Grundrechte und Pflichten der spanischen Verfassung

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Verfassungsmäßige Rechte und Pflichten

Artikel 15: Recht auf Leben und Unversehrtheit

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche sowie moralische Unversehrtheit. Niemand darf Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterzogen werden. Die Todesstrafe ist abgeschafft, außer in den Fällen, die das militärische Strafrecht für Kriegszeiten vorsieht.

Artikel 30: Militärische und öffentliche Pflichten

2. Das Gesetz legt die militärischen Pflichten der Spanier fest und regelt unter dem notwendigen Schutz die Einwendung aus Gewissensgründen sowie andere Ursachen für die Befreiung von der Wehrpflicht; gegebenenfalls kann ein Ersatzdienst geleistet werden.

3. Ein öffentlicher Dienst zur Erfüllung von Zielen des allgemeinen Interesses kann festgelegt werden.

4. Nach dem Gesetz können Pflichten der Bürger in Fällen schwerwiegender Gefahr, Katastrophen oder öffentlichem Unglück festgelegt werden.

Artikel 31: Steuerliche Pflichten

1. Alle tragen zur Finanzierung der öffentlichen Ausgaben entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch ein gerechtes Steuersystem bei, das auf den Prinzipien der Gleichheit und Progression basiert und in keinem Fall einen konfiskatorischen Charakter erreichen darf.

Artikel 35: Recht und Pflicht zur Arbeit

1. Alle Spanier haben die Pflicht zu arbeiten und das Recht auf Arbeit, auf die freie Wahl des Berufes oder Gewerbes, auf berufliches Fortkommen und auf eine Vergütung, die ausreicht, um ihre Bedürfnisse und die ihrer Familie zu befriedigen. Unter keinen Umständen darf eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts erfolgen.

Artikel 3: Die Amtssprache

1. Kastilisch ist die offizielle spanische Amtssprache des Staates. Alle Spanier haben die Pflicht, sie zu kennen, und das Recht, sie zu gebrauchen.

Artikel 76: Erscheinungspflicht vor den Kammern

2. Es ist Pflicht, zu erscheinen, wenn man von den Kammern vorgeladen wird. Das Gesetz regelt die Sanktionen, die bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung verhängt werden können.

Artikel 45: Schutz der Umwelt

1. Jeder hat das Recht auf eine angemessene Umwelt für die Entwicklung der Person sowie die Pflicht, diese zu erhalten.

Artikel 43: Recht auf Gesundheit

2. Die öffentlichen Behörden organisieren und schützen die öffentliche Gesundheit durch Präventivmaßnahmen sowie die notwendigen Leistungen und Dienste. Das Gesetz legt die Rechte und Pflichten aller in diesem Bereich fest.

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