Grundlagen der Lohnabrechnung und Vergütung
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1. Konzept und Art der Entschädigung
Die Vergütung ist die wirtschaftliche Entschädigung, die ein Arbeitnehmer für persönlich erbrachte Leistungen an eine andere Person oder Firma erhält.
2. Vergütung der abhängig Beschäftigten
Das Ergebnis setzt sich aus drei Hauptkomponenten zusammen: Vermögenswerte, Abzüge und der Auszahlungsbetrag.
Vermögenswerte
Diese entsprechen den verschiedenen Bezeichnungen der Bezüge und Zulagen, die in kollektiven Tarifverträgen, Einzelverträgen oder aufgrund von Gehaltsvereinbarungen, Boni, Provisionen und Aktienanteilen festgelegt sind.
Definitionen gemäß Arbeitsrecht:
- Gehalt: Das in Geld und Zeitabständen gezahlte Entgelt, das der Arbeitnehmer für seine Dienstleistungen erhält.
- Bonus: Vergütungen für Mehrarbeit, die über das gesetzliche Maximum hinausgehen.
- Provision: Der Anteil am Verkaufs- oder Kaufpreis oder ein Betrag für andere Maßnahmen, die der Arbeitnehmer in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber erzielt.
- Teilnahme: Der Anteil an den Gewinnen eines bestimmten Geschäfts oder Unternehmens.
- Gratifikation: Ein Anteil am Gewinn, der zugunsten des Arbeitgebers auf den Arbeitslohn angerechnet wird.
Abzüge
Abzüge sind Beträge, die der Arbeitgeber unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und im gegenseitigen Einvernehmen vom Gehalt der Mitarbeiter einbehält. Diese umfassen Rentenbeiträge, Steuern, gerichtliche Einbehalte und freiwillige Abzüge.
Schema der Abzugsarten
- Gesetzliche Abzüge: Rentenversicherung (Pensionskasse, Invalidenversicherung, Krankenkasse), Einkommensteuer, gerichtliche Einbehalte.
- Freiwillige Abzüge: Gehaltsvorschüsse, Darlehen, Gewerkschaftsbeiträge, Dividenden.
Details zu den Abzügen
- Rentenbeiträge: Sozialversicherungsbeiträge zur sozialen Absicherung des Arbeitnehmers und seiner Familie (Pensionskasse, Krankenversicherung).
- Einkommensteuer: Steuer auf Gehälter, Boni, Prämien und Zulagen. Ausgenommen sind Familienbeihilfen, Renten und Abfertigungen bis zu einer gesetzlichen Höchstgrenze.
- Gerichtliche Abzüge: Einbehalt eines Teils der Entschädigung aufgrund gerichtlicher Anordnungen (z. B. Unterhaltszahlungen), bis zu maximal 50 % des Gehalts.
- Freiwillige Abzüge: Abzüge, die im gegenseitigen Einvernehmen vereinbart wurden (z. B. Kredite, Wohnungsbau-Dividenden). Diese dürfen 15 % der Gesamtbezüge nicht überschreiten.
Auszahlungsbetrag
Entspricht der Bilanzsumme abzüglich der gesetzlichen und freiwilligen Abzüge.
3. Abwicklung und Auszahlung von Löhnen
Prozessstufen:
- Personenbezogene Daten: Individuelle oder kollektive Arbeitsverträge, Stammdaten.
- Neue Mitarbeiter: Aktualisierung der Datenbasis und Informationen zur Liquidation (z. B. Pensionierungen, Neueinstellungen).
- Berechnung: Durchführung der Berechnungen unter Berücksichtigung permanenter Daten und Personalnachrichten (z. B. Sozialabgaben, Steuern).
- Vorbereitung der Abrechnung: Festlegung der Zahlungsfrist, der Konzepte und Werte der Vermögenswerte sowie der Abzüge.
- Aufnahme in die Vergütungsliste: Die Registrierung der Abrechnungen im Lohnbuch ist für Unternehmen ab einer bestimmten Größe obligatorisch.
- Rechnungswesen: Erfassung der Abrechnungen im Hauptbuch der Löhne durch Zentralisierungsbuchungen.
- Zahlungen: Auszahlung der individuellen Nettobeträge an die Mitarbeiter.
4. Kosten für das Unternehmen
Die Personalkosten für das Unternehmen setzen sich aus den vertraglich vereinbarten Gehältern, den Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung sowie allen weiteren Ausgaben zusammen, die unmittelbar dem Nutzen der Arbeitnehmer und ihrer Familien dienen.