Grundlagen des Straßenbaus und der Straßennutzung
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Begriffsbestimmungen im Straßenbau
- Trace-Konditionierung: Modernisierung einer Straße unter Anpassung des Querschnitts, der Bermen oder der Steigung.
- Service-Fahrbahn: Landwirtschaftlicher Weg für den Zugang zu Grundstücken, primär für landwirtschaftliche Maschinen.
- Umgehungsstraße: Umfahrung einer Population zur Entlastung des Verkehrs.
- Vervielfältigung von Baustellen: Modernisierung durch Bau einer separaten Fahrbahn für eine Fahrtrichtung.
- Verbreiterung der Plattformen: Erweiterung des Straßenquerschnitts.
- Verbesserung der Oberfläche: Wiederherstellung oder Steigerung der Leistungsfähigkeit der Fahrbahnoberfläche.
- Neue Wegstrecke: Bau einer neuen Straße oder Vervielfältigung einer bestehenden Fahrbahn.
- Plattform: Straßenraum für Fahrzeuge, bestehend aus Fahrbahn, Seitenstreifen und Bermen.
- Alternative Bevölkerung: Modernisierung einer Autobahn zur Vermeidung von Auswirkungen auf Wohngebiete.
- Path: Modernisierung einer Anlage mit einem Höhenunterschied über 10 Kilometern.
- Vía Service: Parallel zur Hauptstraße verlaufender Weg für angrenzende Grundstücke.
Interurbaner Weg: Merkmale
- Hauptstraße: Netzwerke des Staates, Verbindung großer Städte, Fernverkehr, reduzierte Zugänge.
- Nebenstraßen: Provinz- und Regionalnetze, Verbindung regionaler Zentren, ebenerdige Kreuzungen.
- Örtliche Straßen: Verbindung von Kleinstädten, Kurzreisen, hohe Zugänglichkeit.
- Straßen: Zugang zu kleinen Grundstücken, wenig Verkehr.
Merkmale urbaner Straßen
- Stadtautobahnen: In großen Städten, ohne direkten Zugang zu Grundstücken, Reiseabschnitte über 5 km.
- Hauptschlagader: Rückgrat kleiner Städte, Verbindung wichtiger Bereiche, Touren über 2 km.
- Collector-Händler: Verkehrssammelstraße mit Zugang zu angrenzenden Gebäuden, ebenerdige Kreuzungen.
- Local: Hohe Zugänglichkeit zu Gebäuden, viele Fahrzeuge, wenige Regelungssysteme.
Öffentlicher Bereich und Dienstbarkeiten
Public Domain Area
Land für Staatsstraßen und funktionale Elemente (8 Meter Breite bei Autobahnen, 3 Meter bei anderen Straßen). Werke und Installationen bedürfen der Genehmigung des Ministeriums und dürfen die Verkehrssicherheit nicht gefährden.
Dienstbarkeitsbereich
Zwei Streifen Land auf beiden Seiten der Straße (25 Meter bei Autobahnen, 8 Meter bei anderen Straßen). Nutzung für öffentliche Dienste, Kanalisierung oder temporäre Lagerung ist nach Genehmigung möglich.
Bereich der Beteiligung
Zwei Streifen Land (100 Meter bei Autobahnen, 50 Meter bei anderen Straßen). Änderungen der Nutzung oder Bepflanzung bedürfen der Genehmigung.
Baufluchtlinie
Auf beiden Seiten der Staatsstraßen ist der Bau, Umbau oder die Erweiterung von Gebäuden untersagt. Die Grenzlinie liegt bei 50 Metern (Autobahnen) bzw. 25 Metern (andere Straßen). Bei Umgehungsstraßen gilt eine Grenze von 100 Metern.
Zufall Zone
Bei Überlagerung von Baulinien gilt jeweils die am weitesten von der Straße entfernte Grenze.