Grundlagen der Menschenrechte: Naturrecht vs. Historismus

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Fundament der Grundrechte

1. Die naturrechtliche Position

Diese Position akzeptiert das Naturrecht ausdrücklich als Grundlage für die Grundrechte des Einzelnen. „Der Mensch ist ein Wesen, das mit Vernunft und freiem Willen begabt ist und ein Ziel in sich selbst trägt. Folglich beruht die wahre Philosophie der menschlichen Person auf der transzendenten Würde, ohne die sie nicht existieren kann.“

2. Die historische Position

Hierbei lehnen Vertreter das natürliche Recht auf Achtung der Menschenrechte ab. Der Mensch wird auf dem Gelände der historischen Entwicklung der Gesellschaft betrachtet, wobei er unterschiedlichen Rechten unterliegt, die dem Fluss der Geschichte folgen.

3. Die naturrechtliche Stiftung (Ius Naturale)

Natürliche Rechte werden als Rechte definiert, die kein Mensch durch die gnädige Anerkennung positiver Regeln erhält. Sie sind unabhängig von diesen und ergeben sich aus der einfachen Tatsache des Menschseins. Sie sind in der menschlichen Natur verankert, unabhängig davon, ob sie durch das positive Recht anerkannt werden oder nicht.

Zeitgenössischer ethischer Naturalismus: Eine moderne Form der naturrechtlichen Begründung.

4. Das historische Fundament

„Die Menschenrechte sind variable Rechte, die an jeden historischen Kontext gebunden sind und die der Mensch im Einklang mit der historischen Entwicklung der Gesellschaft besitzt.“

Manuel Periz: Das Konzept und die Formulierung der Menschenrechte wurden durch die Geschichte aus dem breiten theoretischen Kern der Menschheit herausgefiltert. Dies ist nicht als emotionale Unterstützung zu verstehen, sondern als ein Prozess des Selbstbewusstseins, durch den das menschliche Wesen als ein einheitliches und abstraktes Konzept objektiviert wurde.

5. Die ethische Grundlage

Die Stiftung der Menschenrechte wird hier als moralisches Gesetz verstanden, das ethische Anforderungen stellt. Menschenrechte gelten für jeden Menschen gleichermaßen, mit dem gleichen Anspruch auf Anerkennung, Schutz und Wahrung durch die politische Macht und das Gesetz.

  • Gleichheit: Dieses Recht basiert auf dem Menschsein und der gleichen Würde der Menschheit.
  • Unabhängigkeit: Es gilt unabhängig von historischer oder kultureller Kontingenz, physischen Eigenschaften, politischer Macht oder sozialer Klasse.

Kurz gesagt: Das ethische Fundament der Menschenrechte gründet sich auf das Verständnis dieser Rechte als moralische Forderung, wobei die rechtliche Grundlage der Ethik eine doppelte ist.

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