Hobbes vs. Locke: Der Naturzustand und der Gesellschaftsvertrag
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Hobbes: Der Naturzustand
Der Naturzustand ist eine hypothetische Situation, die man vor der Gründung der Gesellschaft vorfinden würde. Der Mensch lebt in völliger Freiheit und Gleichheit. Es gibt jedoch kein Gesetz und keine Autorität, weshalb jeder berechtigt ist, alles zu beanspruchen, da es keine Möglichkeit gibt, Rechte durchzusetzen.
Der Mensch als Wolf: „Homo homini lupus“
Aufgrund des Egoismus und des Fehlens von Hemmnissen wird der Mensch dem Menschen ein Wolf („Homo homini lupus“). Der Naturzustand führt somit unweigerlich zu einem Zustand ständigen Krieges (bellum omnium contra omnes).
Dieser Zustand verhindert jeglichen Fortschritt, sei es in Kultur, Landwirtschaft, Industrie oder Wissen.
Der Weg zum absolutistischen Staat
Der Instinkt der Selbsterhaltung, zusammen mit dem Wunsch nach Sicherheit und Frieden, lässt die Menschen einen Ausweg aus dieser Situation ständiger Gefahr suchen. Obwohl Hobbes' Auffassung von der Entstehung des Staates sehr modern ist, führt ihn seine pessimistische Sicht des Menschen dazu, einen absolutistischen Staat zu verteidigen und zu rechtfertigen, der fähig ist, Ordnung und Sicherheit aufrechtzuerhalten.
Locke: Der Naturzustand und die natürlichen Rechte
Locke weicht von Hobbes' Auffassung des Naturzustandes ab. Für Locke genießen die Menschen in diesem Zustand neben Freiheit und Gleichheit auch natürliche Rechte (allein aufgrund der Tatsache, Mensch zu sein, und nicht erst durch das Leben in der Gesellschaft).
Diese Rechte werden jedoch nicht immer eingehalten, insbesondere da es im Naturzustand keine ausreichende Macht gibt, um sie durchzusetzen.
Absolutismus vs. Liberalismus
Der offensichtlichste Unterschied zwischen den politischen Ansätzen von Hobbes und Locke besteht darin, dass im ersten Fall die Theorie des Gesellschaftsvertrags zur Legitimierung des politischen Absolutismus dient, während sie im zweiten Fall eine Verteidigung des Liberalismus und ein Frontalangriff auf den königlichen Autoritarismus ist.
Die Notwendigkeit der Gewaltenteilung
Um königlichen Absolutismus zu vermeiden, ist laut Locke die Aufteilung der Zuständigkeiten (Gewaltenteilung) essenziell. Die Macht darf sich nicht in einer einzigen Hand konzentrieren, da dies der schnellste Weg zu Korruption und Absolutismus wäre.
Locke argumentiert, dass es in einem politischen System drei Gewalten gibt:
- Legislative: Das Parlament, das Gesetze erlässt.
- Exekutive: Der Monarch, der das Gesetz durchsetzt und Verstöße bestraft.
- Föderative: Zuständig für Außenpolitik, Krieg und Frieden (Abschluss und Bruch von Allianzen).