Grundlagen des demokratischen Konstitutionalismus

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Grundlagen und Prinzipien der Institutionen

  1. Basen oder Prinzipien: Dies sind die großen leitenden Ideen für die Führung der bestehenden Institutionen.
  2. Humanistisches Verständnis der Gesellschaft: Gesetzte Prinzipien und Werte, die durch die Gesellschaft im Laufe der Zeit aus der westlichen Tradition hervorgegangen sind.
  3. Grundrechte: Dies sind diejenigen Rechte, die aus der menschlichen Natur stammen.
  4. Rechte aus der menschlichen Natur: Befugnisse, die nach den Vorschriften des positiven Rechts anerkannt sind und deren Realisierung für den Menschen materiell und geistig notwendig ist.
  5. Respektierung der Rechte: Der Staat sollte es unterlassen, gegen die Rechte der Menschen zu attentieren.
  6. Chancengleichheit: Das Recht der Menschen auf ein Niveau des materiellen und geistigen Wohlbefindens, das mindestens mit der Menschenwürde vereinbar ist.
  7. Prinzip der Subsidiarität: Der Staat erkennt Personen und zwischengeschalteten Stellen die Freiheit und Autonomie zu, Tätigkeiten oder Unternehmen zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse auszuüben, behält sich jedoch das Recht vor, in einige Aktivitäten einzugreifen.
  8. Gemeinwohl: Die Gesamtheit der sozialen Bedingungen, von denen die höchste geistige und materielle Erfüllung jedes einzelnen Menschen abhängt, der die Nation verbindet.
  9. Demokratischer Konstitutionalismus: Entstanden im späten 18. Jahrhundert, manifestiert er sich in einer Reihe von Prinzipien, die den gemeinsamen Nenner haben, die Macht des Staates zu begrenzen, um die Freiheit und die Rechte des Einzelnen zu schützen.
  10. Nation: Eine Gemeinschaft von Menschen, die durch Abstammung, Sprache, Religion usw. vereint sind.
  11. Halbdirekte staatliche Institutionen: Institutionen, die es den Menschen ermöglichen, direkt an der Durchführung der staatlichen Politik beteiligt zu sein.
  12. Prinzip des Verfassungsrangs: Die Regeln des juristischen Systems sollten der Verfassung unterliegen, sowohl formell als auch materiell.
  13. Prinzip des Verwaltungsrechts:
    • a) Politisch: Die Administration ist dem Gesetzgeber unterstellt.
    • b) Juristisch: Ein Akt der Administration kann niemals ohne vorherige rechtliche Qualifikation entwickelt werden.
  14. Prinzip des gerichtlichen Rechts: Die Justiz ist in ihrem organischen Teil streng dem Gesetz unterworfen.
  15. Individualrechte: Man ist mit der Leistung seines Inhabers zufrieden.
  16. Sozialrechte: Sie sind mit wirtschaftlichem Nutzen oder staatlichen Leistungen verbunden.
  17. Rechtsstaatlichkeit: Nicht nur die Regierten, sondern auch die Herrschenden unterliegen den Regeln des juristischen Systems. Gewährleistung unabhängiger Gerichte, welche die Kompetenz haben, nicht nur über die Regierten, sondern auch über die Herrschenden zu urteilen.

Vertiefung des demokratischen Konstitutionalismus

Demokratischer Konstitutionalismus: Begrenzung der Macht des Staates zum Schutz der Freiheit und der Rechte des Volkes.

Nationalität und Institutionen

Nationalität: Gemeinschaft von Menschen, geeint durch die Abstammung und die Zustimmung zu gemeinsamen Elementen wie Sprache etc.

Halbdirekte Regierungsinstitutionen: Institutionen, die es den Menschen ermöglichen, als direkt beteiligte Personen an der Durchführung der staatlichen Politik mitzuwirken.

Bürgerschaft: Gesamtheit der in die Wählerverzeichnisse eingetragenen Bürger, die politische Rechte haben.

Rechtliche Prinzipien und Verfassung

Prinzip des Verfassungsrangs: Das Rechtssystem muss der Verfassung sowohl formell als auch materiell unterliegen.

Prinzip Gericht: Die Justiz ist in ihrem organischen Teil streng dem Gesetz unterworfen.

Individualrechte: Man ist mit der Leistung des Inhabers zufrieden.

Soziale Rechte: Sie sind mit wirtschaftlichem Nutzen oder staatlichen Leistungen verbunden.

Rechtsstaatlichkeit (Rule of Law): Sowohl Regierte als auch Herrscher sollten dem Recht unterworfen sein.

Vergleich der Rechtsauffassungen

Iusnaturalismus (Naturrecht)Iuspositivismus (Rechtspositivismus)

Besagt, dass die Rechte aus der menschlichen Natur fließen. Die Grundlage findet sich in Artikel 1 Satz 1, Artikel 5 Absatz 2 und Artikel 19 der Verfassung.

Eigenschaften:

  1. Angeboren
  2. Allgemeingültigkeit
  3. Nicht verfügbar für den Staat
  4. Unantastbar
  5. Unveräußerlich
  6. Nicht erschöpfend
Besagt, dass die Rechte von Personen aus dem Willen des Staates resultieren. Die Menschen haben nicht mehr Rechte, als der Staat ihnen gibt. So wie der Staat Rechte gewähren kann, können diese auch wieder entzogen oder gelöscht werden.

Merkmale des Gemeinwohls

  • 1. Durch das Gemeinwohl erlangen Menschen mehr Wert für ihre geistige und materielle Bewältigung.
  • 2. Es sollten soziale Bedingungen etabliert werden, die es Einzelpersonen ermöglichen, die Erfüllung im höchstmöglichen Grade zu erreichen.
  • 3. Es verfolgt das geistige Wohl aller Mitglieder der nationalen Gemeinschaft.
  • 4. Thomistische Philosophen sagen, dass die sozialen Bedingungen für die Verwirklichung der Menschen nicht um jeden Preis erreicht werden können; es muss mit vollem Respekt für die Rechte und Garantien geschehen, die in der Verfassung festgelegt sind.

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