Grundlagen des Rechts und menschliches Verhalten

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Freiheit und menschliche Natur

Die menschliche Person ist mit Verstand begabt und nicht per se verpflichtet, in einer bestimmten Weise zu handeln. Sie besitzt die Macht, die für ihre Ziele am besten geeignete Wahl zu treffen. Die menschliche Freiheit ist eine Folge ihrer vernünftigen Natur; nur wer Herr seiner Handlungen ist, kann wählen.

Die Würde der Person verlangt, dass eine freie und bewusste Wahl stattfindet, die persönlich von innen heraus motiviert ist und nicht durch blinden Drang oder äußeren Zwang induziert wird.

Es ist notwendig, zwischen physischer Freiheit und Sittlichkeit zu unterscheiden:

  • Die physische Freiheit umfasst sowohl gute als auch schlechte, erlaubte und unerlaubte Handlungen.
  • Die Sittlichkeit ist in der rationalen Ordnung enthalten und ermöglicht die Wahl der Mittel, die am besten geeignet sind, das Wohl der Menschheit zu erreichen.

Die moralische Freiheit ist für den Menschen essenziell und sollte das Ergebnis einer Ordnung sein, die auf die Erfüllung individueller und sozialer Schicksale ausgerichtet ist. Sie kann jedoch durch physische, kulturelle und soziale Faktoren eingeschränkt werden.

Gesellschaft und Gemeinwohl

Der Mensch ist von Natur aus auf das Gemeinschaftsleben ausgerichtet, um seine geistigen, intellektuellen und körperlichen Bedürfnisse zu erfüllen. Die Gesellschaft bietet die Bedingungen für die Existenz und Entwicklung, die notwendig sind, um das volle Potenzial des Einzelnen zu erreichen.

Das Ziel der Gesellschaft ist das Gemeinwohl, welches sich von den Interessen einzelner Komponenten unterscheidet. Es ist die Zusammenstellung von Bedingungen, geistigen, kulturellen und materiellen Ressourcen, die eine gerechte Ordnung ermöglichen.

Justiz und Gesetz

Die Justiz ist der absolute Wert, der die Gleichstellung in menschlichen Beziehungen bestimmt. Das Gesetz dient der Erhaltung und Entwicklung des gesellschaftlichen Lebens, indem es das Verhalten normativ regelt, um eine sichere und friedliche Koexistenz zu gewährleisten.

Definition von Recht: Ein Satz von Regeln des sozialen Verhaltens.

Arten von Gesetzen

  • Natürliche physikalische Gesetze: Beziehen sich auf konstantes Verhalten von Phänomenen der Natur (z. B. Schwerkraft).
  • Wissenschaftliche Gesetze: Beschreiben oder erklären beobachtete Beziehungen zwischen Tatsachen der Natur durch das Prinzip der Kausalität.

Standards des Handelns

Ein Maßstab des Handelns ist eine Art des menschlichen Verhaltens nach einem Wertkriterium, dessen Missachtung eine Strafe nach sich zieht. Die Struktur lässt sich als hypothetische Formel reduzieren: "Wenn A ist, muss P (Strafe) folgen."

Klassifikation menschlicher Handlungen

  • Interne Handlungen: Nur für die Moral relevant.
  • Externe Handlungen: Betreffen sowohl die Moral als auch das Recht.
  • Ausdrucksformen: Expressive Handlungen (ausdrücklich), stillschweigende Handlungen (aus dem Gesetz abgeleitet) und angebliche Handlungen.

Klassen von Verhaltensregeln

  • Religiöse Regeln: Ziel ist die Heiligkeit und die Annäherung an Gott. Sie sind heteronom und unkontrollierbar durch physische Gewalt.
  • Moralische Regeln: Ziel ist das Erreichen der Güte. Sie sind autonom und persönlich.
  • Soziale Normen: Vorschriften des allgemeinen Verhaltens, die durch Tradition und soziale Gruppen angenommen werden.
  • Rechtliche Normen: Sie sind zwingend, extern, bilateral und erzwingbar (coercible).

Rechtliche Normen und ihre Merkmale

  • Imperativ: Sie sind verbindlich und fordern ein bestimmtes Verhalten.
  • Externalität: Sie fordern primär die äußere Einhaltung, unabhängig vom Vorsatz.
  • Bilateralität: Sie legen gleichzeitig Pflichten und Befugnisse fest.
  • Erzwingbarkeit (Coercibility): Die legitime Möglichkeit der Anwendung von Zwang bei Nichtbeachtung.

Rechtsquellen

Die Rechtsordnung ist ein hierarchisch strukturiertes, dynamisches und kohärentes System von Regeln. Zu den formellen Quellen gehören:

  • Die Verfassung: Die Grundregel der Ordnung und Quelle höchsten Ranges.
  • Gesetze: Ausdruck des souveränen Willens.
  • Internationale Verträge: Vereinbarungen zwischen Subjekten des internationalen Rechts.
  • Dekrete und Verordnungen: Administrative Anordnungen zur Umsetzung von Gesetzen.
  • Rechtsprechung: Entscheidungen der Gerichte.
  • Gewohnheitsrecht: Konstante Wiederholung ähnlicher Handlungen mit der Überzeugung ihrer rechtlichen Notwendigkeit.

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