Gerichtsorganisation und Justizsystem in Spanien
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Organisation und Funktionen der Justiz
Die spanische Gerichtsbarkeit ist nach örtlicher Zuständigkeit und Sachgebieten organisiert. Die Vielfalt der Materie erfordert eine Spezialisierung der Gerichte:
- Ordentliche Gerichte: Zivil-, Straf-, Verwaltungs- und Sozialgerichte.
- Spezialgerichte: Militärgerichte, Rechnungshof, traditionelle Gerichte (z. B. Tribunal de las Aguas de Valencia) sowie Zuständigkeitskonflikte.
Gemäß Art. 65 des Organgesetzes 6/85 gliedert sich die gerichtliche Organisation des Staates in Gemeinden, Gerichtsbezirke (ein oder mehrere Gemeinden), Provinzen und Autonome Gemeinschaften.
Zuständigkeiten der Fachkammern
- Zivilkammern: Zuständig für Zivilprozesse zwischen Privatpersonen, Handelsrecht und alle Fälle, die nicht anderen Gerichtsbarkeiten unterliegen.
- Strafgerichte: Untersuchung und Urteilsfindung bei Straftaten und Verbrechen.
- Verwaltungskammern: Überprüfung der Handlungen der Regierung und der öffentlichen Verwaltung.
- Sozialkammern: Arbeitsverträge, Tarifstreitigkeiten, Gewerkschaftswahlen und soziale Sicherheit.
- Handelskammern: Insolvenzverfahren, Gesellschaftsrecht, geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht.
- Strafvollstreckungskammern: Überwachung der Strafvollstreckung und Gewährung von Haftvorteilen.
Der Oberste Gerichtshof (Tribunal Supremo)
Der Oberste Gerichtshof mit Sitz in Madrid ist die höchste gerichtliche Instanz in allen Bereichen, mit Ausnahme verfassungsrechtlicher Garantien. Er ist einzigartig und seine Zuständigkeit erstreckt sich auf das gesamte spanische Staatsgebiet. Er entscheidet über außerordentliche Rechtsmittel und führt Prozesse gegen hochrangige Amtsträger (Präsident, Minister, Abgeordnete, Richter).
Der Nationale Gerichtshof (Audiencia Nacional)
Dieses Gericht ist für Strafverfahren von besonderer politischer oder sozialer Bedeutung zuständig, wie etwa organisierte Kriminalität, Fälschungen, Terrorismus oder Straftaten gegen die nationale Sicherheit und die Krone.
Gerichtsbarkeit der Autonomen Gemeinschaften
Obwohl die Autonomen Gemeinschaften über eigene Exekutiv- und Legislativorgane verfügen, ist die Justiz einheitlich. Die Obersten Gerichtshöfe der Autonomen Gemeinschaften (TSJ) bilden die höchste Instanz auf regionaler Ebene.
Landesgerichte und erstinstanzliche Gerichte
- Landesgerichte (Audiencias Provinciales): Sie fungieren als Berufungsinstanz für Urteile der erstinstanzlichen Gerichte und sind für schwerere Strafsachen zuständig.
- Gerichte erster Instanz: Zuständig für Zivil- und Strafsachen auf lokaler Ebene. Sie führen zudem die Standesämter.
Besondere und nicht-professionelle Gerichte
- Schwurgerichte (Tribunal del Jurado): Bestehen aus Laienrichtern und entscheiden über Tatsachenfragen in spezifischen Strafsachen (z. B. Verbrechen gegen Personen, Ehre oder Sicherheit).
- Friedensrichter: Zuständig für geringfügige zivil- und strafrechtliche Forderungen sowie einfache Registrierungsaufgaben.
- Tribunal de las Aguas de Valencia: Ein traditionelles Laiengericht, das Streitigkeiten über die landwirtschaftliche Wassernutzung schlichtet.