Recht in der Informationsgesellschaft: IT-Recht & Datenschutz

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Die Darstellung der Göttin Justitia zeigt die Göttin des Rechts, ausgestattet mit drei Symbolen: Das Schwert symbolisiert die staatliche Zwangsgewalt, die Waage stellt das Gleichgewicht zwischen den Rechten der Parteien dar, und die Augenbinde symbolisiert die Unparteilichkeit (Fairness).[1]

Das Gesetz ordnet die Politik und das institutionelle menschliche Verhalten in der Gesellschaft. Es lässt sich von den Prinzipien der Gerechtigkeit inspirieren, die seinen Charakter prägen, und baut auf bestehenden sozialen Beziehungen auf, welche wiederum seine Inhalte bestimmen. Mit anderen Worten: Gesetze sind Verhaltensregeln, die auf die Durchsetzung von Normen für das soziale und intersubjektive Zusammenleben sowie auf die Beilegung von Konflikten ausgerichtet sind.

1. Informationsgesellschaft als Risikogesellschaft

In der Praxis der Informationsgesellschaft hat sich der Rahmen des Rechts gerade wegen der Konvergenz neuer Technologien verändert. Die Herausforderung besteht deshalb darin, die Rechtslehre an die Informationsgesellschaft anzupassen und ein dynamisches Recht zu schaffen, das mit der Zeit geht, in der wir leben, ohne dabei die bisherigen Errungenschaften zu vergessen.

Die rechtlichen und sozialen Interessen sind im Wesentlichen gleich geblieben: der Schutz individueller und sozialer Rechte für eine stabile menschliche Gesellschaft unter fairen und demokratischen politischen Systemen. Doch die Tragweite der uns bekannten Rechte hat sich verändert. Zudem sind neue Bereiche entstanden, die durch das Wachstum und die Konsolidierung der Informationsgesellschaft geprägt sind. Diese erfordern einen neuen juristischen Ansatz zum Schutz persönlicher Informationen in einer Gesellschaft, die durch folgende Merkmale gekennzeichnet ist:

  • Eine veränderte Verteilung der Arbeitskräfte: Es gibt einen Anstieg von Fachkräften, die sich mit der Nutzung von Informationen befassen, und einen Rückgang von Beschäftigten in der Landwirtschaft.
  • Verkürzung und Flexibilisierung der Arbeitszeit sowie des Arbeitsortes durch neue Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT).
  • Ein Wandel von der traditionellen Herstellung von Waren und Dienstleistungen hin zur Manipulation von Symbolen, die Informationen erstellen und verarbeiten.
  • Macht und Wertschöpfung sind eng mit Information und Wissen verknüpft (nicht mehr primär mit Landbesitz oder traditioneller Industrie), um effiziente Innovationen zu generieren.
  • Bedeutende technologische Innovationen in allen Lebensbereichen.

Wir erkennen zweifellos an, dass neue Technologien bzw. IKT das Leben und Verhalten der Menschen weltweit revolutioniert haben. Ihre Anwendung in verschiedenen Bereichen menschlicher Aktivität hat es geschafft, Entfernungen zu überwinden, Zeit einzusparen und vor allem die Grenzen des Wissens zu erweitern.

Die neuen IKT haben enorme Möglichkeiten für den Wissens- und Informationsaustausch eröffnet und private, gewerbliche, kulturelle sowie soziale Gewohnheiten verändert. Die Realität zeigt, dass die ordnungsgemäße Anwendung und Nutzung dieser neuen Technologien des 21. Jahrhunderts zur Lösung vieler Probleme des menschlichen Lebens beiträgt und somit eine bessere Lebensqualität ermöglicht.

Zu den Risiken, denen die heutige Gesellschaft ausgesetzt ist, gehören Zweifel und Ängste. Man fragt sich: Wie beeinflussen neue Technologien und der explosive, kontinuierliche Datenaustausch um uns herum Rechte wie die Privatsphäre und den Schutz des Privatlebens? Was sind die realen Risiken? Was gewinnen und was verlieren wir dadurch? Wie lässt sich die Privatsphäre des Einzelnen in einer Umgebung schützen, in der ständig Daten über ihn gesammelt werden?

