkeit eines Misstrauensvotums (Censura). Hinsichtlich der Pflicht des Premierministers, sein Programm der Nationalversammlung zur Genehmigung vorzulegen, besteht seit 1962 keine klare rechtliche Verpflichtung mehr. Um die Handlungsfreiheit gegenüber anderen Organisationen zu gewährleisten, dürfen Regierungsmitglieder nicht gleichzeitig Mitglieder des Parlaments sein (Inkompatibilität). Zudem dürfen sie kein öffentliches Amt oder andere berufliche oder soziale Aktivitäten ausüben und müssen eine Vermögenserklärung abgeben.
Befugnisse des Premierministers
Die wichtigsten Befugnisse sind:
- a) Leitung der Tätigkeit der Regierung: Er hat die Autorität über die Minister und Staatssekretäre. Er koordiniert die Regierung und kann dem Präsidenten die Entlassung von Mitgliedern vorschlagen. Er vertritt den Präsidenten im Vorsitz von Räten und Ausschüssen gemäß Artikel 15 und leitet den Ministerrat durch ausdrückliche Delegation für eine spezifische Tagesordnung.
- b) Gegenzeichnung: Er gegenzeichnet alle Handlungen des Präsidenten, die nicht von diesem Erfordernis befreit sind. Bestimmte Funktionen erfordern zudem den Vorschlag des Premierministers an den Präsidenten (geteilte Zuständigkeiten).
- c) Im Hinblick auf das Parlament: Er übt die legislative Initiative aus und kann die Bildung eines gemeinsamen Ausschusses (Vermittlungsausschuss) zwischen beiden Häusern induzieren, um Differenzen beizulegen. Er kann dem Senat eine Erklärung zur allgemeinen Politik vorlegen. Er hat die Macht, die politische Verantwortung der Regierung vor der Nationalversammlung zu engagieren. Wenn er glaubt, ein Gesetz sei verfassungswidrig, kann er den Verfassungsrat anrufen.
- d) Regelungsbefugnis: Diese wurde während der V. Republik stark erweitert. Er hat die Fähigkeit, Dekrete zu erlassen. Das Parlament wird in gewissen Bereichen zum Gesetzgeber des Ausnahmezustands, während die Regierung im normalen Gesetzgebungsverfahren agiert. Die autonome Regelungsbefugnis wird durch den Premierminister ausgeübt, der nach Bericht des Staatsrates Verordnungen ändern kann. Sowohl die Selbstregulierungsmacht als auch die Durchsetzungsmacht werden durch Erlasse ausgeübt, die entweder nur die Unterschrift des Premierministers tragen oder im Ministerrat unter dem Vorsitz des Präsidenten diskutiert und von diesem unterzeichnet werden.
Organisation der Regierung
In der V. Republik ist die Organisation komplizierter als zuvor, da es keine festen Verfassungs- oder Gesetzesbestimmungen über die genaue Struktur der Regierung gibt. Die Ministerien und deren Struktur werden meist durch Rechtsverordnungen bei der Ernennung festgelegt.