Grundlagen der Bilanzierung und Bewertungskriterien
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Amortisierte Kosten und Restwert
Amortisierte Kosten: Wenn wir den effektiven Zinssatz berechnen, ist dies der Zinssatz, der genau dem Buchwert eines finanziellen Vermögenswertes oder einer Schuld entspricht. Dies basiert auf Cashflow-Schätzungen über die erwartete Nutzungsdauer des Vermögenswertes oder die Passivbedingungen aus seinem Vertrag, ohne Berücksichtigung künftiger Kreditausfälle.
Restwert: Dies ist der Wert, den ein Bestandteil des Sachanlagevermögens am Ende seiner Nutzungsdauer voraussichtlich noch hat.
Subventionen und Nettoveräußerungswert
Subventionen: 2 Tipps
- Rückzahlbarer Charakter: Diese sind als Schulden in den üblichen Konten zu verzeichnen.
- Nicht rückzahlbare Subventionen: Diese werden buchhalterisch als Einkünfte direkt im Eigenkapital erfasst. In der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) werden sie als Ertrag auf eine planmäßige und vernünftige Weise erkannt, korreliert mit den aus der Subvention abgeleiteten Kosten.
Nettoveräußerungswert: Dies ist der Wert, der durch die Veräußerung auf dem Markt im normalen Geschäftsverlauf erzielt werden kann, abzüglich der geschätzten Kosten für die Fertigstellung sowie der notwendigen Vertriebskosten. Dies gilt auch im Falle von Rohstoffen und unfertigen Erzeugnissen hinsichtlich der notwendigen Kosten für das Ende ihrer Produktion oder Fertigung.
Bewertungskriterien und Fair Value
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Für eine Verbindlichkeit sind dies die Anschaffungs- oder Herstellungskosten (der bar bezahlte oder zu zahlende Betrag). Wenn der beizulegende Zeitwert der Gegenleistung aus der Übernahme herangezogen wird, müssen alle damit zusammenhängenden und notwendigen Kosten für die Überführung der Anlage in den betriebsbereiten Zustand einbezogen werden.
Für eine Verbindlichkeit entspricht der Wert der erhaltenen Gegenleistung im Austausch für das Eingehen der Schuld oder in einigen Fällen der Menge an Barmitteln, die man erwartet zu zahlen, um die Schulden im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs zu begleichen.
Beizulegender Zeitwert (Fair Value)
Fair Value: Der Wert, zu dem ein Vermögenswert erworben oder eine Schuld beglichen werden kann, zwischen sachverständigen, informierten und unabhängigen Parteien. Dieser Wert wird ohne Abzug von Transaktionskosten berechnet, die bei einer Veräußerung anfallen könnten. Im Allgemeinen wird er unter Bezugnahme auf einen verlässlichen Marktwert ermittelt, insbesondere durch Preise, die in einem aktiven Markt notiert sind.
Wertminderung des Anlagevermögens
Wertminderung: Ein reversibler Verlust, der durch Marktbewertungen entsteht, üblicherweise begründet durch das Vorsichtsprinzip in der Rechnungslegung.