Geschichte und Struktur des argentinischen Rentensystems

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Historische Entwicklung des argentinischen Rentensystems

Das argentinische Rentensystem basierte ursprünglich auf einem dualen Modell: dem öffentlichen System (ANSES) und dem privaten System (AFJP).

Meilensteine der Rentengeschichte

  • 1877: Einführung erster Rentenregelungen für Lehrer.
  • 1884: Gesetz 1420 zur allgemeinen Bildung.
  • 1909: Ausweitung auf weitere Lehrergruppen.
  • 1920er Jahre: Versuche der Verallgemeinerung scheiterten oft am Widerstand von Arbeitnehmern (die keine Abzüge wollten) und Arbeitgebern (die keine Beiträge zahlen wollten).
  • Regierung Perón: Verallgemeinerung des Systems. Der Staat verwaltete die Beiträge nach dem Umlageverfahren (Reparto).
  • 1954: Festigung des Umlagesystems, bei dem die aktiven Beitragszahler die Renten der Ruheständler finanzieren.
  • 1958: Einführung der 82%-Regelung (82% móvil), bei der die Rente an die Lohnentwicklung der aktiven Arbeitnehmer gekoppelt wurde.

Krisen und Reformen

Die Ära Menem und die "Bocones"

Unter der Regierung Menem begannen Rentner, den Staat aufgrund ausstehender Zahlungen zu verklagen. Die Regierung zahlte diese Schulden mit öffentlichen Titeln aus, die als "Bocones" bekannt wurden.

Das gemischte System und die Wiedervereinigung

Unter Menem wurde ein gemischtes System eingeführt: öffentlich (Solidaritätsprinzip durch ANSES) und privat (Kapitalisierung durch AFJP). Im Jahr 2008 wurden diese Systeme unter dem Namen SIPA (Sistema Integrado Previsional Argentino) wieder vereint.

Aktuelle Anforderungen und soziale Sicherheit

Voraussetzungen für den Ruhestand

  • Alter: 65 Jahre.
  • Beitragsjahre: 30 Jahre.

Die Rolle der ANSES

Die ANSES ist für die Verwaltung der Renten, Familienzulagen und Arbeitslosenunterstützung verantwortlich. Es ist möglich, nach Renteneintritt weiterzuarbeiten; in diesem Fall werden weiterhin 11% für das System abgeführt.

Soziale Sicherheit und Arbeitsverhältnisse

Abhängige Beschäftigung vs. Selbstständigkeit

Es besteht ein rechtlicher Unterschied zwischen Arbeitnehmern in einem Abhängigkeitsverhältnis (die wirtschaftlich vom Arbeitgeber abhängen) und Selbstständigen (Autónomos), die ihre Arbeit eigenständig entwickeln.

Sozialversicherung (Obra Social)

Vom Gehalt werden 3% für die Obra Social (Sozialversicherung) abgezogen. Diese deckt den Arbeitnehmer und seine primäre Familie (Ehepartner, Kinder) ab. Es besteht die Möglichkeit, diese Beiträge auf private Prepaid-Anbieter anzurechnen oder bei einem Arbeitsplatzwechsel die Sozialversicherung zu wechseln.

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