Gefahrenermittlung und Risikomanagement im Arbeitsschutz

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Artikel 47: Aktualisierung der Risikobewertung

Der Arbeitgeber muss die Risikobewertung aktualisieren, sobald mindestens ein Jahr vergangen ist, sich die Bedingungen oder der Arbeitsplatz ändern oder es zu Schäden an Gesundheit und Sicherheit gekommen ist. Wenn die Ergebnisse der Risikobewertung es erfordern, müssen folgende Maßnahmen durchgeführt werden:

  • a) Regelmäßige Kontrollen der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Arbeitsbedingungen, um potenziell gefährliche Situationen zu erkennen.
  • b) Vorbeugende Maßnahmen, einschließlich solcher für Arbeitsmethoden und Produktionstechniken, die ein höheres Maß an Schutz für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer gewährleisten.

4.3.1 Gefahrenermittlung und Risikobewertung

Die Organisation legt Verfahren für die kontinuierliche Ermittlung von Gefahren, die Beurteilung von Risiken und die Festlegung notwendiger Kontrollen fest, führt diese durch und hält sie aufrecht. Diese Verfahren sollten Folgendes berücksichtigen:

  • a) Routinemäßige und nicht-routinemäßige Tätigkeiten.
  • b) Aktivitäten des gesamten Personals, das Zugang zum Arbeitsplatz hat (einschließlich Auftragnehmer und Besucher).
  • c) Leistung, Kapazität und andere Faktoren, die mit dem Menschen verbunden sind.
  • d) Identifizierung von Gefahren mit Ursprung außerhalb des Arbeitsplatzes, die negative Auswirkungen auf die Gesundheit oder Sicherheit von Personen unter der Kontrolle der Organisation am Arbeitsplatz haben können.
  • e) Gefahren in der Nähe des Arbeitsplatzes oder durch arbeitsbezogene Tätigkeiten unter der Kontrolle der Organisation. Hinweis: Es kann angemessener sein, diese Gefahren als einen bestimmten Umweltaspekt zu betrachten.
  • f) Infrastruktur, Ausrüstung und Materialien am Arbeitsplatz, bereitgestellt von der Organisation oder Dritten.
  • g) Änderungen oder geplante Änderungen in der Organisation, ihren Tätigkeiten oder Materialien.
  • h) Änderungen am Arbeitsschutz-Managementsystem (SGS), einschließlich zeitlicher Änderungen und deren Auswirkungen auf Geschäftstätigkeiten, Prozesse und Aktivitäten.
  • i) Gestaltung des Arbeitsplatzes, Prozesse, Anlagen, Maschinen, Arbeitsabläufe und Arbeitsorganisation, einschließlich der Anpassung an die menschliche Belastbarkeit.

Prozess des Risikomanagements in der Arbeit

  1. Schritt 1: Identifizierung der Gefahren
  2. Schritt 2: Bewertung des Risikos
  3. Schritt 3: Kontrollmaßnahmen
  4. Schritt 4: Durchführung der Kontrollmaßnahmen
  5. Schritt 5: Überprüfung und Überwachung

Was ist eine Gefahr nach OHSAS?

Herkunft, Lage oder eine Handlung mit dem Potenzial für eventuelle Schäden in Bezug auf Verletzungen oder Erkrankungen oder eine Kombination daraus.

Was ist eine Gefahr nach DS?

Ein wesentliches Merkmal oder eine Lage, die aufgrund von Einflüssen auf Menschen, Ausrüstung, Verfahren und die Umwelt entstehen kann.

Was ist ein Risiko nach OHSAS?

Die Kombination aus der Wahrscheinlichkeit des Auftretens eines gefährlichen Ereignisses oder einer Exposition und der Schwere der Verletzung, des Schadens oder der Krankheit, die durch das Ereignis oder die Exposition verursacht werden könnte.

Artikel 35: Kontinuierliche Verbesserung

Die Bestimmungen für die kontinuierliche Verbesserung des Managementsystems für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sollten folgende Punkte berücksichtigen:

  • a) Die Ziele für Sicherheit und Gesundheit des Unternehmens.
  • b) Die Ergebnisse der Gefahrenermittlung und Risikobewertung.
  • c) Die Ergebnisse der Überwachung und Messung der Effizienz.
  • d) Die Untersuchung von Unfällen, Krankheiten und arbeitsbedingten Zwischenfällen.
  • e) Die Ergebnisse und Empfehlungen aus Prüfungen und Bewertungen durch das Management des Unternehmens.
  • f) Die Empfehlungen des Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit oder der Sicherheitsbeauftragten für jedes Mitglied der Gesellschaft für Verbesserungen.
  • g) Änderungen der rechtlichen Standards.
  • h) Neue und relevante Informationen.
  • i) Die Ergebnisse der Programme zum Schutz und zur Gesundheitsförderung.

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