Grundbuch, Eigentumserwerb und Grundpfandrechte

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Aufbau des Grundbuchs

Bestandsverzeichnis

  • Gemarkung
  • Flur
  • Flurstück
  • Größe
  • Grundstücksbezeichnung

Abteilung I – Eigentum

  • 👤 Eigentümer
  • Eigentumsanteile
  • Erwerbsgrund: z. B. Auflassung, Erbfolge, Zuschlag

Abteilung II – Lasten und Beschränkungen

  • ⚠️ Lasten & Beschränkungen
  • Wohnungsrecht
  • Nießbrauch
  • Dienstbarkeit / Wegerecht
  • Vorkaufsrecht
  • Reallast
  • Verfügungsbeschränkungen

Abteilung III – Grundpfandrechte

  • 💰 Grundpfandrechte
  • Hypothek
  • Grundschuld

Eigentumserwerb

Grundstückskauf

→ Einigung = Auflassung
→ + Eintragung ins Grundbuch
→ Eigentümerwechsel

Weitere Erwerbsarten

  • Erbfolge
  • Zwangsversteigerung / Zuschlag

Wichtige Grundbuch-Grundsätze

📌 Antragsgrundsatz

Kein Antrag → grundsätzlich keine Eintragung.

✍️ Bewilligungsgrundsatz

Betroffener / Rechtsinhaber → muss die Eintragung grundsätzlich bewilligen.

Beispiel: Eigentümer bewilligt die Grundschuldeintragung.

👀 Öffentlicher Glaube

Positiv:
→ Eingetragen = grundsätzlich Vertrauen auf Richtigkeit

Negativ:
→ Nicht eingetragen = grundsätzlich Vertrauen auf Nichtbestehen

⚠️ Ausnahme: z. B. positive Kenntnis / gesetzliche Voraussetzungen beachten

Heimfall beim Erbbaurecht

Erbbaurecht:
→ Bestimmte Voraussetzungen erfüllt
→ Erbbaurecht fällt an Grundstückseigentümer zurück
→ Heimfall = Rückfall

Grundpfandrechte (Abteilung III)

Grundpfandrechte:
→ 🏠 Grundstück dient als Kreditsicherheit

Hypothek 🔗

Kredit/Forderung ↔ Hypothek

→ akzessorisch (= streng abhängig von der Forderung)
→ Kredit besteht: Hypothek sichert die Forderung
→ Forderung/Kredit getilgt: Hypothek kann nicht unabhängig davon bestehen

💡 Merkhilfe: H = Hängt an der Forderung

Grundschuld 🔓

Grundschuld → unabhängig von einer konkreten Forderung

→ abstrakt
→ Kredit kann vollständig abbezahlt sein
→ Grundschuld kann trotzdem im Grundbuch eingetragen bleiben
→ Keine konkrete Forderung zwingend nötig
→ Später gegebenenfalls für einen neuen Kredit erneut als Sicherheit nutzbar

💡 Merkhilfe: G = Ganz unabhängig

Vergleich: Hypothek vs. Grundschuld

MerkmalHypothekGrundschuld
Abteilung im GrundbuchAbt. IIIAbt. III
Grundstück als Sicherheit✅ Ja✅ Ja
ForderungsabhängigJANEIN
Fachbegriffakzessorischabstrakt
Nach KreditrückzahlungAn Forderung gekoppeltKann bestehen bleiben

Überblick über Kreditsicherungsmittel

Bürgschaft:
→ 👤 Person haftet mit

Pfandrecht:
→ 📦 Bewegliche Sache / Recht dient als Sicherheit

Grundschuld:
→ 🏠 Grundstück als Sicherheit
→ abstrakt

Eigentumsvorbehalt:
→ 🛒 Verkäufer bleibt Eigentümer bis zur vollständigen Bezahlung

Sicherungsübereignung:
→ 🔄 Eigentum wird zur Sicherheit übertragen
→ Besitz verbleibt häufig beim Schuldner

Hypothek:
→ 🏠 Grundstück als Sicherheit
→ akzessorisch

Grundschuld:
→ 🏠 Grundstück als Sicherheit
→ abstrakt

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