Grundlagen des spanischen Arbeitsrechts im Überblick
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Artikel 1: Beschäftigung und Arbeitsverhältnisse
Die Beschäftigungsverhältnisse werden durch das Arbeitnehmerstatut geregelt. Diese zeichnen sich durch persönliche, freiwillige Arbeit der Arbeitnehmer, ein Einkommen sowie eine Abhängigkeit oder Unterordnung unter den Arbeitgeber oder Unternehmer aus.
Spezielle Arbeitsverhältnisse
- Senior-Management-Personal
- Hausangestellte
- Häftlinge in Strafanstalten
- Profi-Sportler
- Künstler bei öffentlichen Aufführungen
- Handelsvertreter, die am Geschäftsbetrieb ohne eigenes Risiko teilnehmen
- Menschen mit Behinderungen in speziellen Beschäftigungszentren
- Hafenarbeiter
Grundsätze des Arbeitsrechts
Bei der Anwendung des Arbeitsrechts gelten folgende Prinzipien:
- Grundsatz des Mindeststandards: In der Hierarchie der Normen müssen Standards niedrigeren Ranges die höheren Normen einhalten oder verbessern.
- In dubio pro operario: In Fällen, in denen eine Regel unklar ist oder verschiedene Auslegungen zulässt, wird die für den Arbeiter günstigere Anwendung gewählt.
- Günstigkeitsprinzip: Es wird stets die Norm angewendet, die für den Arbeitnehmer am günstigsten ist.
- Besitzstandswahrung: Die besten Bedingungen müssen auch dann beibehalten werden, wenn eine neue Arbeitsnorm schlechtere Bedingungen festlegt.
- Unverzichtbarkeit von Rechten: Arbeitnehmer können nicht auf ihre gesetzlich verankerten Rechte verzichten.
Pflichten der Arbeitnehmer
- Erfüllung der besonderen Aufgaben des Jobs mit Sorgfalt und ausreichender Schnelligkeit.
- Wahrung von Betriebsgeheimnissen.
- Beachtung von Schutz- und Hygienemaßnahmen.
- Verbot, unlauter mit dem Unternehmen zu konkurrieren.
- Mitwirkung zur Verbesserung der Produktivität.
Artikel 2: Elemente des Arbeitsvertrags
- Zustimmung (Consent): Willensbekundung der Parteien zum Abschluss von Vereinbarungen oder Verträgen.
- Zweck (Objekt): Die Arbeit, die unter bestimmten Voraussetzungen als Gegenleistung für einen Lohn durchgeführt wird.
- Ursache (Grund): Der Grund für den Vertragsschluss ist der Austausch von Arbeit gegen Entlohnung.
Grenzen der Einstellung
Arbeitnehmer:
- Alter: Ab 18 Jahren freier Vertragsschluss. Mit 16 und 17 Jahren ist die elterliche Erlaubnis erforderlich. Kinder unter 16 Jahren dürfen nicht arbeiten (Ausnahme: öffentliche Vorführungen).
- Qualifikationen: Erforderliche Erlaubnisse müssen vorliegen.
- Behinderung: Feststellung der Arbeitsfähigkeit oder Unfähigkeit zur Einstellung.
- Nationalität: Nicht-EU-Ausländer benötigen eine Arbeitsgenehmigung. EU-Bürger genießen das Recht auf Freizügigkeit in Spanien.
Nichtigkeit des Vertrages
Ein Arbeitsvertrag kann nichtig sein aufgrund von Willensmängeln, Unmöglichkeit oder Rechtswidrigkeit des Objekts, Fehlen des Grundes oder Verletzung von Arbeitsstandards.
- Teilweise Nichtigkeit: Wenn nur ein Teil des Vertrages nichtig ist, bleibt der Rest gültig. Der nichtige Teil wird durch gesetzliche Bestimmungen oder Vereinbarungen ersetzt.
- Totale Nichtigkeit: Die Auswirkungen sind ab dem Zeitpunkt der Nichtigkeitserklärung unzulässig.
Ausbildungsverträge
Vertrag zur Ausbildung
Konzept: Erwerb theoretischer und praktischer Ausbildung für die Ausführung eines Berufs.
Bedarf für Beschäftigte:
- Alter zwischen 16 und 21 Jahren.
- Keine Qualifikation für ein Praktikum vorhanden.
- Die Tätigkeit wurde zuvor nicht länger als 12 Monate im selben Unternehmen ausgeübt.
Praktikumsvertrag
Konzept: Erlangung von Berufserfahrung passend zum Schul- oder Hochschulabschluss.
Bedarf für Beschäftigte:
- Hochschulabschluss vorhanden.
- Abschluss liegt nicht mehr als 4 Jahre zurück.
- Dauer: Mindestens 6 Monate, maximal 2 Jahre.
- Arbeitszeit: Vollzeit oder Teilzeit.
- Vergütung: In der Vereinbarung auf 60 % bzw. 70 % des Tariflohns festgesetzt.
Befristete Verträge (Casual Verträge)
Für bestimmte Arbeiten oder Dienstleistungen
Konzept: Bau- oder Dienstleistungen von ungewisser Dauer. Die Dauer entspricht der Zeit, die für den Abschluss der Arbeit erforderlich ist.
Produktionsbedingte Verträge
Konzept: Erfüllung situativer Marktanforderungen oder bei übermäßiger Arbeitsansammlung. Die Laufzeit beträgt maximal 6 Monate innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten.
Artikel 3: Arbeitszeiten und Urlaub
Die Verteilung der Arbeitszeit über den Tag und die Woche wird durch die Arbeitszeitregelung bestimmt.
Nachtarbeit und Besonderheiten
- Festgelegte Vergütung.
- Verboten für Personen unter 18 Jahren.
- Keine Überstunden erlaubt; die Arbeitszeit darf im Durchschnitt von 15 Tagen 8 Stunden pro Tag nicht überschreiten.
Bezahlter Urlaub
- 15 Kalendertage im Falle einer Eheschließung.
- 2 Tage bei Geburt eines Kindes, Tod, Unfall oder schwerer Krankheit von Angehörigen.
- 1 Tag bei Umzug des üblichen Aufenthaltsorts.
- Notwendige Zeit für Vorsorgeuntersuchungen und Geburtsvorbereitung.
Artikel 4: Geographische Mobilität
Konzept: Endgültige Versetzung des Arbeitnehmers aus wirtschaftlichen, technischen oder organisatorischen Gründen. Das Verfahren erfordert eine Mitteilung an den Arbeitnehmer 30 Tage vor Wirksamkeit.
Dienstreisen und vorübergehende Versetzung
Konzept: Vorübergehende Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz. Beträgt diese mehr als 12 Monate innerhalb von 3 Jahren, gilt sie als dauerhafte Versetzung. Die Mitteilungsfrist beträgt mindestens 5 Tage.
Disziplinarische Entlassung
Gründe für eine fristlose Kündigung sind:
- Wiederholtes oder ungerechtfertigtes unpünktliches Erscheinen oder Fehlen.
- Indisziplin oder Ungehorsam.
- Verbale, physische oder rassistische Beleidigungen gegenüber dem Arbeitgeber oder Kollegen.
- Missbrauch des Vertrauens.
- Belästigungen aus Gründen der Rasse, ethnischen Herkunft, Religion, Behinderung oder sexuellen Ausrichtung.