Grundlagen des Verwaltungsrechts: Handeln und Kontrolle

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Verwaltungshandeln: Definition und Elemente

Das Verwaltungshandeln ist Ausdruck des allgemeinen Willens eines Organs oder einer Behörde, die mit der Kompetenz ausgestattet ist, über Rechte, Pflichten und Interessen von Verwaltungsmitarbeitern und betroffenen Personen zu entscheiden oder Stellung zu beziehen.

Wesentliche Elemente des Verwaltungshandelns:

  • Willenserklärung: Das typische und wesentliche Merkmal, das sowohl allgemeine Regelungen als auch spezifische Verwaltungsakte umfasst.
  • Kompetenz: Die rechtliche Befugnis oder Macht eines Organs, eine Verwaltungsentscheidung zu treffen.
  • Wirkung: Entscheidungen beeinflussen die Beziehungen zwischen Verwaltungsstellen, Beamten und Einzelpersonen.
  • Verfahrensschritte: Entstehung durch Ermittlung, Feststellung und Ausführung.

Verwaltungskontrolle im Rechtsstaat

Damit die Rechtsstaatlichkeit wirksam ist, muss eine staatliche Verwaltungskontrolle existieren. Diese gliedert sich in:

  • Politische Kontrolle: Ausgeübt durch politische Einrichtungen wie die Abgeordnetenkammer und den Senat (konstitutionelle Kontrolle).
  • Gerichtliche Kontrolle: Zuständig für die Beilegung von Rechtsstreitigkeiten.
  • Verwaltungsinterne Kontrolle: Die Verwaltung kontrolliert sich selbst (aktive Kontrolle).

Eigenschaften der Kontrolle:

Sie ist nicht rein formal, kann von Amts wegen erfolgen und umfasst rechtliche sowie finanzielle Aspekte. Sie kann intern oder extern sein und zeitlich wie folgt unterteilt werden:

  • A priori: Vor dem Erlass der Verwaltungsmaßnahme.
  • A posteriori: Nach der Durchführung der Maßnahme.
  • Begleitend: Während der laufenden Verwaltungsmaßnahme.

Rechtsstaatliche Prinzipien

Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung

Der Rechtsstaat zeichnet sich dadurch aus, dass Behörden den Gesetzen unterliegen, nicht dem Willen einzelner Menschen. Das Prinzip der Gewaltenteilung sorgt für eine Aufteilung der Zuständigkeiten (gesetzgebend, verwaltend, rechtsprechend und kontrollierend), um die Bedürfnisse der Bürger zu erfüllen.

Wichtige Grundsätze:

  • Legalitätsprinzip: Staatliches Handeln muss sich strikt an die geltenden Gesetze halten.
  • Schutz der Grundrechte: Der Staat garantiert den Schutz angeborener Rechte wie Leben und Freiheit.
  • Kontrollprinzip: Sicherstellung der Wirksamkeit durch politische und gerichtliche Kontrolle.
  • General-Controlling: Eine verfassungsrechtlich verankerte, unabhängige Behörde zur Aufsicht über die öffentliche Verwaltung.

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