Grundbegriffe und Institutionen der Europäischen Union
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Die Europäische Union (EU)
Die Europäische Union (EU) ist eine supranationale Organisation, die von souveränen und unabhängigen europäischen Staaten gebildet wird. Ihre Entscheidungen richten sich an alle Beteiligten und erfolgen auf demokratische Weise auf europäischer Ebene.
Der Vertrag von Lissabon
Der Vertrag von Lissabon ist ein Abkommen aus dem Jahr 2007. Er verleiht der EU eine eigene Rechtspersönlichkeit, klärt ihre Zuständigkeiten, verbessert ihre Institutionen und verringert die Probleme, die durch das Erfordernis der Einstimmigkeit beim Regieren entstehen. Zudem befürwortet er die Beteiligung der nationalen Parlamente und der Bürgerinnen und Bürger.
Natura 2000
Natura 2000 ist ein Netz von gemeinsamen EU-Schutzgebieten zur Bewahrung der Natur und wildlebender Arten (Wildlife), das gesetzlich geschützt ist (z. B. Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung / LIC).
Das Europäische Parlament
Das Europäische Parlament ist eine EU-Institution, die für die Unionsbürgerschaft steht. Es besteht aus 750 Abgeordneten und einem Präsidenten, die in allgemeiner Wahl gewählt werden.
Die Lissabon-Strategie
Die Lissabon-Strategie ist ein im Jahr 2000 in Lissabon vereinbarter Entwicklungsplan für die EU. Ziel war es, die europäische Wirtschaft bis zum Jahr 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wirtschaftsraum der Welt zu machen, und zwar im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung.
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ist ein zentrales Ziel der EU. Er strebt ein Gebiet an, in dem die echte Freizügigkeit von Personen gewährleistet ist, während gleichzeitig Kriminalität wirksam bekämpft und die justizielle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten gefördert wird.
Qualifizierte Mehrheit
Die qualifizierte Mehrheit ist das Standard-Abstimmungssystem für Entscheidungen im Rat der EU, außer in den Bereichen, in denen Einstimmigkeit vorgeschrieben ist.
Verstärkte Zusammenarbeit
Die verstärkte Zusammenarbeit ist ein EU-Grundsatz, der es einer Gruppe von Ländern (mindestens neun) ermöglicht, sich im Integrationsprozess schneller als die übrigen Mitgliedstaaten zu bewegen. Dies ist unter bestimmten Bedingungen möglich: Die Fragen dürfen nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fallen, die Ziele konnten nicht auf normalem Weg in angemessener Frist erreicht werden, das Verfahren muss für jedes andere Mitglied offenstehen und mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand (Acquis communautaire) vereinbar sein.
Regionen in äußerster Randlage (Grenzregionen)
Die Regionen in äußerster Randlage (ORS) sind Territorien der EU, die geografisch weit vom europäischen Festland entfernt sind. Sie erhalten eine Sonderbehandlung, um spezifische strukturelle Schwierigkeiten zu überwinden (wie z. B. die Kanaren, Azoren und Madeira).