Die Gemeinde: Organisation, Bevölkerung und Verwaltung in Spanien
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Die Gemeinde in Spanien
Definition und Umfang
Die Gemeinde ist die kleinste territoriale Einheit in Spanien und stets kleiner als die Provinz. Sie besteht aus einem Gebiet mit einer Bevölkerung und einem demokratisch gewählten Regierungssystem.
Freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden
Gemeinden können sich freiwillig zusammenschließen, um gemeinsam öffentliche Dienstleistungen zu erbringen.
Großstädtische Ballungsgebiete
Großstädtische Ballungsgebiete sind Gruppen von Gemeinden, die an eine große Stadt angrenzen.
Die Gemeindeverwaltung
Die Gemeindeverwaltung wird durch den Gemeinderat gebildet, dessen Mitglieder alle vier Jahre in direkter, geheimer Wahl von den Einwohnern gewählt werden.
Artikel 140 der spanischen Verfassung
Artikel 140 der spanischen Verfassung regelt die Gemeinden und definiert das Gemeindegebiet als den Bereich, in dem die Gemeinde ihre Befugnisse ausübt.
Die Bevölkerung der Gemeinde
Städtische Bevölkerung
Die städtische Bevölkerung setzt sich aus den Einwohnern zusammen, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben. Sie wird unterteilt in:
- Residenten: Spanische Staatsbürger und Ausländer, die in der Gemeinde gemeldet sind und im Einwohnermelderegister eingetragen sind.
- Transeuntes: Personen, die sich vorübergehend oder gelegentlich in der Gemeinde aufhalten und ihren Wohnsitz in einer anderen Gemeinde haben.
Weitere Bevölkerungsgruppen
- Spanische Nachbarn: Volljährige spanische Staatsbürger mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Gemeinde und Eintragung im Einwohnermelderegister.
- Residenten (minderjährig): Minderjährige spanische Staatsbürger mit Wohnsitz in der Gemeinde.
Bevölkerungszahlen
- Población in der Tat (tatsächliche Bevölkerung): Summe der Residenten und Transeuntes.
- Población Recht (rechtliche Bevölkerung): Gesamtzahl der im Einwohnermelderegister eingetragenen Einwohner, sowohl anwesend als auch abwesend.
Organisation der Gemeinde
Die Gemeindeorganisation besteht aus personellen und institutionellen Ressourcen, die die Gemeinde zur Durchführung ihrer Aktivitäten benötigt.
Gemeinderegierung
Die Gemeinderegierung ist zuständig für die strategische Ausrichtung der Gemeinde und die Festlegung der allgemeinen Leitlinien.
Gemeindeverwaltung
Die Gemeindeverwaltung ist zuständig für die Bearbeitung der laufenden Geschäfte und die Erbringung der kommunalen Dienstleistungen.
Bürgermeister
Der Bürgermeister vertritt die Gemeinde, leitet die Verwaltung und ist Ansprechpartner für die Bürger.
Regierungskommission
Die Regierungskommission unterstützt den Bürgermeister bei seinen Aufgaben.