Grundlagen des Wahlsystems und des Wahlprozesses
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1. Einführung in das parlamentarische System
Das Parlament ist das zentralste Organ bei der Festlegung der Regierungsform durch die Verfassung, welche eine parlamentarische Regierungsform definiert.
Ein wesentliches Merkmal unseres Wahlrechts ist die umfassende Konstitutionalisierung; viele seiner grundlegenden Prinzipien und Inhalte sind direkt im Text der Verfassung verankert.
2. Das Wahlsystem und seine Elemente
Das Wahlsystem besteht aus den Elementen des Wahlrechts, die das Wahlverhalten und die Ergebnisse bestimmen. Es besteht weitgehende wissenschaftliche Einigkeit darüber, dass das Wahlsystem durch folgende Regeln definiert wird:
- Die Instrumente des Stimmausdrucks (Stimmzettel).
- Die Wahlformel, d. h. die Methode der Sitzverteilung.
- Die Wahlkreise, d. h. die geografischen Einheiten für die Stimmenzählung und Sitzverteilung.
3. Administrative Aspekte des Wahlrechts
Die administrativen Aspekte der Wahlen sichern deren Konsistenz, Glaubwürdigkeit und die Funktionsweise des Wahlsystems. Die wichtigsten administrativen Instrumente sind:
- Das Wählerverzeichnis: Ein öffentliches Register der Wahlberechtigten.
- Der Wahlprozess: Die Abfolge von Handlungen, die eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen gewährleisten.
- Wahlbehörden: Eine Verwaltung, deren Struktur folgende Merkmale aufweist:
- Unabhängigkeit: Gegenüber der Exekutive und Legislative.
- Judizialisierung: Die Einbindung von Richtern in die Arbeit der Wahlbehörden hat in Spanien eine lange Tradition, die bis in die Zeit der Restauration zurückreicht.
- Aktualität: Mit Ausnahme der Zentralen Wahlkommission sind die Organe der Wahlbehörden nur für begrenzte Zeit tätig.
- Hierarchie: Wie alle Verwaltungen ist auch die Wahlverwaltung hierarchisch strukturiert, wobei Leitungsgremien Anweisungen an untergeordnete Stellen geben können.
4. Die ersten Phasen des Wahlprozesses
Es lassen sich vier erste Phasen des Wahlverfahrens unterscheiden:
- Die Einberufung der Parlamentswahlen: Dies ist eine Befugnis des Staatsoberhauptes und im LOREG geregelt. Es gibt zwei Arten: die vorzeitige Auflösung des Parlaments oder das reguläre Ende der Mandatszeit der Kammern.
- Die Ernennung von Vertretern: Bestellung von Administratoren für Parteien und Kandidaten.
- Präsentation und Verkündung der Kandidaten: Erfolgt zwischen dem 15. und 21. Tag nach der Einberufung.
- Der Wahlkampf: Er dauert 15 Tage und endet um 0 Uhr am Tag vor der Abstimmung.
5. Durchführung und Endphase des Wahlvorgangs
- Die Stimmabgabe (Voting): Die komplexeste Phase des Verfahrens. Die reguläre Stimmabgabe erfolgt persönlich im Wahllokal, es besteht jedoch auch die Möglichkeit der Briefwahl.
- Kontrolle und Ergebnisfeststellung: In der letzten Phase sind die Stimmenzählung und die Proklamation der Gewählten untrennbar miteinander verbunden.
6. Rechtliche Garantien des Wahlrechts
Unser Wahlrecht wird durch folgende gerichtliche Instanzen garantiert:
- Gerichtliche Überprüfung des Wählerverzeichnisses: Zuständig sind die Verwaltungsgerichte.
- Verwaltungsbeschwerde: Gegen Akte der Wahlbehörden.
- Besondere Beschwerde gegen die Kandidatenproklamation: Geregelt im LOREG; ebenfalls eine Form der Verwaltungsbeschwerde.
- Wahlprüfungsverfahren: Der wichtigste Weg zur gerichtlichen Kontrolle. Artikel 70.2 der Verfassung sieht vor, dass die Gültigkeit der Mandate beider Kammern der gerichtlichen Kontrolle unterliegt. Das Gericht muss dabei die Logik darlegen, die aufgrund von Mängeln oder Unregelmäßigkeiten zu einer Änderung des Ergebnisses führt.
- Amparo-Beschwerde beim Verfassungsgericht: Zum Schutz des aktiven und passiven Wahlrechts. Diese zusätzliche Garantie ist im Rechtsvergleich einzigartig, da oft entweder das Verfassungsgericht oder ordentliche Gerichte zuständig sind, hier jedoch eine Kombination vorliegt.
7. Wahlkosten und Subventionen
Das LOREG sieht ein System zur Kontrolle der Ausgaben politischer Formationen vor. Dieses besteht aus organisatorischen Anforderungen, formalen Bedingungen und quantitativen Beschränkungen für die Wahlkampfkosten.