Das Gehalt: Konzepte, Mindestlohn und gesetzliche Regelungen
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Das Gehalt: Konzept und Grundlagen
Das Gehalt ist die Gesamtheit der wirtschaftlichen Wahrnehmungen, die Arbeitnehmer in bar oder als Sachleistungen für die professionelle Bereitstellung von Arbeitskräften für andere erhalten. Hierzu zählt auch die Berücksichtigung der tatsächlichen Arbeits- oder Ruhezeiten als Arbeit. Nicht als Teil des Lohnes gelten Beträge, die als Entschädigung oder Ergänzung für Aufwendungen im Rahmen der Tätigkeit sowie als Leistungen der sozialen Sicherheit gezahlt werden.
Lohnfestsetzung und Kriterien
Die Höhe der Löhne wird durch Kollektivverträge bestimmt, kann jedoch individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zugunsten des Arbeitnehmers vereinbart werden. Kriterien für die Festsetzung sind:
- Bewertung der innegehaltenen Position
- Qualität, Kompetenz und Verantwortung der Aufgabe
- Treue und Verfügbarkeit der Arbeitnehmer
- Unternehmensergebnisse sowie erreichte Einzel- und Gruppenziele
- Beurteilung der Fähigkeiten
- Mangel oder Überfluss an Arbeitskräften auf dem Markt
- Landesweites Lohnniveau
Die häufigste Form der Entschädigung ist derzeit die variable Vergütung für jede Kategorie oder Funktion. Das Lohnsystem kann fest oder variabel gestaltet sein.
Gehaltsformen: Bar- und Sachbezüge
Löhne in bar: Diese erfolgen in der gesetzlichen Währung des Landes, entweder bar, per Scheck oder per Überweisung.
Sachleistungen: Hierbei handelt es sich um bewertbare Waren wie Produkte, Dienstleistungen, Wohnraum, Firmenwagen, kostenlose Parkplätze, Verpflegung oder Restaurant-Tickets. Sachleistungen dürfen in der Regel 30 % des Gehalts nicht überschreiten (Ausnahmen: leitende Angestellte bis zu 50 %, Hausangestellte bis zu 45 %). Gemäß der Reform von 2011 darf das Bargehalt niemals unter dem gesetzlichen monatlichen Mindestlohn liegen (Spanien = 641,40 €). Bei der steuerlichen Bewertung von Sachleistungen (z. B. Gehäuse/Wohnraum) werden oft 10 % des Einheitswertes angesetzt.
Berechnungsverfahren
- Akkordarbeit: Bestimmung nach der Menge der geleisteten Arbeit (Beispiel: 10 € pro Stück).
- Zeitlohn: Abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit (pro Stunde, Woche oder Monat).
Lohnzuschläge und persönliche Merkmale
Zuschläge können aufgrund persönlicher Eigenschaften gezahlt werden, wie z. B. berufliche Qualifikation, Sprachen, Betriebszugehörigkeit oder spezielle Titel. Auch freiwillige Zahlungen im Hinblick auf die Person (z. B. Image) sind möglich.
Funktionsbezogene Zuschläge
- Arbeitsmaterial und Umstände: Zuschläge für Toxizität, Gefahr, Schmutz, anstrengende Arbeit, Schichtarbeit oder Nachtarbeit.
- Flexibilität: Verfügbarkeit von Zeit, funktionelle Verfügbarkeit oder Verlängerung des Arbeitstages.
- Qualität und Anreize: Prämien für Aktivität, Anwesenheit und Pünktlichkeit.
- Geschäftsergebnisse: Gewinnbeteiligungen oder Produktivitätsboni zur Steigerung der Mitarbeiterproduktivität.
Lohnnebenkosten und Aufwandsentschädigungen
Lohnnebenkosten (Bezüge am Rande) sind Beträge, die der Arbeitnehmer erhält, die aber keine direkte Gegenleistung für die Dienste darstellen. Dazu gehören:
- Entschädigungen für Entfernung, Versetzung oder Kündigung (kein Teil der Bemessungsgrundlage).
- Leistungen der sozialen Sicherheit (z. B. bei Unfällen oder Berufskrankheiten).
- Altersvorsorge, Renten, Sozialhilfe-Prämien und Lebensversicherungen.
- Ersatz von Auslagen: Geldentwertungsausgleich, Verschleiß von eigenem Werkzeug, Arbeitskleidung (wenn über 20 % des IPREM).
