Grundlagen der Aktiengesellschaft: Struktur und Recht

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Die Aktiengesellschaft (AG)

KONZEPT: Eine Aktiengesellschaft besteht aus Partnern, deren Haftung auf die Zahlung ihrer Aktien beschränkt ist. Die wichtigsten Elemente sind ein Mindestkapital von 50.000 Pesos und die Existenz von mindestens zwei Partnern.

Hintergrund

Die Aktiengesellschaft entstand Ende des 16. Jahrhunderts in den Niederlanden als Folge zahlreicher kommerzieller Entdeckungsreisen.

Bedeutung der Kapitalgesellschaft

Das Interesse an Kapitalgesellschaften ist aufgrund ihrer wachsenden Bedeutung in allen Bereichen des wirtschaftlichen, sozialen und politischen Lebens der Länder sehr groß.

Handelsgesellschaft und Grundkapital

Das Grundkapital setzt sich aus den Beiträgen der Partner zusammen. Es dient als finanzielle Basis, die durch Vermögenswerte und Einnahmen gestärkt wird, um Verluste auszugleichen und das Erbe der Gesellschaft zu sichern.

Aktien als Vertreter des Sozialkapitals

Aktien repräsentieren das Kapital einer Aktiengesellschaft. Sie werden durch registrierte Zertifikate verbrieft, die Rechte und Werte festlegen und regeln.

Erwerb eigener Aktien

Unternehmen ist es grundsätzlich untersagt, eigene Aktien zu erwerben, es sei denn, es liegt eine gerichtliche Entscheidung vor, beispielsweise bei der Auszahlung von Krediten.

Kapitalerhöhungen und -reduktionen

Gesellschaften können mit festem oder variablem Kapital gebildet werden. Kapitaländerungen erfordern in der Regel eine außerordentliche Versammlung, da sie eine Änderung der Satzung beinhalten.

Organe der Gesellschaft

Die drei für die Funktionsfähigkeit notwendigen Organe sind:

  • Das oberste Organ (Generalversammlung)
  • Das Board of Directors (Verwaltungsrat)
  • Die Überwachungsbehörde

Funktionen der Organe

  • Oberstes Organ: Ratifiziert Handlungen und Transaktionen. Beschlüsse werden durch die Direktoren oder Administratoren umgesetzt.
  • Gremium: Fungiert als gesetzlicher Vertreter des Unternehmens.
  • Body Control: Überwacht die Gesellschaft durch Kommissare.

Versammlungsarten

  • Verfassunggebende Versammlung: Ausdruck des multilateralen Willens vor einem Notar zur Gründung.
  • Ordentliche Versammlung: Regelmäßige Treffen zur Diskussion der Unternehmenssituation des vergangenen Jahres.
  • Außerordentliche Versammlungen: Reserviert für Angelegenheiten von großer Bedeutung, die über den normalen Betrieb hinausgehen.
  • Paritätische Versammlung: Kombination aus ordentlichen und außerordentlichen Sitzungen.
  • Spezielle Versammlungen: Treffen von Aktionären mit Sonderrechten.

Teilnahme und Rechte

Beteiligung am Gewinn: Das wichtigste wirtschaftliche Recht der Partner ist die Beteiligung am Gewinn, der nach Beschluss der Generalversammlung als Dividende ausgezahlt wird.

Teilnahme an der Liquidation: Bei Auflösung der Gesellschaft erhalten die Partner ihren Anteil am verbleibenden sozialen Kapital.

Vergleich: Aktiengesellschaft und Anglo-amerikanisches Recht

Es bestehen wesentliche Unterschiede zwischen dem Zivilrecht (beeinflusst durch Justinian und den napoleonischen Code) und dem Common Law, bei dem geschriebene Gesetze eine untergeordnete Rolle spielen.

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