Grundlagen der staatlichen Finanzkontrolle und Steuerrecht

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Staatliche Finanzkontrolle: Aktivitäten

Die Aktivitäten des Staates dienen dazu, bestimmte Ziele zu erreichen. Die Exekutive übt Funktionen aus, die auf die Erfüllung öffentlicher Forderungen und die Bereitstellung angemessener öffentlicher Dienstleistungen im kollektiven Interesse ausgerichtet sind. Jeder Staat nutzt hierfür persönliche, rechtliche und materielle Werkzeuge. Es gibt weiterhin Bereiche, in denen administrative und wirtschaftliche Übungen die Mission des Staates definieren.

Stufen der finanziellen Aktivitäten

Nach Viti Di Marco lassen sich die finanziellen Aktivitäten des Staates in drei Stufen unterteilen:

  • Umsatzsammlung: Erfassung von Einnahmen durch staatliche Stellen und private Einrichtungen des öffentlichen Rechts.
  • Prüfung und Verwaltung: Prüfung der Einnahmen sowie Ordnung und Nutzung des kulturellen Erbes und der Aktiva.
  • Entwicklung von Kosten: Planung der Ausgaben zur Aufrechterhaltung öffentlicher Funktionen und Dienstleistungen.

Finanzwesen und Finanzrecht

Das Finanzwesen umfasst die Regeln zur Steuerung der Finanzen der öffentlichen Hand. Es gliedert sich in zwei Hauptteile:

  • Finanzielle Gesetzgebung: Verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung zwischen den Kammern, Haushaltsplanung, Besteuerung und Finanzmanagement.
  • Sekundäres Finanzrecht: Organisation der Organe, steuerliche Gesetze und finanzielle Verpflichtungen wirtschaftlicher Subjekte.

Steuergesetzbuch der Föderation

Entstehung der Steuerschuld

Gemäß Artikel 31 (Fraktion IV) der CPEUM sind Mexikaner verpflichtet, zur Verbesserung der öffentlichen Ausgaben des Bundes, des Federal District sowie der Staaten und Städte beizutragen.

Klassifizierung der Beiträge

  • Steuern: Gesetzlich vorgeschriebene Beiträge von Einzelpersonen und Unternehmen.
  • Sozialversicherungsbeiträge: Beiträge zur Erfüllung sozialer Verpflichtungen, die durch den Staat ersetzt werden.
  • Beiträge zur Verbesserung: Von Personen und Einrichtungen, die direkt von öffentlichen Werken profitieren.
  • Rechte: Beiträge für die Nutzung öffentlichen Eigentums oder für Leistungen des Landesamtes für Öffentlichkeit.

Steuersubjekte

  • Natürliche Personen: Jeder Mensch mit der Fähigkeit, Rechte und Pflichten zu genießen.
  • Juristische Personen (Personas Morales): Verbände, Unternehmen, Agenturen, Kreditinstitute und dezentrale Einheiten.

Steuerliche Bestimmungen und Sanktionen

Steuerliche Bestimmungen, die Verpflichtungen, Ausnahmen, Verstöße oder Sanktionen festlegen, sind strikt anzuwenden. Bei Fehlen ausdrücklicher Regeln gelten die Bestimmungen des Bundes-Common-Law, sofern sie nicht der Natur des Steuerrechts widersprechen.

Verstöße und Straftaten

Eine Straftat ist jede Handlung oder Unterlassung, die gesetzlich als illegal beschrieben und strafbar ist. Verstöße gegen das Steuerrecht werden nach dem Grundsatz der Rechtssicherheit geahndet.

Wesentliche Elemente der Beiträge

  • Zweck: Die wirtschaftliche Grundlage der Besteuerung (z. B. Einkommen, Konsum).
  • Subjekt: Aktives Subjekt (Staat) und Steuerpflichtiger.
  • Basis: Der Grundbetrag, auf den die Steuer erhoben wird.
  • Gebühr: Festgelegte Sätze (fest, proportional oder progressiv).

Strafrechtliche Aspekte und Schmuggel

Artikel 102 definiert das Verbrechen des Schmuggels, welches unter anderem das Unterlassen der Zahlung von Beiträgen, den Import/Export verbotener Waren oder das Handeln ohne behördliche Genehmigung umfasst.

Verantwortlichkeit (Artikel 95)

Verantwortlich für Steuerstraftaten sind Personen, die:

  • Die Vollendung des Verbrechens organisieren.
  • Das Verhalten ausführen.
  • Gemeinsam ein Verbrechen begehen.
  • Andere als Werkzeug benutzen oder dazu anstiften.
  • Vorsätzlich Hilfe leisten.

Rechtsbehelfe

Widerrufsverfahren (Artikel 116)

Gegen Verwaltungsakte in steuerlichen Angelegenheiten des Bundes kann ein Antrag auf Widerruf gestellt werden. Dies betrifft insbesondere Entscheidungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung bezüglich der Festsetzung von Beiträgen, Verweigerung von Erstattungen oder Handlungen im Verwaltungsverfahren"

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