Die vier Grundfreiheiten des EU-Binnenmarktes
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Ziele und Grundlagen des Binnenmarktes
Die Europäische Union verfolgt in ihren Beziehungen zu Drittstaaten die Verabschiedung eines gemeinsamen Zolltarifs. Zudem sollen mengenmäßige Einfuhr- oder Ausfuhrbeschränkungen zwischen den Mitgliedstaaten aufgehoben oder verboten werden.
Die Freizügigkeit
Die Freizügigkeit ist zweigeteilt und verankert das Recht der Menschen, zu arbeiten. Sie stützt sich auf zwei Konzepte:
- Arbeitnehmerfreizügigkeit: Erwerbstätige arbeiten als Angestellte.
- Niederlassungsfreiheit: Freie Erbringung von Dienstleistungen durch die Eröffnung eines eigenen Unternehmens.
Definition der Freizügigkeit
Die Freizügigkeit bedeutet, dass Staatsangehörige eines Mitgliedstaats in einen anderen Mitgliedstaat ziehen können, um dort einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen. Dies umfasst zwei Arten von Maßnahmen:
- a) Beseitigung von Eintrittsbarrieren: Erleichterung von Aufenthalt und Ausreise für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats in einem anderen Mitgliedstaat durch ein verbrieftes Recht auf Freizügigkeit (Bewegungsfreiheit).
- b) Gleichbehandlung: Schaffung eines freien und gleichen Zugangs zu wirtschaftlichen Aktivitäten für alle Unionsbürger.
Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit
Die Niederlassungsfreiheit ermöglicht es, eine Niederlassung in einem anderen Staat unter denselben Bedingungen wie die Staatsangehörigen dieses Staates zu eröffnen. Sie wird durch den freien Dienstleistungsverkehr ergänzt. Dieser beinhaltet die Beseitigung aller Beschränkungen für die Erbringung von Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat sowie das Verbot jeglicher Diskriminierung des Anbieters aufgrund seiner Nationalität oder seines Niederlassungsortes.
Freier Kapitalverkehr
Hierbei geht es um die Beseitigung aller Hindernisse für die volle Liberalisierung des Kapitalverkehrs innerhalb der Union sowie die Beseitigung von Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Anlageortes des Kapitals. Dies umfasst jede Kapitalbewegung zwischen Mitgliedstaaten oder innerhalb eines Staates zugunsten eines Ausländers.
Wirtschafts- und Währungsunion
Mit diesen vier Freiheiten wird der Binnenmarkt geschaffen und aufrechterhalten. Ein weiteres Ziel der Union ist die Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion mit dem Euro als gemeinsamer Währung. Darüber hinaus verfolgt die Union politische Ziele in der Außenpolitik. Gemäß Artikel 3 Absatz 5 wird die Rolle der Union bekräftigt, europäische Interessen und Werte weltweit zu fördern.