Grundlagen der Betriebsorganisation und Arbeitsverträge
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Formale und informelle Organisation
Formale Organisation: Sie definiert die Richtung, die Marke, die hierarchischen Beziehungen, die Aktivitäten der Markenführung sowie die Kommunikationswege und ist hierarchisch aufgebaut.
Informelle Organisation: Sie entsteht spontan durch freundschaftliche Beziehungen oder Affinitäten. Die Aktivitäten sind freiwillig, dienen nicht zwingend dem Geschäftszweck und bilden sich in Gruppen. Hier können informelle Führungspersönlichkeiten Einfluss ausüben.
Dokumente der Personalakte
Zu den Unterlagen, die Teil einer Personalakte sind, gehören:
- Bewerbungsformular
- Lebenslauf
- Persönliches Datenblatt
- Ergebnisse von Auswahltests
- Nachweise über Bildungsabschlüsse
Überstundenkompensation
Die Regelungen zur Kompensation von Überstunden unterliegen dem Tarifvertrag oder individuellen Vereinbarungen. Mögliche Optionen sind:
- A) Vergütung: In keinem Fall weniger als der Wert einer regulären Arbeitsstunde.
- B) Freizeitausgleich: Umwandlung der Überstunden in bezahlten Urlaub.
6.1 Vertragsarten
Unbefristete Arbeitsverträge
- Regulär
- Förderung von unbefristeten Verträgen: Gilt für Jugendliche (16 bis 30 Jahre), Langzeitarbeitslose, arbeitslose Frauen in bestimmten Dienstleistungsbereichen, Personen über 45 Jahre, Menschen mit Behinderungen sowie die Umwandlung von befristeten Verträgen.
Befristete Verträge
- Befristete Arbeitsverhältnisse: Arbeit auf bestimmte Zeit, projektbezogen oder aufgrund betrieblicher Umstände.
- Ausbildungsverhältnisse: Zur beruflichen Qualifizierung.
- Teilzeitarbeit: Vorübergehend oder dauerhaft, fest oder kontinuierlich.
- Sonstige Formen: Ersatz für Renteneintritt, Heimarbeit oder Gruppenarbeit.
6.5 Ausbildungsverträge
a) Praktikumsverträge
- Ziel: Berufserfahrung für Jugendliche ohne vorherige Praxis.
- Dauer: 6 Monate bis 2 Jahre, mit zwei Verlängerungsoptionen von mindestens 6 Monaten (Vollzeit oder Teilzeit möglich).
- Gehalt: Nicht weniger als 60 % bzw. 75 % des Lohns im ersten bzw. zweiten Jahr.
b) Ausbildungsvertrag
- Ziel: Erwerb theoretischer und praktischer Kenntnisse für Personen zwischen 16 und 21 Jahren.
- Dauer: 6 Monate bis 2 Jahre, maximal 3 Jahre.
- Vergütung: Festgelegt durch den Kollektivvertrag, darf jedoch nicht unter dem Mindestlohn liegen.
Hinweis: Von Altersbegrenzungen ausgenommen sind Menschen mit Behinderungen, ausländische Arbeitslose (in den ersten zwei Jahren der Arbeitserlaubnis), Langzeitarbeitslose (über 2 Jahre ohne Tätigkeit), Personen in sozialer Ausgrenzung sowie Teilnehmer an Schul-Workshop-Programmen.