Grundlagen der Abschreibung und Jahresabschluss

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Funktionen der Abschreibungen

  • Juridische Funktion: Die Abschreibung ist ein notwendiges Element für das Anlagevermögen, um eine korrekte Bilanzierung zu gewährleisten und eine unzutreffende Einschätzung des Unternehmenswerts zu vermeiden.
  • Wirtschaftliche Funktion: Die Verteilung der Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer ermöglicht die Erfassung des Wertverzehrs technischer Anlagen. Der Gesamtverbrauch ist erst am Ende der Nutzungsdauer exakt bekannt.
  • Finanzielle Funktion: Sie sichert die Verfügbarkeit liquider Mittel für die Erneuerung des Anlagevermögens und hilft, das Kapital zu erhalten.

Rolle der Abschreibungskonten

Es gibt zwei Systeme der Verbuchung:

  1. Direkte Abschreibung: Die Anschaffungskosten des Vermögenswertes werden direkt gemindert.
  2. Indirekte Abschreibung: Die Wertminderung wird auf einem separaten Wertberichtigungskonto für Sach- oder immaterielle Anlagen erfasst.

Ergebnisermittlung

  • Äußeres Ergebnis: Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen einer Periode.
  • Internes Ergebnis: Differenz zwischen Nettoumsatz und Herstellungskosten der verkauften Waren (Umsatz - Umsatzkosten).

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), den Eigenkapitalspiegel, die Kapitalflussrechnung und den Anhang.

Formulierung und gesetzliche Anforderungen

  • Zeitraum: Erstellung mit einer Periodizität von 12 Monaten.
  • Verantwortung: Erstellung durch den Arbeitgeber oder die Geschäftsführung.
  • Frist: Innerhalb von 3 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres.
  • Währung: Die Werte sind in Euro anzugeben.
  • Prüfung und Hinterlegung: Verifizierung durch Wirtschaftsprüfer, Genehmigung durch die Hauptversammlung und Hinterlegung im Handelsregister.

Wirtschaftliche Einheiten

  • Verbrauchereinheiten: Einheiten, die Güter zur Befriedigung eigener Bedürfnisse konsumieren.
  • Produktionseinheiten: Einheiten, die einen Überschuss erwirtschaften, der als Kapital in den Betrieb zurückfließt.

Definitionen im Rechnungswesen

  • Einnahmen: Entstehen durch den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen.
  • Sollsaldo: Wenn die Summe der Soll-Buchungen die der Haben-Buchungen übersteigt.
  • Anschaffungskosten: Kaufpreis einer Ware oder Dienstleistung unter Entstehung einer Zahlungsverpflichtung.
  • Ausgaben: Minderung von Aktiva oder Erhöhung von Passiva durch Verbrauch.
  • Einzahlungen: Zufluss liquider Mittel.
  • Abschreibung: Systematische Verteilung der Anschaffungskosten über die betriebliche Nutzungsdauer.

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