Geschichte und Institutionen der Europäischen Union

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Die Geschichte der Europäischen Union

1. Schuman-Plan (1950)

Frankreichs Außenminister Schuman wollte Kohle und Stahl gemeinsam verwalten – damit Frankreich und Deutschland nie wieder Krieg führen.

2. Gründung der EGKS (1951/1952)

Vertrag von Paris: 6 Länder (Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande, Belgien, Luxemburg) gründeten die Montanunion (Gemeinschaft für Kohle und Stahl).

3. Römische Verträge (1957)

Gründung der EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft) und EURATOM (Europäische Atomgemeinschaft). Ziel: Gemeinsamer Markt.

4. Zollunion (1968)

Alle Zölle zwischen den Mitgliedstaaten fielen weg. Waren konnten frei fließen.

5. Erste Erweiterung (1973)

Beitritt von Dänemark, Irland und Großbritannien (von 6 auf 9 Mitglieder).

6. Süderweiterung (1981/1986)

  • 1981: Griechenland
  • 1986: Spanien und Portugal

Dies festigte die Demokratie in diesen Ländern nach den vorangegangenen Diktaturen.

7. Einheitliche Europäische Akte (1986/1987)

Schaffung des europäischen Binnenmarkts (freier Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital). Start: 1992.

8. Vertrag von Maastricht (1992/1993)

Geburt der Europäischen Union (EU). Einführung des Euro beschlossen, gemeinsame Außenpolitik.

9. Einführung des Euro (2002)

Bargeld kam in 12 Ländern in Umlauf. Heute haben 20 Länder den Euro (Stand 2025).

10. Osterweiterung (2004/2007)

  • 2004: 10 Länder traten bei (Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland, Litauen, Zypern, Malta)
  • 2007: Bulgarien und Rumänien

Dies markierte das Ende der Teilung Europas (ehemalige Ostblockstaaten).

Die Institutionen der EU

1. Europäische Kommission

  • Präsident*in + 27 Kommissare (einer pro Land)
  • Sie ist die „Regierung der EU“: schlägt Gesetze vor und überwacht die Einhaltung der Regeln.
  • Merksatz: Die Kommission denkt die Gesetze.

2. Europäisches Parlament

  • 705 direkt gewählte Abgeordnete
  • Stimmt über Gesetze ab, kontrolliert die Kommission und beschließt den Haushalt.
  • Merksatz: Das Parlament entscheidet mit (wie der Bundestag).

3. Rat der Europäischen Union (Ministerrat)

  • Fachminister aus allen EU-Ländern (z. B. alle Umweltminister)
  • Stimmt gemeinsam mit dem Parlament über Gesetze ab und vertritt die Interessen der Mitgliedstaaten.
  • Merksatz: Der Rat vertritt die Länder.

4. Europäischer Rat

  • Staats- und Regierungschefs aller EU-Länder + Kommissionspräsident*in
  • Gibt die große politische Richtung vor (z. B. Klimaneutralität), trifft sich ca. 4-mal pro Jahr.
  • Merksatz: Der Europäische Rat gibt den Kurs vor.

5. Gerichtshof der EU (EuGH)

Überprüft, ob EU-Recht in allen Ländern gleich angewandt wird. – Der Richter der EU.

6. Europäische Zentralbank (EZB)

Sorgt für stabile Preise (gegen Inflation) und gestaltet die Geldpolitik für den Euro. – Die Bank für den Euro.

Kurze Eselsbrücke

InstitutionRolle
Kommissiondenkt Gesetze
Parlamententscheidet mit
Rat der EUvertritt die Länder
Europäischer Ratgibt den Kurs vor

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