Gesetzliche Feiertage und Arbeitsrechte

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Gesetzliche Feiertage und Ruhetage

Das Gesetz sieht vor, dass Arbeitnehmern Ruhetage zur Verfügung stehen, um nationale und bürgerliche Ereignisse zu feiern.

Übersicht der gesetzlichen Ruhetage:

  • 1. Januar
  • Erster Montag im Februar (in Gedenken an den 5. Februar)
  • Dritter Montag im März (in Gedenken an den 21. März)
  • 1. Mai
  • 16. September
  • Dritter Montag im November (in Gedenken an den 20. November)
  • 1. Dezember (alle 6 Jahre zur Amtsübergabe der Exekutive)
  • 25. Dezember
  • Tage, die durch föderale und lokale Wahlgesetze für staatliche Wahlen bestimmt werden.

Urlaubsanspruch

Der Urlaub ist ein gesetzlich verankertes Recht auf einen jährlichen Zeitraum aufeinanderfolgender bezahlter Ruhetage. Die Anzahl der Tage erhöht sich mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Zusätzlich wird ein Urlaubsgeld von mindestens 25 % auf den während dieser Zeit fälligen Lohn gezahlt.

  • Arbeitnehmer müssen mindestens 6 Tage am Stück Urlaub genießen.
  • Saisonarbeiter oder unregelmäßig Beschäftigte haben Anspruch auf einen Jahresurlaub im Verhältnis zu den geleisteten Arbeitstagen im Jahr.
  • Urlaub darf nicht durch eine Geldentschädigung abgegolten werden; er muss in Form von freien Tagen gewährt werden.
  • Endet das Arbeitsverhältnis vor Ablauf eines Dienstjahres, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine entsprechende anteilige Vergütung.
  • Der Urlaub muss innerhalb von 6 Monaten nach Erreichen des jeweiligen Dienstjahres gewährt werden.

Gehalt und Vergütung

Das Gehalt ist die Vergütung, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für seine Arbeit zahlt.

Arten der Gehaltsfestsetzung:

A) Zeiteinheit: Die Berechnung erfolgt unter Berücksichtigung der Zeit, die der Arbeitnehmer bei der Arbeit verbringt (z. B. Stunde, Tag, Woche, zwei Wochen oder Monat). Dies ist die gängigste Form.

B) Stücklohn (Work Unit): Die Berechnung erfolgt nach den produzierten Einheiten, sofern dies vereinbart wurde. Dabei werden die Art des Systems, die Menge und die Materialqualität berücksichtigt.

C) Provision: Der Arbeitnehmer erhält einen Prozentsatz von jeder der getätigten Operationen.

D) Festpreis: Der Arbeitnehmer wird für eine global festgelegte Arbeitsleistung bezahlt.

Zusammensetzung des Gehalts

Das Gehalt besteht aus Barzahlungen, Tageshonoraren, Prämien, Wahrnehmungen, Unterkunftsleistungen, Provisionen, Sachleistungen und allen anderen Beträgen, die dem Arbeitnehmer für seine Arbeit gewährt werden.

Form der Auszahlung

Der Empfänger des Lohns ist der Arbeitnehmer, da dieser die Dienste persönlich und direkt unterstellt erbringt.

  • Gleiche Arbeit, die am gleichen Ort, zur gleichen Zeit und mit gleicher Effizienz geleistet wird, muss gleich bezahlt werden.
  • Die Zahlung erfolgt direkt an den Mitarbeiter. Im Falle einer Verhinderung kann eine Person bevollmächtigt werden, sofern eine vom Arbeitnehmer und zwei Zeugen unterschriebene Vollmacht vorliegt.
  • Arbeitnehmer können frei über ihre Löhne verfügen.
  • Das Gehalt muss in gesetzlichem Zahlungsmittel ausgezahlt werden. Es darf nicht in Form von Waren, Gutscheinen, Karten oder anderen Ersatzmitteln für Bargeld geleistet werden.

Weihnachtsgeld (Aguinaldo)

Arbeitnehmer mit einem Dienstjahr oder mehr haben das Recht auf ein jährliches Aguinaldo. Dieses muss vor dem 20. Dezember gezahlt werden und entspricht mindestens 15 Tagen Gehalt.

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