Handelsgesellschaften: Gründung, Verwaltung & Gewinne

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Grundlagen der Handelsgesellschaften

Eine Handelsgesellschaft ist ein Zusammenschluss von zwei oder mehr Personen zu einem bestimmten Zweck (z. B. um Gewinn zu erzielen). Die Gesellschafter sind verpflichtet, Beiträge zur Produktion oder zum Austausch von Waren oder Dienstleistungen zu leisten sowie am Nutzen und an den Verlusten teilzunehmen. Hierfür müssen sie einen entsprechenden rechtlichen Rahmen wählen.

Schritte zur Gründung eines Unternehmens

Die Gesellschaften basieren auf einem sogenannten Gesellschaftsvertrag (auch als sozialer Auftrag bezeichnet). Dieser kann privater oder öffentlicher Natur sein:

  • Privat: Der Vertrag wird lediglich zwischen den Partnern unterzeichnet.
  • Öffentlich: Neben den Partnern ist die Mitwirkung eines Notars erforderlich.

Der zweite Schritt ist die Registrierung im öffentlichen Handelsregister. Damit die Gesellschaft rechtlich konstituiert ist, muss der Gesellschaftsvertrag dort eingetragen werden. Bei Rechtsformen wie der SRL (GmbH) oder SA (AG) erfolgt zudem eine Veröffentlichung im Amtsblatt.

Zeichnung und Einlage im Vergleich

Es wird zwischen der Zeichnung (Abonnement) und der Einlage (Integration) unterschieden:

  • Zeichnung (Abonnement): Die Verpflichtung der Partner, einen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten (festgelegt im Gesellschaftsvertrag).
  • Einlage (Integration): Der tatsächliche Transfer von Vermögenswerten durch das Mitglied an die Gesellschaft.

Arten der Einlage: Bar- oder Sachleistungen, teilweise oder vollständig, sowie Überschüsse.

Verantwortung für Verwaltung und Geschäftsführung

  • Personengesellschaft: Die Verwaltung erfolgt durch die Partner oder eine dritte Partei.
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Jeder der Partner oder eine dritte Partei kann die Verwaltung übernehmen.
  • Kapitalgesellschaft und Industrie: Die Verwaltung erfolgt entweder durch industrielle Partner oder Hintermänner.
  • Aktiengesellschaft (Corporation): Die Verwaltung erfolgt durch ein Organ namens Verwaltungsrat, dessen Mitglieder als Direktoren fungieren und nicht zwingend Partner sein müssen. Diese werden von der Hauptversammlung (Gesellschafterversammlung) ernannt. Der Vorstand wird durch Treuhänder (Vertreter der Partner) kontrolliert.
  • GmbH (Limited Liability Company): Die Führung erfolgt durch einen oder mehrere Geschäftsführer, die Gesellschafter sein können oder im Errichtungsabkommen benannt werden.

Ausschüttung von Gewinnen und Verlusten

Gewinne und Verluste von Handelsgesellschaften müssen jährlich auf zwei Arten aufgeteilt werden:

  • Entsprechend dem Anteil des eingezahlten Kapitals: Berechnung basierend auf dem Verhältnis von Beitrag zum Stammkapital.
  • Standardmäßig nach Gesellschaftsvertrag: Aufteilung nach einem vordefinierten Prozentsatz für Gewinn oder Verlust.

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