Hygiene-Anforderungen in der Lebensmittelproduktion
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Hygiene-Anforderungen in der Produktion und Sammlung
Artikel 15
Es ist untersagt, Lebensmittel in Gebieten anzubauen, zu produzieren oder zu sammeln, in denen potenziell schädliche Substanzen vorhanden sind. Dies gilt insbesondere für Bereiche, in denen Wasser oder unzureichende sanitäre Einrichtungen zu einer Kontamination der Lebensmittel führen können.
Artikel 16
Lebensmittel müssen vor Verunreinigungen durch menschliche, tierische, häusliche, industrielle oder landwirtschaftliche Abfälle geschützt werden, sofern deren Anwesenheit ein Gesundheitsrisiko darstellen könnte.
Artikel 17
Es sind geeignete Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass Abfälle, die nicht weiterverwendet werden, so entsorgt werden, dass sie kein Gesundheitsrisiko für die Lebensmittel darstellen.
Artikel 18: Ausrüstung und Behälter
- Die bei der Produktion verwendeten Geräte und Behälter müssen so konstruiert und gewartet sein, dass sie kein Gesundheitsrisiko darstellen.
- Wiederverwendbare Behälter müssen aus Materialien bestehen, die eine einfache und gründliche Reinigung ermöglichen.
- Sie müssen regelmäßig gereinigt und bei Bedarf desinfiziert werden.
- Behältnisse für toxische Materialien müssen eindeutig gekennzeichnet sein und dürfen keinesfalls für Lebensmittel verwendet werden.
Artikel 19
Lebensmittel, die für den menschlichen Verzehr ungeeignet sind, müssen bei der Ernte und Produktion getrennt und so entsorgt werden, dass keine Kontamination der Produktion, des Wassers oder anderer Lebensmittel erfolgt.
Artikel 20
Lebensmittel und Rohstoffe müssen unter Bedingungen gesammelt werden, die Schutz vor Verschmutzung und Beschädigung bieten und die Haltbarkeit maximieren.
Artikel 21: Transport
Der Transport von Lebensmitteln muss mit Materialien und Konstruktionen erfolgen, die eine einfache und gründliche Reinigung ermöglichen. Die Transportmittel müssen sauber gehalten und bei Bedarf desinfiziert oder von Insekten befreit werden, wobei keine toxischen Rückstände hinterlassen werden dürfen.