Grundlagen und Prinzipien des Arbeitsrechts

Eingeordnet in Ausbildung und Beschäftigung Beratung

Geschrieben am in Deutsch mit einer Größe von 3,44 KB

Inhalt des Arbeitsrechts

Das Arbeitsrecht umfasst zwei wesentliche Aspekte: den materiellen (substanziellen) Auftrag und den verfahrensrechtlichen (adjektivischen) Auftrag.

1. Materieller Auftrag

Die materiellen Vorschriften dienen dazu, Arbeitsnormen, individuelle Arbeitsverträge sowie die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien zu schützen.

2. Verfahrensrechtlicher Auftrag

Hierbei unterscheiden wir zwischen der administrativen Ebene (z. B. Gewerbeaufsicht) und der gerichtlichen Ebene (Arbeitsgerichte).

Grundlagen des Arbeitsrechts

Das Arbeitsrecht basiert auf dem Prinzip des Arbeitnehmerschutzes, um die strukturelle Ungleichheit zwischen den Parteien auszugleichen. Zentrale Manifestationen sind:

  • In dubio pro operario: Im Zweifel zugunsten des Arbeitnehmers.
  • Günstigkeitsprinzip: Bei mehreren anwendbaren Standards gilt der für den Arbeitnehmer vorteilhafteste.
  • Günstigster Zustand: Anwendung bei neuen arbeitsrechtlichen Normen.

Weitere Rechtsgrundsätze

  • Unveräußerlichkeit: Arbeitnehmer können nicht wirksam auf gesetzlich gewährte Vorteile verzichten.
  • Kontinuität des Arbeitsverhältnisses: Arbeitsverhältnisse sind auf Dauer angelegt. Der Gesetzgeber bevorzugt unbefristete Verträge.
  • Vorrang der Wirklichkeit: Tatsächliche Gegebenheiten haben Vorrang vor schriftlichen Vereinbarungen, wenn diese von der Realität abweichen.
  • Treu und Glauben: Verträge müssen ethisch und materiell korrekt erfüllt werden; Verstöße können haftungsrechtliche Folgen haben.
  • Nichtdiskriminierung: Schutz vor willkürlicher Benachteiligung beim Zugang zur Arbeit und während des Beschäftigungsverhältnisses.
  • Unentgeltlichkeit: Verfahren vor Gerichten und Behörden sollen für den wirtschaftlich schwächeren Arbeitnehmer kostenfrei sein.

Subjekte des Arbeitsrechts

Wir unterscheiden zwischen individuellen und kollektiven Akteuren.

1. Individuelle Akteure

Der Arbeitnehmer: Eine natürliche Person, die Dienstleistungen in persönlicher, materieller und geistiger Abhängigkeit sowie Unterordnung erbringt.

Klassen von Arbeitnehmern:

  • Normale Arbeitnehmer: Unterliegen dem allgemeinen Arbeitsrecht.
  • Vertrauenspersonen: Führungskräfte mit besonderen Aufgaben.
  • Arbeitnehmer mit Kündigungsschutz: Besondere Stabilität, Entlassung nur mit richterlicher Genehmigung.
  • Gelegenheits- oder Saisonarbeiter: Befristet für spezifische Aufgaben.

Der Arbeitgeber: Eine natürliche oder juristische Person, die Dienstleistungen von einer oder mehreren Personen im Rahmen eines Arbeitsvertrags in Anspruch nimmt.

2. Kollektive Akteure

Das Unternehmen: Eine Organisation aus persönlichen, materiellen und immateriellen Mitteln zur Erreichung wirtschaftlicher oder sozialer Ziele.

Prinzip der Unternehmenskontinuität

Dieses Prinzip schützt die Rechte der Arbeitnehmer bei einem Eigentümerwechsel. Die Arbeitsverträge und kollektiven Vereinbarungen bleiben auch bei einem Wechsel des Arbeitgebers oder des Besitzers in vollem Umfang gültig.

Verwandte Einträge: