Grundlagen des Arbeitsrechts: Definition und Quellen

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Was ist Arbeitsrecht?

Das Arbeitsrecht ist ein Zweig der Rechtsprechung, dessen Grundsätze und Rechtsnormen den Schutz der menschlichen, produktiven, freien und bezahlten Beschäftigung zum Ziel haben. Es umfasst die Gesamtheit der rechtlichen Grundsätze und Regeln für das Verhältnis zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Gewerkschaften und dem Staat.

Das Arbeitsrecht reguliert die rechtmäßige menschliche Tätigkeit, sofern ein Arbeitnehmer in einem Beschäftigungsverhältnis zu einem Arbeitgeber gegen ein Entgelt steht.

Quellen des Arbeitsrechts

Das Arbeitsrecht wird durch die folgenden formalen Quellen geregelt, sortiert von der höchsten zur niedrigsten Kategorie:

  • Gesetze und Verordnungen des Staates: Der Kern des Arbeitsrechts ist das TRLET[1], welches durch zahlreiche Vorschriften (königliche Dekrete und Erlasse) ergänzt wird. Darüber hinaus gelten weitere arbeitsrechtliche Gesetze (z. B. Gesetz über die Vereinigungsfreiheit).
  • Internationale Tarifverträge: Diese Regeln schaffen Arbeitsbedingungen für ein Unternehmen, einen Teilbereich oder einen Sektor. Sie werden durch Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie deren Vertretern ausgehandelt und bilden die Grundlage des Vertragsrechts.
  • Rechtliche Bräuche: Wiederholtes Verhalten, das als Instrument zur Verhaltensregulierung dient. Solche Bräuche dürfen nicht gegen schriftliche Normen verstoßen. Sie sollten lokal sein und sich auf einen bestimmten Beruf und Ort beziehen.
  • Allgemeine Grundsätze: Ethische Standards, auf denen andere Quellen aufbauen. Sie dienen in Zweifelsfällen zur Auslegung von Vorschriften oder zur Regelung individueller Sachverhalte.

Das Prinzip der Hierarchie und Günstigkeitsprinzip

Das TRLET verweist auf das Prinzip der Hierarchie. Höherrangige Standards legen die Rahmenbedingungen fest, die von untergeordneten Regelungen nicht unterschritten werden dürfen.

Zudem gelten folgende Grundsätze:

  • Prinzip des Mindeststandards: Bei Konflikten zwischen zwei oder mehr Bestimmungen gelten die gesetzlich festgelegten Mindestrechte. (Beispiel: Wenn das TRLET mindestens 30 Kalendertage Urlaub vorsieht, eine Vereinbarung aber 40 Tage festlegt, genießt der Arbeitnehmer 40 Tage.)
  • Günstigkeitsprinzip: Wenn mehrere Regeln für die gleiche Situation existieren, wird der Konflikt zugunsten der für den Arbeitnehmer günstigsten Regelung gelöst.

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