Grundlagen des Privatrechts: Zivil-, Handels- und Arbeitsrecht
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Grundlagen des Privatrechts
Wichtigste Betriebszweige
1. Zivilrecht
Das Zivilrecht umfasst die rechtlichen Grundsätze und Vorschriften über die allgemeinen Anforderungen von Rechtsakten sowie die Organisation von Familie und Privateigentum. Es bildet das allgemeine Privatrecht.
Inhalt des Zivilrechts:
- Reguliert den Menschen, seine Definition, Typen, Rechtsfähigkeit und Attribute.
- Regelt rechtliche Angelegenheiten und Verpflichtungen.
- Enthält die Organisation von Ehe und Familie.
- Regelt Eigentumsrechte, deren Definition, Typen, Methoden zur Aneignung von Besitz sowie deren Grenzen.
Merkmale des Zivilrechts:
- Nationales Privatrecht: Regelt die Beziehungen zwischen Einzelpersonen innerhalb eines Staates.
- Allgemeines Privatrecht: Regelt alle privaten Beziehungen, unabhängig von Status, Geschlecht, Beruf oder Nationalität.
Quellen des Zivilrechts:
- Verfassung der Republik
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Besondere Gesetze
2. Handelsrecht
Das Handelsrecht ist ein Teilbereich des nationalen Privatrechts zur Regelung von Handelsgeschäften. Es legt die Regeln für Händler, deren Rechtsfähigkeit, Aufgaben und berufliche Verpflichtungen fest.
Merkmale des Handelsrechts:
- Es ist ein Zweig des nationalen Privatrechts.
- Es ist ein spezieller Zweig; seine Bestimmungen haben Vorrang vor den allgemeinen Vorschriften des Zivilrechts.
- Es gilt primär für Händler und Handelsgeschäfte.
- Es ist ein dynamisches Recht, das ständigen Änderungen unterliegt.
Quellen des Handelsrechts:
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- Zusätzliche besondere Gesetze
- Bürgerliches Gesetzbuch (subsidiär)
- Handelsbräuche
3. Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht umfasst die Rechtsvorschriften zur Regelung der vertraglichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, das Gewerkschaftssystem sowie die Beziehungen zwischen den Sozialpartnern und dem Staat.
Merkmale des Arbeitsrechts:
- Es ist ein Zweig des nationalen Privatrechts (wobei die Einordnung teilweise zwischen öffentlichem, privatem oder gemischtem Recht diskutiert wird).
- Es enthält zahlreiche zwingende gesetzliche Bestimmungen.
- Das vorrangige Ziel ist der Schutz der wirtschaftlich schwächeren Partei, also des Arbeitnehmers.
- Es ist ein Recht in stetiger Entwicklung und Modifikation.
Quellen des Arbeitsrechts:
- Verfassung der Republik
- Arbeitsgesetzbuch und besondere Gesetze
- Internationale Verträge (insbesondere der IAO)