- Transport- und Reisekosten: Diese müssen einer unregelmäßigen Bewegung auf Anordnung des Arbeitgebers entsprechen (Fahrtkosten, Verpflegung, Hotels).
Der Mindestlohn (SMI)
Der Mindestlohn (SMI) ist die minimale Entschädigung, auf die alle Arbeitnehmer Anspruch haben. Tarifverträge dürfen diesen Wert nicht unterschreiten. Die Regierung legt ihn jährlich nach Rücksprache mit Gewerkschaften und Verbänden fest, basierend auf:
- Verbraucherpreisindex (CPI)
- Nationaler Durchschnittsproduktivität
- Anstieg der Arbeitskosten und Anteil am Volkseinkommen
Werte 2011: Der SMI stieg um 1,3 % auf 21,38 €/Tag, 641,40 €/Monat bzw. 8.979,60 €/Jahr. Gelegenheitsarbeiter (bis 120 Tage): 30,39 €/Tag. Hausangestellte: 5,02 €/Stunde.
IPREM: Öffentlicher Einkommensindex
Der IPREM (seit 1. Juli 2004) dient in Spanien als Referenz für Stipendien und Zuschüsse. Er ist für staatliche, autonome und lokale Behörden obligatorisch. Werte: 17,75 €/Tag, 532,51 €/Monat, 6.390,13 €/Jahr (12 Zahlungen) bzw. 7.455,14 €/Jahr (14 Zahlungen).
Gehalt nach Tarifvertrag
In den meisten Wirtschaftszweigen liegen die Gehälter über dem SMI. Der Tarifvertrag regelt:
- Mindestdeckungssummen pro Kategorie
- Jährliche Überprüfungen und Job-Status
- Beträge nach Vertragsart
- Die Klausel zur Lohnanpassung (Lohnlift)
Gewährleistungen und Schutz des Lohns
Löhne sind gesetzlich geschützt. Der SMI ist grundsätzlich unpfändbar, außer bei Unterhaltszahlungen. Für Beträge über dem SMI gelten folgende Pfändungsgrenzen:
- Bis zum 2-fachen SMI: 30 %
- Bis zum 3-fachen SMI: 50 %
- Bis zum 4-fachen SMI: 60 %
- Bis zum 5-fachen SMI: 75 %
- Darüber hinaus: 90 %
FOGASA (Lohngarantiefonds)
FOGASA ist eine Behörde des Ministeriums für Arbeit, die bei Insolvenz des Arbeitgebers ausstehende Gehälter und Abfindungen übernimmt. Die Grenze liegt beim Dreifachen des täglichen SMI für maximal 150 Tage.
Entschädigung und Absorption
Wenn die tatsächlichen Löhne bereits über dem SMI oder dem Tariflohn liegen, besteht für den Arbeitgeber keine Verpflichtung zur automatischen Erhöhung (Kompensations- und Absorptionsprinzip).
Sonderzahlungen und Überstunden
Arbeitnehmer haben Anspruch auf zwei Sonderzahlungen pro Jahr (Weihnachten und meistens im Juni). Diese können nach Vereinbarung auch monatlich (in 12 Teilen) ausgezahlt werden.
Abzüge vom Gehalt
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, folgende Beträge einzubehalten:
- Sozialversicherung: Arbeitnehmeranteil (z. B. 4,7 % für allgemeine Risiken, 1,55 % Arbeitslosigkeit, 0,10 % Ausbildung).
- Einkommensteuer (IRPF): Als Anzahlung auf die persönliche Steuerlast.
- Sonstige Abzüge durch Gerichtsbeschluss oder Vorschüsse.
Berechnung und Auszahlung
Die Zahlung muss pünktlich am vereinbarten Ort erfolgen (Lohnabrechnung/Nomina). Der Zeitraum darf einen Monat nicht überschreiten. Bei Verzug kann der Arbeitnehmer 10 % Zinsen fordern oder bei fortgesetztem Verzug den Vertrag kündigen und eine Entschädigung verlangen.
Abrechnung bei Beendigung (Finiquito)
Bei Ende des Arbeitsverhältnisses erfolgt eine Endabrechnung (Finiquito), die nicht genutzte Urlaubstage und anteilige Sonderzahlungen enthält. Der Arbeitnehmer sollte nur unterschreiben, wenn er mit den Beträgen einverstanden ist, andernfalls mit dem Vermerk "nicht einverstanden". Verstöße des Arbeitgebers können mit Bußgeldern zwischen 300,55 € und 3.005,06 € geahndet werden.