Gesetzgebung, Dekrete und Autonome Gemeinschaften

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Gesetzgebungsdelegation und Kontrolle

Unbeschadet der Zuständigkeit der Gerichte, die Delegation in jedem Fall durch zusätzliche Gesetze zu kontrollieren. Die Gründe für die Delegation dienen der Entlastung der Gerichte.

Grundgesetz: System Martínez (Alonso)

Das Parlament gibt der Regierung die Grundsätze vor, die das Gesetz befolgen muss.

Delegation durch ein einfaches Gesetz

Die Aufgabe besteht darin, mehrere Regeln aus verschiedenen Zeiten und an verschiedenen Stellen zu einer einzigen Regel zusammenzuführen, um rechtliches Chaos zu verhindern. Diese Delegation muss ausdrücklich erfolgen: Die Regierung muss sich auf ein bestimmtes Thema festlegen und einen Termin für die Umsetzung setzen.

Eine Weiterdelegation an eine andere Stelle ist nicht zulässig. Wenn die Regierung verfassungsrechtliche Fragen regelt oder die Vorgaben der Grundgesetze des Parlaments missachtet, stellt dies eine Übertretung dar, die von den Gerichten kontrolliert wird. Rahmengesetze geben der Regierung nicht das Recht, eigenständig Gesetze zu schaffen, solange diese nicht in Kraft getreten sind.

Notfall-Gesetzgebung: Das Dekret-Gesetz

Artikel 86

  1. Im Falle einer außerordentlichen und dringenden Notwendigkeit kann die Regierung provisorische Gesetze in Form von Dekreten erlassen. Diese dürfen jedoch nicht die Grundordnung staatlicher Institutionen, die Rechte, Pflichten und Freiheiten der Bürger (Titel I), das System der autonomen Gemeinschaften oder das allgemeine Wahlrecht berühren.
  2. Gesetzesverordnungen müssen sofort dem Parlament zur Aussprache und Abstimmung vorgelegt werden. Falls das Parlament nicht tagt, muss dies innerhalb von dreißig Tagen nach Verkündung geschehen. Der Kongress entscheidet innerhalb dieses Zeitraums über die Ratifikation oder Aufhebung mittels eines besonderen Zusammenfassungsverfahrens.
  3. Während des genannten Zeitraums können die Cortes das Verfahren wie bei Gesetzesentwürfen für Notfälle bearbeiten.

Es handelt sich um Regelungen mit Gesetzeskraft, die schnell erlassen werden. Sie sind vorübergehend und müssen innerhalb von 30 Tagen validiert werden. Sie haben eine begrenzte Reichweite und dürfen grundlegende Institutionen, Bürgerrechte oder das Wahlsystem nicht beeinträchtigen.

Untergeordnete Rechtsvorschriften

  • Dekrete
  • Ministerialverordnungen
  • Regeln für autonome Einrichtungen

Diese Regeln stammen von der Exekutive. Sie sind allgemein und abstrakt, da ein normales Gesetz nicht alle Eigenheiten des täglichen Lebens regeln kann. Durchführungsverordnungen stehen unter dem Gesetz und dürfen diesem nicht widersprechen. Unabhängige Regelungen sind zulässig, sofern keine gesetzliche Anforderung besteht.

Bestimmungen der Autonomen Gemeinschaften

Das Land ist in autonome Regionen unterteilt, die jeweils über ein Parlament oder eine Versammlung verfügen. Diese spiegeln das nationale Parlament wider. Die autonomen Parlamente besitzen die gesetzgebende Gewalt für ihren jeweiligen Arbeitsbereich. Die Zuständigkeiten sind in Artikel 148 geregelt:

Artikel 148: Kompetenzen der Autonomen Gemeinschaften

  1. Organisation der Institutionen der Selbstverwaltung.
  2. Änderungen der Gemeindegrenzen und Funktionen der lokalen Verwaltung.
  3. Landnutzung, Städtebau und Wohnungswesen.
  4. Öffentliche Arbeiten von regionalem Interesse.
  5. Eisenbahnen, Straßen und Transport innerhalb der Region.
  6. Häfen und Flughäfen ohne kommerzielle Hauptaktivität.
  7. Landwirtschaft und Viehzucht.
  8. Wald- und Forstwirtschaft.
  9. Umweltschutzmanagement.
  10. Hydraulische Anlagen, Bewässerung und Mineralwässer.
  11. Binnenfischerei, Aquakultur, Jagd und Angeln.
  12. Inländische Messen.
  13. Wirtschaftliche Entwicklung im Rahmen der nationalen Politik.
  14. Kunsthandwerk.
  15. Museen, Bibliotheken und Musikhochschulen.
  16. Denkmalschutz.
  17. Förderung von Kultur, Forschung und regionaler Sprache.
  18. Tourismusförderung.
  19. Sport und Freizeitgestaltung.
  20. Wohlfahrt.
  21. Gesundheit und Hygiene.
  22. Überwachung und Schutz von Gebäuden sowie Koordination der örtlichen Polizeikräfte.

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