Das Gleichstellungsgesetz: Ziele und Maßnahmen
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Ziele des Gleichstellungsgesetzes
- Integration des Prinzips der Gleichbehandlung in alle öffentlichen Politiken (Beschäftigung, Sozialschutz, Bildung, Kultur etc.).
- Sicherstellung einer ausgewogenen Mitwirkung von Frauen in Wahllisten, öffentlichen Verwaltungen und Gremien.
- Verbesserung der Ausbildung, Beschäftigung und Arbeitsmarktintegration von Frauen.
- Beseitigung geschlechtsspezifischer Nachteile und Lohnunterschiede.
- Annahme positiver Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Frauen.
- Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
- Implementierung einer nicht-sexistischen Sprache im administrativen Bereich.
Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit
- Politische Intervention zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen.
- In der Landwirtschaft: Einführung des gemeinsamen Eigentums bei verheirateten Paaren für landwirtschaftliche Grundstücke.
- Verbot diskriminierender Bedingungen beim Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen, die Schwangerschaft oder Geschlecht benachteiligen.
Maßnahmen für Unternehmen
- Gleichstellungspläne: Unternehmen mit mehr als 250 Arbeitnehmern müssen einen Gleichstellungsplan erstellen. Dies gilt auch für kleinere Unternehmen, sofern der Tarifvertrag dies vorsieht.
- Prävention: Unternehmen müssen Arbeitsbedingungen fördern, die sexuelle Belästigung verhindern, und Beschwerdeverfahren etablieren.
- Zertifizierung: Unternehmen, die sich durch Gleichstellungspolitik auszeichnen, erhalten ein Gütesiegel als Werbeträger.
- Öffentliche Subventionen: Regierungen können bei der Vergabe von Subventionen die Gleichstellungsmaßnahmen und die soziale Verantwortung der Unternehmen berücksichtigen.
- Vorstand: Große Unternehmen sollen eine paritätische Besetzung (50%) ihrer Vorstände anstreben.
- Definition: Das Gesetz definiert Gleichstellung als Maßnahmenpaket, das auf einer Situationsanalyse basiert, um Gleichbehandlung zu erreichen und Diskriminierung zu beseitigen.
Aspekte der Gleichstellung im Unternehmen
- Egalitäre Führung: Die Unternehmensleitung fördert aktiv die Gleichstellung von Männern und Frauen in allen organisatorischen Bereichen.
- Frauen in Führungspositionen: Gewährleistung echter Chancengleichheit beim Zugang zu allen Arbeitsplätzen und Förderung des unterrepräsentierten Geschlechts.
- Entgeltgleichheit: Das Unternehmen garantiert eine diskriminierungsfreie Entlohnung, unabhängig vom Geschlecht.