Grundbuch, Eigentumserwerb und Grundpfandrechte
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Aufbau des Grundbuchs
Bestandsverzeichnis
- Gemarkung
- Flur
- Flurstück
- Größe
- Grundstücksbezeichnung
Abteilung I – Eigentum
- 👤 Eigentümer
- Eigentumsanteile
- Erwerbsgrund: z. B. Auflassung, Erbfolge, Zuschlag
Abteilung II – Lasten und Beschränkungen
- ⚠️ Lasten & Beschränkungen
- Wohnungsrecht
- Nießbrauch
- Dienstbarkeit / Wegerecht
- Vorkaufsrecht
- Reallast
- Verfügungsbeschränkungen
Abteilung III – Grundpfandrechte
- 💰 Grundpfandrechte
- Hypothek
- Grundschuld
Eigentumserwerb
Grundstückskauf
→ Einigung = Auflassung
→ + Eintragung ins Grundbuch
→ Eigentümerwechsel
Weitere Erwerbsarten
- Erbfolge
- Zwangsversteigerung / Zuschlag
Wichtige Grundbuch-Grundsätze
📌 Antragsgrundsatz
Kein Antrag → grundsätzlich keine Eintragung.
✍️ Bewilligungsgrundsatz
Betroffener / Rechtsinhaber → muss die Eintragung grundsätzlich bewilligen.
Beispiel: Eigentümer bewilligt die Grundschuldeintragung.
👀 Öffentlicher Glaube
Positiv:
→ Eingetragen = grundsätzlich Vertrauen auf Richtigkeit
Negativ:
→ Nicht eingetragen = grundsätzlich Vertrauen auf Nichtbestehen
⚠️ Ausnahme: z. B. positive Kenntnis / gesetzliche Voraussetzungen beachten
Heimfall beim Erbbaurecht
Erbbaurecht:
→ Bestimmte Voraussetzungen erfüllt
→ Erbbaurecht fällt an Grundstückseigentümer zurück
→ Heimfall = Rückfall
Grundpfandrechte (Abteilung III)
Grundpfandrechte:
→ 🏠 Grundstück dient als Kreditsicherheit
Hypothek 🔗
Kredit/Forderung ↔ Hypothek
→ akzessorisch (= streng abhängig von der Forderung)
→ Kredit besteht: Hypothek sichert die Forderung
→ Forderung/Kredit getilgt: Hypothek kann nicht unabhängig davon bestehen
💡 Merkhilfe: H = Hängt an der Forderung
Grundschuld 🔓
Grundschuld → unabhängig von einer konkreten Forderung
→ abstrakt
→ Kredit kann vollständig abbezahlt sein
→ Grundschuld kann trotzdem im Grundbuch eingetragen bleiben
→ Keine konkrete Forderung zwingend nötig
→ Später gegebenenfalls für einen neuen Kredit erneut als Sicherheit nutzbar
💡 Merkhilfe: G = Ganz unabhängig
Vergleich: Hypothek vs. Grundschuld
| Merkmal | Hypothek | Grundschuld |
|---|---|---|
| Abteilung im Grundbuch | Abt. III | Abt. III |
| Grundstück als Sicherheit | ✅ Ja | ✅ Ja |
| Forderungsabhängig | JA | NEIN |
| Fachbegriff | akzessorisch | abstrakt |
| Nach Kreditrückzahlung | An Forderung gekoppelt | Kann bestehen bleiben |
Überblick über Kreditsicherungsmittel
Bürgschaft:
→ 👤 Person haftet mit
Pfandrecht:
→ 📦 Bewegliche Sache / Recht dient als Sicherheit
Grundschuld:
→ 🏠 Grundstück als Sicherheit
→ abstrakt
Eigentumsvorbehalt:
→ 🛒 Verkäufer bleibt Eigentümer bis zur vollständigen Bezahlung
Sicherungsübereignung:
→ 🔄 Eigentum wird zur Sicherheit übertragen
→ Besitz verbleibt häufig beim Schuldner
Hypothek:
→ 🏠 Grundstück als Sicherheit
→ akzessorisch
Grundschuld:
→ 🏠 Grundstück als Sicherheit
→ abstrakt