2. Informationsgesellschaft und Menschenrechte

Die Beziehung zwischen der Informationsgesellschaft und den Menschenrechten besteht darin, dass die Anwendung neuer Technologien die Grenzen der Menschenrechte erweitert und präzisiert, um einen umfassenderen Schutz für den Menschen zu gewährleisten.

Menschenrechte zeichnen sich dadurch aus, dass sie im Laufe der Zeit neue Formen annehmen können, um den dauerhaften Bestrebungen der Gesellschaften gerecht zu werden.

Wie wir gesehen haben, ist die Informationsgesellschaft nicht nur Ausdruck von Versprechungen und der Realität der Umsetzung neuer Technologien im Leben der Menschen dieses neuen Jahrtausends, sondern sie birgt auch Risiken und Gefahren.

Diese Risiken und Bedrohungen betreffen hauptsächlich den Bereich der Menschenrechte. Auf der Ebene der IKT sind neue, gemeinsame Bedrohungen für den Menschen entstanden, die eine Ausweitung des Schutzes erforderlich machen.

Welche Menschenrechte werden durch die unsachgemäße Nutzung neuer Technologien verletzt, und was sind die neuen Grenzen des menschlichen Schutzes?

Das Recht auf Privatsphäre in seiner klassischen Konzeption wurde durch die technologische Revolution erodiert.

Die Privatsphäre des Einzelnen und sein Umfeld sind am stärksten von den sogenannten Fortschritten betroffen. Erstere legt private Angelegenheiten von Personen offen, während Letztere zu einem nackten Kampf um den Schutz der Privatsphäre führt.

Angesichts dieser Tatsachen gilt es, die neuen Herausforderungen an das Recht zu verstehen und zu analysieren:

3. Neue Herausforderungen für das Recht

3.1. Recht und Informationsgesellschaft

Die sich ständig verändernde gesellschaftliche Realität fordert das bestehende Recht kontinuierlich heraus. Neue gesellschaftliche Fragen stellen das Recht als ordnungspolitisches Instrument der menschlichen Beziehungen vor neue Aufgaben.

Die rasche Entwicklung von Wissenschaft und Technik sowie deren Anwendung in verschiedenen Bereichen des menschlichen Lebens stellt eine der grundlegenden Herausforderungen dar, denen sich das Recht als ordnungspolitisches Instrument stellen muss, um der Entstehung neuer, jeden Einzelnen betreffender Konflikte zu begegnen.

Das Recht ist als Instrument zur Regulierung des sozialen Verhaltens gedacht, das das Zusammenleben der Menschen regelt, um ein sicheres Leben zu gewährleisten.

3.2. Digitale Revolution und rechtliche Revolution

Die Informationsgesellschaft zeichnet sich nicht nur durch den massiven Einsatz von IKT zur Verbreitung von Wissen und zum gesellschaftlichen Austausch aus. In diesem technologischen Umfeld entwickelt sich die Gesellschaft vielmehr zu einer neuen Form. Ihre Akteure – der Staat, das Verhältnis zwischen Bürger und Staat, Unternehmen, der Handel sowie Institutionen zur Schaffung und Verbreitung von Wissen – verändern sich grundlegend.

Die heutige Transformation der Gesellschaft und der sozialen Beziehungen als Folge der technologischen Revolution hat zu einer Erneuerung und Weiterentwicklung des Rechts geführt. Aufgrund seiner Dynamik als soziales Instrument entsteht so eine regelrechte rechtliche Revolution.

Dieses Phänomen betrifft das Recht in verschiedenen Teilbereichen:

  • Völkerrecht (Internationales Öffentliches Recht): Bezüglich der grenzüberschreitenden Datenübertragung.
  • Internationales Privatrecht: Aufgrund unterschiedlicher Nationalitäten der Vertragsparteien sowie der Bestimmung des anwendbaren Rechts und Gerichtsstands bei internationalen Softwareprodukten.
  • Verfassungsrecht: Im Hinblick auf den Datenschutz und den Schutz personenbezogener Daten als Grundrecht.
  • Verwaltungsrecht: Zur Regulierung der staatlichen Beschaffung von IT-Waren und -Dienstleistungen sowie zur Regelung von E-Government.
  • Strafrecht: Bei der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen, Betrug oder Diebstahl mittels Software-Werkzeugen (Cyberkriminalität).
  • Arbeitsrecht: Bezüglich neuer Beschäftigungsformen (wie Telearbeit) und spezifischer beruflicher Belastungen.
  • Zivil- und Handelsrecht: Bei Verträgen über IT-Dienstleistungen, Datenbanknutzung und Technologielieferungen.
  • Immaterialgüterrecht / Urheberrecht: Da Software den Schutz durch spezifische Rechtsinstrumente erfordert.
  • Prozessrecht: In Bezug auf die Zulässigkeit und Beweiskraft digitaler Daten vor Gericht.

