Hermann Heller und die Theorie des sozialen Rechtsstaats
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Hermann Heller und der Begriff des Rechtsstaats
Der deutsche Jurist und Denker Hermann Heller gilt als Urheber des Begriffs des sozialen Rechtsstaats. Heller befürwortete eine Rechtsstaatlichkeit, die darauf abzielt, wirtschaftliche und soziale Ungleichheiten zu beseitigen, die aus dem System der Marktwirtschaft resultieren können.
Die Vorläufer: Lorenz von Stein
Ein Vorläufer der Formel des sozialen Rechtsstaats findet sich in den Werken von Lorenz von Stein, der dem Staat als Organ die Aufgabe zutraute, Ungleichheiten zu korrigieren, die in einer industriellen und wettbewerbsorientierten Gesellschaft entstehen. Von Stein stellte in seinem Werk über soziale Bewegungen und die Monarchie fest: „Es endete die Ära der politischen Revolutionen und Reformen, und es begann die Ära der sozialen Revolutionen und Reformen.“
Soziale Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
Die Verteidigung des sozialen Rechtsstaats ist besonders durch die Sozialdemokratie geprägt. Diese erkennt die Notwendigkeit sozialer Reformen an, um die Gleichstellung zu adressieren, und nutzt den demokratischen Rechtsstaat als Instrument zur Erreichung eines friedlichen Miteinanders unter Wahrung der Menschenrechte.
Historische Meilensteine in Deutschland
Die erste soziale Gesetzgebung, die den Übergang vom liberalen Staat zum sozialen Rechtsstaat markierte, fand in Deutschland während der Weimarer Republik statt. Allerdings wurde die Sozialgesetzgebung bereits einige Jahrzehnte zuvor eingeleitet, beeinflusst durch eine christliche Weltanschauung. Dies geht unter anderem auf Reformer wie Cooper zurück, der Gesetze vorantrieb, die Kinderarbeit in Fabriken und Kohleminen verboten, Arbeitszeiten begrenzten und den Bau von Schulen für mittellose Kinder ermöglichten.
Hellers Vision der Wirtschaftsdemokratie
Heller verstand, dass eine Wirtschaftsdemokratie durch aufeinanderfolgende, friedliche Reformen eingeführt werden sollte, die zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in einem Klima des gegenseitigen Vertrauens ausgehandelt werden.
Die Krise des sozialen Rechtsstaats
Gegenwärtig befindet sich der soziale Rechtsstaat jedoch in einer Krise:
- Finanzierung öffentlicher Dienstleistungen: Die Bereitstellung staatlicher Leistungen hat einen hohen Preis, den die Bürger tragen müssen. Eine erhöhte steuerliche Belastung führt dazu, dass Bürger weniger Geld für den privaten Konsum zur Verfügung haben.
- Öffentliche Ausgaben und Inflation: Hohe Staatsausgaben können negative Auswirkungen auf die Inflation haben. Das Ziel der materiellen Gleichstellung kann so ins Gegenteil umschlagen und neue Ungleichheiten schaffen.
- Wahltaktische Instrumentalisierung: Der soziale Rechtsstaat wurde teils für wahltaktische Zwecke missbraucht – als Instrument, um Stimmen zu gewinnen, ohne die langfristigen negativen Auswirkungen auf die Wirtschaft zu berücksichtigen. Drucker bezeichnete dies als „Wahlkampfstaat“.
- Globalisierung: Alte protektionistische Grundsätze mussten den Anforderungen der internationalen Marktverflechtung, bekannt als Globalisierung, weichen.