Grundlagen der Straßenplanung: Entwurf und Gestaltung
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Der Regelquerschnitt im Straßenbau
Der Regelquerschnitt einer Straße besteht aus den wichtigsten Abmessungen des jeweiligen Straßentyps, die für die Planung herangezogen werden. Er enthält folgende Angaben:
- Anzahl, Lage, Fahrtrichtung und Breite der Fahrstreifen
- Breite der befestigten Straßenfläche
- Eventuelle weitere Randelemente
Entwurfsgeschwindigkeit Ve
Für die zu planende Straße wird die Entwurfsgeschwindigkeit (Ve) festgelegt. Sie ist die Mindestgeschwindigkeit, welche auf der gesamten Strecke gefahren werden kann, und bestimmt die Höchst- und Minimalwerte der Entwurfselemente. Von Ve direkt abhängig sind zum Beispiel der Kurvenmindestradius Rmin und die maximale Längsneigung smax.
Projektierungsgeschwindigkeit Vp
Die Projektierungsgeschwindigkeit (Vp) repräsentiert näherungsweise die Geschwindigkeit, die 85 % der frei fahrenden Pkw auf nasser und sauberer Fahrbahn nicht überschreiten. Mit Hilfe der Projektierungsgeschwindigkeit werden unter anderem die Mindestwerte der Sichtweite und die erforderliche Querneigung bestimmt.
Die Projektierungsgeschwindigkeit ist keinesfalls höher als die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit. Vp wird durch den Radius und die Längsneigung des jeweiligen Straßenabschnittes bestimmt.
Vp dient als Grundlage zur Bestimmung der:
- Mindestlängen der Klothoiden (LA)
- Ausrundungen im Längsschnitt (Kuppenmindestradius HK bzw. Wannenmindestradius HW)
- Querneigung (q)
- Mindestwerte der Sichtweiten (Mindesthaltesichtweite sh und Mindestüberholsichtweite)
Querneigung und Entwässerung
In der Regel ist eine einseitige Querneigung von mindestens 2,5 % für die gesamte Fahrfläche vorzusehen. Bei großen Fahrbahnbreiten kann auch ein Dachprofil eingeplant werden. In Kehren ist eine Querneigung von über 7 % zulässig, sie sollte jedoch 10 % nicht überschreiten.
Haltestellen des ÖPNV
- Anordnung und Gestaltung von Haltestellen beeinflussen wesentlich die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs.
- Haltestellen des ÖPNV werden grundsätzlich an übersichtlichen und überschaubaren Stellen errichtet.
- Die Zugänglichkeit und Erreichbarkeit der Haltestellen soll sicher und möglichst direkt, bequem und schnell erfolgen.
Grundsätze für den Kreisverkehr
- Der Außendurchmesser der Kreisfahrbahn darf nicht kleiner als 25 m sein.
- Die Verlängerungen der Achsen sind möglichst zum Mittelpunkt des Kreises zu führen; tangential heranführende Arme sind unbedingt zu vermeiden.
- Der innere Bereich der Kreisfahrbahn kann im innerörtlichen Bereich mit einer Höhe von 3 cm aufgepflastert werden.
- Ein- und Ausfahrten sollten, wenn möglich, durch Fahrbahnteiler getrennt sein.
- Die Knotenarme sind gleichmäßig auf den Umfang zu verteilen.
- Fußgängern und Radfahrern ist besonderes Augenmerk zuzuwenden.
- Es ist die Kreisform anzustreben.
- Die Mittelinsel darf nicht überfahrbar sein; der Kreisverkehr muss eindeutig als solcher erkennbar sein.
- Die Bezugsebene des Kreisverkehrs soll an die anschließenden Straßen angepasst werden.
Knotenpunkte im Straßennetz
Ein Knotenpunkt ist ein Ort, an dem sich mehrere Verkehrswege kreuzen, z. B. ein Kreisverkehr oder eine Einmündung. Es wird zwischen Erschließungsstraßenknoten, Anschlussknotenpunkten und Verkehrsstraßenknotenpunkten unterschieden. Man differenziert zwei unterschiedliche Formen:
- Plangleiche / höhengleiche Knotenpunkte
- Planfreie / höhenfreie Knotenpunkte
Längsneigung und Entwässerungsaspekte
Eine Längsneigung über 12 % ist nur bis zu einer Länge von 500 m zulässig. Eine Längsneigung von 0 % ist möglich, wenn die Querneigung größer als 2,5 % beträgt. Dies ist notwendig, um den Abfluss von Regenwasser zu gewährleisten. In einer Kehre sollte die Längsneigung auf ca. 50 % der anschließenden Straße herabgesetzt werden. Diese Steigung sollte möglichst gleichmäßig auf die Kehre verteilt werden.
Kehren bei steilem Gelände
Kehren werden bei steilem Gelände und begrenzten Platzverhältnissen zur Richtungsänderung angeordnet. Als Mindestwert für den Kehrenradius gilt R = 7,0 m (in der Achse). In Kehren ist eine Querneigung von über 7 % zulässig, es sollte jedoch ein Maximalwert von qmax = 10 % nicht überschritten werden. In der Kehre sollte die Längsneigung auf ca. 50 % der anschließenden Straßenabschnitte reduziert werden.
Die Klothoide als Übergangsbogen
Die Klothoide ist eine Kurve, deren Krümmung linear zu ihrer Bogenlänge zunimmt. In ihrem Nullpunkt besitzt sie den Krümmungswert 0 und bildet von dort aus einen gekrümmten Ast, dessen Krümmung stetig zunimmt.