Grundlagen der Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene
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1. Arbeitsmedizin
Die Arbeitsmedizin zielt auf die Förderung und Erhaltung des höchsten Grades an körperlicher, geistiger und sozialer Gesundheit der Arbeitnehmer in allen Berufen ab. Dies umfasst die Vermeidung gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch die Arbeit, den Schutz vor gefährlichen Arbeitsstoffen, die leistungsgerechte Platzierung der Arbeitnehmer unter Berücksichtigung ihrer körperlichen, psychologischen und soziologischen Voraussetzungen sowie die Anpassung der Arbeit an den Menschen und umgekehrt.
1.1. Arbeitssicherheit
Die Arbeitssicherheit ist ein technisches Fachgebiet, dessen Zweck es ist, Unfälle bei der Ausübung von Tätigkeiten in industriellen Betrieben an Maschinen, Prozessen, Materialien und in der Arbeitsumgebung zu verhindern.
1.2. Ergonomie
Die Ergonomie ist die wissenschaftliche Erforschung des Menschen bei der Arbeit und die multidisziplinäre Anwendung dieses Wissens zur Anpassung der Arbeit an den Menschen.
1.3. Arbeitsmedizinische Betreuung
Diese Disziplin basiert auf den drei vorgenannten Bereichen und befasst sich mit der Bewertung und Überwachung der Gesundheit der Arbeitnehmer, um Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen der Gesundheitsprävention zu entwickeln.
Berufskrankheiten
Eine Berufskrankheit wird direkt durch die Ausübung des Berufs oder der Arbeit einer Person verursacht und kann zu einer Behinderung oder zum Tod führen (§ 7, Feststellungsbescheid 16.744). Die Liste der Krankheiten wird alle drei Jahre überprüft (DS 109).
- Der Nachweis der direkten Kausalität zwischen Arbeitsumgebung und gesundheitlichem Schaden ist zwingend erforderlich.
- Im Gegensatz zum Arbeitsunfall (AT) ist die Berufskrankheit (EP) durch ihre spezifische Herkunft aus der beruflichen Tätigkeit begrenzt.
Faktoren für die Entstehung einer Berufskrankheit
- Vorhandensein eines Kontaminanten in der Umwelt.
- Die Verunreinigung ist in der Lage, die Gesundheit zu schädigen oder eine toxische Wirkung zu entfalten.
- Die Konzentration des Schadstoffs überschreitet die zulässigen Grenzwerte am Arbeitsplatz.
- Die Einwirkungsdauer ist ausreichend lang, damit der Körper die Wirkung erfährt.
- Persönliche Anfälligkeit.
I. Arbeitshygiene
Die Arbeitshygiene ist die Kunst und Wissenschaft, die sich der Antizipation, Erkennung und Kontrolle von Risiken und Belastungen widmet, die ihren Ursprung am Arbeitsplatz haben und die Gesundheit der Arbeitnehmer sowie die Umwelt gefährden können.
- Gefahr: Eine Situation oder Bedingung, die das Potenzial für Schäden oder Verluste birgt.
- Risiko: Die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Schaden eintritt.
Ziele der Arbeitshygiene
Schutz und Förderung der Gesundheit der Arbeitnehmer, Umweltschutz sowie die Förderung einer sicheren und nachhaltigen Entwicklung.
Aufgaben des Arbeitshygienikers
- Antizipieren: Studieren, Nachdenken, Fragen stellen.
- Erkennen: Untersuchen, Prüfen, Beobachten.
- Evaluieren: Überwachen, Messen, Interpretieren.
- Kontrollieren: Entwerfen, Empfehlen, Motivieren.
- Wissen: Kenntnis des Rechtsrahmens und der Sicherheitsstandards.
Kontrollmethoden in der Arbeitshygiene
- Eliminierung der Schadstoffquelle.
- Substitution des Schadstoffs (weniger giftig).
- Isolierung oder Einhausung des Prozesses.
- Erfassung des Schadstoffs an der Quelle (Absaugung).
- Isolierung des Arbeitnehmers.
- Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA).
Klassifizierung der Schutzmaßnahmen
- Technische Schutzmaßnahmen: Änderung von Prozessen oder mechanischen Strukturen zur Reduzierung der Schadstofffreisetzung.
- Arbeitspraktiken: Anpassung der Arbeitsweise und Position des Bedieners zur Minimierung der Exposition.
- Persönliche Maßnahmen: Einsatz von Schutzbarrieren (PSA) an den Eintrittspunkten (Mund, Nase, Haut, Ohren).