Grundlagen des Rechts: Objektive und Subjektive Rechte
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Definition und Verständnis des Rechts
Traditionell wird das Recht in zwei Sinne unterteilt:
- Objektiver Sinn: Das Gesetz als Rechtsordnung, die sich an die Empfänger richtet, um ein bestimmtes Verhalten vorzugeben.
- Subjektiver Sinn: Die Befugnisse eines Bürgers, Interessen gemäß seinen eigenen Vorstellungen wahrzunehmen.
Struktur des subjektiven Rechts
Das subjektive Recht setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:
- a) Subjekt (Rechtsträger): Die Person, der das Recht zusteht und die bei Verstößen gegen das Gesetz die Durchsetzung fordern kann. Die Qualität der Mitgliedschaft in einem subjektiven Recht wird als Titel bezeichnet.
- b) Objekt: Der Gegenstand oder das Verhalten außerhalb der Person, auf den sich die Macht stützt. Es handelt sich um ein konkretes Verhalten einer anderen Person, das rechtlich gegenüber dem Inhaber eingefordert werden kann.
- c) Inhalt: Die Befugnisse, die in das subjektive Recht integriert sind. Diese verleihen dem Inhaber eine gewisse Autonomie, wobei Änderungen nur durch den Wechsel der Rechtsinhaberschaft erfolgen.
Klassifizierung der subjektiven Rechte
Nach dem geschützten Interesse
Man unterscheidet zwischen öffentlichen und privaten subjektiven Rechten, je nachdem, welches Interesse in der Rechtsbeziehung überwiegt.
Nach dem Charakter der Prinzipien
- Persönlichkeitsrechte: Objektiv betrachtet.
- Familienrechte: Entstehen aus partnerschaftlicher Zusammenarbeit.
- Mitgliedschaftsrechte: Rechte, die sich aus der Zugehörigkeit zu einer Vereinigung ergeben.
Nach der Art der Befugnis
- Absolute Rechte: Diese wirken gegenüber der Allgemeinheit der Gemeinschaft.
- Relative Rechte: Diese können nur gegenüber einer bestimmten, verpflichteten Person durchgesetzt werden.
Gestaltungs- und Schutzrechte
Es wird diskutiert, ob Gestaltungsrechte (Befugnisse zur einseitigen Änderung oder Beendigung eines Rechtsverhältnisses) eine eigenständige Kategorie neben den Schutzrechten bilden.