Gewerkschaften und Arbeitsrecht: Rechte und Pflichten

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Konzept der Gewerkschaften

Das Konzept der Gewerkschaft umfasst die Aufgaben der Arbeitnehmer, die heute im Arbeitnehmerstatut anerkannt sind. Historisch gesehen gab es lange Perioden des Kampfes und der Konfrontation zwischen zwei sozialen Klassen: Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Früher gab es oft Rechte für eine Partei, aber keine Verpflichtungen für die andere.

Die Sozialpartner

Unternehmer und Arbeitnehmer sind separat organisiert, um Handelsverbände und Gewerkschaften zu bilden. Die öffentliche Verwaltung bemüht sich darum, einen Rahmen zu finden, um die Arbeitsbedingungen auszuhandeln. Arbeitgeber, Arbeitnehmer und die öffentliche Verwaltung bilden zusammen die drei Sozialpartner.

Definition und Ziele der Gewerkschaft

Gewerkschaften sind Arbeitnehmerverbände, die ohne Gewinnabsicht nach der Erhaltung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch Verhandlungen streben. Sie bringen ihre Mitglieder nach industriellen Fachbereichen zusammen.

Gewerkschaftliche Rechte

Arbeitnehmer, die Mitglied einer Gewerkschaft sind, haben folgende Rechte:

  • Informationen zu erhalten, die ihr Verband versendet.
  • Gewerkschaftssektionen zu gründen.
  • Sitzungen außerhalb der Arbeitszeit abzuhalten, sofern diese den normalen Ablauf der Geschäftsprozesse nicht behindern oder stören.

Beteiligungsrechte und Delegierte

Die Beteiligung erfolgt durch Delegierte oder den Betriebsrat, welche die Vertreter der Arbeitnehmer sind. Die Anzahl der Vertreter ist wie folgt gestaffelt:

  • Ab 30 Arbeitnehmern: ein Delegierter.
  • 31 bis 49 Arbeitnehmer: drei Delegierte.
  • 50 bis 100 Mitarbeiter: 5 Vertreter.
  • 101 bis 250 Angestellte: 9 Vertreter.
  • 251 bis 500 Mitarbeiter: 13 Vertreter.
  • 501 bis 750 Mitarbeiter: 17 Vertreter.
  • 751 bis 1.000 Mitarbeiter: 21 Vertreter.
  • Ab 1.001 Arbeitnehmern: zwei Vertreter je 1.000 Mitglieder oder einen Bruchteil davon, mit einem Maximum von 75 gewählten Vertretern.

Die gewählten Vertreter haben die Aufgabe, ihre Kollegen im Betrieb zu vertreten.

Arbeitskonflikte: Streik und Aussperrung

Wenn Arbeitnehmervertreter in kollektiven Streitigkeiten keine Einigung mit den Arbeitgebern erzielen, können Druckmittel eingesetzt werden. Dabei müssen Vorschriften eingehalten werden, um rechtswidrige Handlungen oder Verfahrensüberschreitungen zu vermeiden.

Druckmittel:

  • Streik: Die einstimmige, gemeinsame und freiwillige Aussetzung der Arbeit durch die Arbeitnehmer.
  • Aussperrung (Lockout): Ein legitimes Recht des Arbeitgebers unter folgenden Umständen:
    • Klare Gefahr von Gewalt.
    • Illegale Besetzung des Unternehmens.
    • Unregelmäßigkeiten in der Arbeit, welche die Produktion verändern.

Tarifverhandlungen und Rechtsquellen

Das Arbeitnehmerstatut regelt die Fragen, die Gegenstand von Tarifverhandlungen sein können. Weitere Vertragsdetails werden in den einzelnen Tarifverträgen festgelegt. Auf nationaler oder regionaler Ebene verhandeln Vertreter der Arbeitnehmer und Unternehmer den Inhalt für untergeordnete Verhandlungsebenen.

Anerkannte Rechtsquellen der Arbeit:

  1. Verfassung
  2. Gesetze und Verordnungen
  3. Kollektive Vereinbarungen (Tarifverträge)
  4. Internationale Unternehmensvereinbarungen
  5. Arbeitsverträge

Mission der Tarifverträge

Tarifverträge haben die Aufgabe, Arbeitsbedingungen zu regeln, die durch allgemeine Gesetze und Verordnungen nicht abgedeckt sind. Sie können den Inhalt eines Gesetzes modifizieren, sofern dies Verbesserungen für den Arbeitnehmer darstellt. Gewerkschaften können wirtschaftliche und arbeitsmarktbezogene Aspekte unter Beachtung der Gesetze so regeln, dass sie bessere Bedingungen für die Arbeitnehmer vorsehen.

Vokabular

  • Gewerkschaftsmitglieder: Arbeitnehmer, die als Mitglieder einer Gewerkschaft eingeschrieben sind.
  • Delegierte/Vertreter: Personen, die die Vollmacht erhalten haben, im Namen anderer zu handeln.
  • Gesetz: Rechtmäßige, per Gesetz erlaubte Vorschriften.
  • Belegschaft: Die Gesamtheit aller Arbeitnehmer eines Betriebs.

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