Grundlagen der Politik und Rechtswissenschaft

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Demokratie und politische Systeme

Demokratie: Eine Organisationsform politischer Macht, die Diskriminierung verhindert. Der Begriff leitet sich von demos (Volk) und kratos (Macht) ab – die Macht des Volkes.

  • Direkte Demokratie: Alle Bürger entscheiden direkt über Angelegenheiten, beispielsweise durch ein Referendum.
  • Indirekte Demokratie: Die Bürger wählen Vertreter, die politische Entscheidungen treffen.
  • Diktatur: Ein politisches System, in dem ein Tyrann ohne Partei die Macht ausübt und den Willen des Volkes missachtet.
  • Einheitsstaat: Ein zentral organisierter Staat, der gegebenenfalls dezentralisiert werden kann.
  • Bundesstaat: Mehrere Staaten schließen sich zu einer Föderation zusammen.
  • Gewaltenteilung: Organisation der Macht in demokratischen Staaten, unterteilt in Legislative, Exekutive und Judikative.
  • Politische Parteien: Organisationen, die verschiedene Ideologien vertreten und bei einem Wahlsieg ein Regierungsprogramm umsetzen.
  • Referendum: Ein Mechanismus der direkten Demokratie zur Konsultation der Bürger bei wichtigen Problemen.
  • Recht: Ein Merkmal der Regierung, bei dem Macht in Übereinstimmung mit Legitimität und Rechtmäßigkeit ausgeübt wird.
  • Legitimität: Gegeben, wenn Wahlverfahren fair sind, die Bürger zustimmen und ethische Normen sowie Rechte gewahrt werden.
  • Liberalismus: Politische Theorie, die den Einfluss des Staates begrenzt, um die Freiheit der Bürger zu schützen.
  • Etatismus: Der Staat verfügt über umfassende Macht, um seine Verpflichtungen zu erfüllen.
  • Volkssouveränität: Die Macht liegt beim Volk.
  • Souveräner Staat: Ein Staat, der unabhängig über seine Angelegenheiten entscheidet.
  • Verfassung: Das höchste Gesetz des Staates, dem alle anderen Gesetze untergeordnet sind.
  • Toleranz: Eine demokratische Tugend, die besagt, dass niemand aufgrund seiner religiösen Überzeugungen verfolgt werden darf.
  • Souveränität: Die absolute und dauerhafte Macht innerhalb eines Staates.
  • Absolutismus: Eine Herrschaftsform, bei der alle drei Gewalten in der Hand eines Monarchen liegen.
  • Politische Korruption: Missbrauch von Macht zum privaten Nutzen.

Recht und Rechtsstaatlichkeit

Recht: Ein System von Regeln, das eine geordnete Realität schafft. Man unterscheidet zwischen objektivem Recht (Normen) und subjektivem Recht (Handlungsfähigkeit).

  • Öffentliches Recht: Regeln für die Organisation staatlicher Behörden und deren Beziehungen zu den Bürgern.
  • Privatrecht: Regelt die Aktivitäten von Individuen unter Wahrung der Eigeninitiative.
  • Rechtsstaatlichkeit: Das Gesetz regelt und kontrolliert die Macht und Tätigkeit des Staates.
  • Rechtssicherheit: Bedingungen und Garantien zum Schutz vor Missbrauch und Willkür.
  • Rechtspositivismus: Theorie, die das Recht allein aus dem geschriebenen Gesetz ableitet.
  • Theorie der Gerechtigkeit: Besagt, dass die Grundlage des Rechts außerhalb des Gesetzes selbst liegt.
  • Naturrecht: Theorie, die das Recht durch ethische Werte und Prinzipien rechtfertigt.
  • Rechtsfähigkeit: Die Eigenschaft, die es uns ermöglicht, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.

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