Grundlagen des Arbeitsrechts: Verträge und Rechtsquellen

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Herkunft und Bedeutung des Arbeitsrechts

Das Arbeitsrecht spielt eine entscheidende Rolle in der heutigen Gesellschaft, da es einen großen Teil der Bevölkerung der Arbeitnehmer betrifft. Im 19. Jahrhundert entstand es als Reaktion auf die wirtschaftlichen und sozialen Probleme der Industriellen Revolution sowie aus dem Wunsch heraus, den schwächeren Teil des Arbeitsverhältnisses zu schützen.

Das Arbeitsverhältnis und seine Merkmale

Nicht jede Arbeit, die von Menschen verrichtet wird, gilt rechtlich als Arbeitsverhältnis. Der Status eines Arbeitnehmers wird durch folgende notwendige Funktionen definiert:

  • Freiwilligkeit: Der Arbeitnehmer unterschreibt einen Vertrag aus freiem Willen.
  • Entgeltlichkeit: Die Früchte der Arbeit gehören dem Arbeitgeber; der Arbeitnehmer erhält im Gegenzug eine wirtschaftliche Vergütung.
  • Höchstpersönlichkeit: Die Arbeit muss persönlich durch den Arbeitnehmer durchgeführt werden; eine Vertretung durch Dritte ist nicht ohne Weiteres möglich.
  • Abhängigkeit: Der Arbeitgeber organisiert und leitet die Arbeiten und Aktivitäten, denen sich der Arbeitnehmer unterordnet.

Besondere Arbeitsverhältnisse

Diese vereinen alle Funktionen normaler Beziehungen, gelten jedoch aufgrund ihrer besonderen Merkmale als spezialisiert. Zu den besonderen Arten von Arbeitsverhältnissen gehören:

  • Geschäftsleitung und Führungspersonal
  • Arbeitnehmer in Haft (Gefangene oder Sträflinge)
  • Professionelle Künstler und Athleten bei öffentlichen Vorführungen
  • Handelsvertreter, die im Namen eines oder mehrerer Arbeitgeber tätig sind
  • Hafenarbeiter beim Laden und Löschen
  • Menschen mit Behinderungen (Arbeitnehmer mit Beeinträchtigungen)
  • Sowie alle anderen Angestellten, die gesetzlich als besondere Arbeitsverhältnisse bestimmt sind.

Vom Arbeitsverhältnis ausgeschlossene Beziehungen

Hierzu zählen Amtsträger (aufgrund mangelnder Freiwilligkeit), Familienmitglieder, Gefälligkeiten unter Freunden sowie Tätigkeiten, die auf eigenes Risiko und in eigener Verantwortung im Rahmen eines autonomen Betriebs (Selbstständigkeit) durchgeführt werden.

Die Quellen des Rechts

Die Rechtsquellen geben an, woher die Normen und Regeln stammen, die zu jeder Zeit angewendet werden.

Quellen von internationaler Bedeutung

Wichtige Quellen des Arbeitsrechts sind das EU-Recht sowie internationale Verträge, die von Spanien ratifiziert und unterzeichnet wurden.

Anwendung der Grundsätze des Arbeitsrechts

Aufgrund der Vielzahl verschiedener Arbeitsstandards kann es gelegentlich zu Unklarheiten bezüglich der Auslegung oder Anwendung der Normen kommen. In solchen Fällen müssen spezifische Grundsätze zur Problemlösung herangezogen werden.

Der Arbeitsvertrag und die Vertragsfähigkeit

Der Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Durch diesen verpflichtet sich der Arbeitnehmer freiwillig, Dienstleistungen zu erbringen und sich der Organisations- und Leitungsgewalt des Arbeitgebers zu unterstellen.

Form und Gültigkeit des Arbeitsvertrags

Ein Arbeitsvertrag kann schriftlich oder mündlich geschlossen werden. Heutzutage wird jedoch verlangt, dass alle Arbeitsverträge schriftlich fixiert werden.

Sicherung der Gültigkeit

Um die Gültigkeit des Vertrages zu bestätigen, muss dieser im Einklang mit den vereinbarten Beziehungen stehen. Missbräuchliche Klauseln oder Betrug gehen zu Lasten des Arbeitgebers, wenn sie den Arbeitnehmer schädigen. Der Arbeitgeber hat zudem folgende Pflichten:

  • Aushändigung einer Vertragskopie an den Arbeitnehmer.
  • Übergabe einer Basiskopie an die Arbeitnehmervertreter zur Information.
  • Meldung des Vertragsabschlusses beim Arbeitsamt innerhalb einer Frist von 10 Tagen.

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