Die Informationsrevolution hat auch zur Entstehung neuer juristischer Disziplinen geführt, die sich mit der Erforschung und Anwendung der Informatik im Rechtswesen befassen.

Diese neuen Rechtsgebiete umfassen: das IT-Recht (Informationstechnologierecht), welches den Computer als Werkzeug und Regelungsgegenstand betrachtet, sowie die Rechtsinformatik. Letztere befasst sich mit der Anwendung der Informatik im Recht, wie etwa der juristischen Dokumentation (Speicherung und Erschließung von Gesetzestexten), der Kanzleiorganisation und -steuerung sowie juristischen Expertensystemen und Metadokumentation (Entscheidungsunterstützung, Ausbildung, Forschung und Vorhersagbarkeit von Rechtsprechung).

Darüber hinaus reguliert das Informationstechnologierecht als ordnende Kraft das IT-Phänomen in der Gesellschaft. Es besteht aus einer Reihe von Gesetzen, Regeln und Grundsätzen für informationstechnische Sachverhalte und Instrumente.

3.3. Das Informationstechnologierecht (IT-Recht)

Aufgrund der Veränderungen in der Informationsgesellschaft durch den Einsatz neuer Technologien (IKT) ist ein spezialisiertes Rechtsgebiet erforderlich, um Konflikte in diesem Bereich zu vermeiden oder zu lösen.

Dieses Rechtsgebiet wird von Experten oft als IT-Recht oder Computerrecht bezeichnet. Es lässt sich definieren als die Gesamtheit der präventiven und korrigierenden Rechtsvorschriften, die sich aus der Nutzung der Informationstechnologie ergeben.

Die wesentlichen Aspekte, die der Gesetzgeber bei der Regulierung berücksichtigen muss, sind:

  • Rechtliche Regulierung von Software als Wirtschaftsgut: Software erfordert aufgrund ihres unbestreitbaren ökonomischen Charakters eine spezifische rechtliche Behandlung.
  • Schutz personenbezogener Daten: Verhinderung von Verletzungen der Grundrechte durch die unsachgemäße Verarbeitung persönlicher Informationen.
  • Rechtliche Regulierung des Internets: Förderung oder Beschränkung des grenzüberschreitenden Datenverkehrs.
  • Geistiges Eigentum und Informatik: Schutz von Computerprogrammen (Urheberrecht) und Regulierung von Domainnamen.
  • Cyberkriminalität: Strafrechtliche Verfolgung illegaler Handlungen, bei denen Computer als Werkzeug oder Ziel dienen.
  • IT-Verträge: Verträge sui generis mit erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen (z. B. Software-Lizenzierung, Cloud-Verträge).
  • E-Commerce: Die automatisierte Vermarktung und der Vertrieb von Waren und Dienstleistungen aller Art.
  • Arbeitsrechtliche und betriebliche Aspekte der IT: Herausforderungen durch die Informatisierung der Arbeit (z. B. Telearbeit, Homeoffice).
  • Beweiswert digitaler Medien: Regelung der Akzeptanz und Würdigung digitaler Beweismittel vor Gericht.

3.4. Die Notwendigkeit des Datenschutzes

Die unsachgemäße Nutzung der Informationstechnologie beeinträchtigt die persönliche Privatsphäre grundlegend. Diese Entwicklung wird von vielen Wissenschaftlern als eine neue Form der Verletzung der Privatsphäre angesehen, auf die das Recht unverzüglich reagieren muss.

Der Schutz personenbezogener Daten soll verhindern, dass durch den Einsatz von Computern die Ehre oder die Privatsphäre des Einzelnen verletzt wird.

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