Das Gleichstellungsgesetz: Ziele und Maßnahmen

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Ziele des Gleichstellungsgesetzes

  • Integration des Prinzips der Gleichbehandlung in alle öffentlichen Politiken (Beschäftigung, Sozialschutz, Bildung, Kultur etc.).
  • Sicherstellung einer ausgewogenen Mitwirkung von Frauen in Wahllisten, öffentlichen Verwaltungen und Gremien.
  • Verbesserung der Ausbildung, Beschäftigung und Arbeitsmarktintegration von Frauen.
  • Beseitigung geschlechtsspezifischer Nachteile und Lohnunterschiede.
  • Annahme positiver Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Frauen.
  • Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
  • Implementierung einer nicht-sexistischen Sprache im administrativen Bereich.

Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit

  • Politische Intervention zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen.
  • In der Landwirtschaft: Einführung des gemeinsamen Eigentums bei verheirateten Paaren für landwirtschaftliche Grundstücke.
  • Verbot diskriminierender Bedingungen beim Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen, die Schwangerschaft oder Geschlecht benachteiligen.

Maßnahmen für Unternehmen

  • Gleichstellungspläne: Unternehmen mit mehr als 250 Arbeitnehmern müssen einen Gleichstellungsplan erstellen. Dies gilt auch für kleinere Unternehmen, sofern der Tarifvertrag dies vorsieht.
  • Prävention: Unternehmen müssen Arbeitsbedingungen fördern, die sexuelle Belästigung verhindern, und Beschwerdeverfahren etablieren.
  • Zertifizierung: Unternehmen, die sich durch Gleichstellungspolitik auszeichnen, erhalten ein Gütesiegel als Werbeträger.
  • Öffentliche Subventionen: Regierungen können bei der Vergabe von Subventionen die Gleichstellungsmaßnahmen und die soziale Verantwortung der Unternehmen berücksichtigen.
  • Vorstand: Große Unternehmen sollen eine paritätische Besetzung (50%) ihrer Vorstände anstreben.
  • Definition: Das Gesetz definiert Gleichstellung als Maßnahmenpaket, das auf einer Situationsanalyse basiert, um Gleichbehandlung zu erreichen und Diskriminierung zu beseitigen.

Aspekte der Gleichstellung im Unternehmen

  • Egalitäre Führung: Die Unternehmensleitung fördert aktiv die Gleichstellung von Männern und Frauen in allen organisatorischen Bereichen.
  • Frauen in Führungspositionen: Gewährleistung echter Chancengleichheit beim Zugang zu allen Arbeitsplätzen und Förderung des unterrepräsentierten Geschlechts.
  • Entgeltgleichheit: Das Unternehmen garantiert eine diskriminierungsfreie Entlohnung, unabhängig vom Geschlecht.

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