Institutionen der EU und politische Organisation Spaniens
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Institutionen der Europäischen Union
Die Institutionen der EU sind wie folgt aufgebaut:
- Der Europäische Rat: Er ist das oberste politische Organ der Europäischen Union und besteht aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsländer sowie dem Präsidenten der Kommission. Der Vorsitz des Rates wechselt alle sechs Monate unter den Mitgliedsländern.
- Der Rat der Europäischen Union: Er vertritt die Mitgliedstaaten und besteht aus je einem Minister aus jedem Land. Seine Präsidentschaft rotiert ebenfalls alle sechs Monate. Seine Funktionen sind die Verabschiedung von Gesetzen und des Haushalts.
- Die Europäische Kommission: Sie vertritt die Interessen der EU und besteht aus einem Vorsitzenden und einem Kommissar pro Mitgliedstaat. Ihre Aufgaben sind das Vorschlagen von Gesetzen sowie die Verwaltung des Haushalts und der europäischen Programme.
- Das Europäische Parlament: Es repräsentiert die europäische Unionsbürgerschaft und besteht aus 785 Parlamentariern, die alle fünf Jahre durch allgemeine Wahlen gewählt werden. Seine Funktionen sind die Verabschiedung des Haushalts und der Gesetze.
- Der Gerichtshof: Er arbeitet unter Mitwirkung von je einem Richter aus jedem Mitgliedstaat zuzüglich eines rotierenden Richters, die für eine Amtszeit von sechs Jahren nominiert werden.
- Der Rechnungshof: Er setzt sich aus je einem Vertreter aus jedem Mitgliedstaat zusammen, die für eine Amtszeit von sechs Jahren ernannt werden.
Politische Organisation und Institutionen Spaniens
Die politische Organisation des spanischen Staates ist durch die Verfassung von 1978 geregelt, welche auch die Rechte und Pflichten der Bürgerschaft sowie das Funktionieren des Staates und seiner Institutionen bestimmt. Die durch die Verfassung anerkannten Freiheiten und Rechte sind sehr breit gefächert. Die Souveränität liegt beim spanischen Volk, von dem alle Staatsgewalt ausgeht. Der spanische Staat ist ein sozialer und demokratischer Rechtsstaat. Seine Struktur ist als parlamentarische Monarchie konfiguriert, in welcher der König die höchste Vertretung des Landes darstellt und über begrenzte Befugnisse verfügt.
- Die Legislative (Gesetzgebung): Die Cortes (Parlament) üben die gesetzgebende Gewalt aus. Sie bestehen aus zwei Kammern, die alle vier Jahre gewählt werden: der Abgeordnetenkammer und dem Senat.
- Die Exekutive (Regierung): Sie übt die vollziehende Gewalt aus. Ihre Institutionen umfassen einen Präsidenten (Ministerpräsidenten), eine Vizepräsidentschaft und mehrere Ministerien. Ihre Funktionen sind das Erlassen von Gesetzen, die Durchführung der internen und externen Politik sowie die Verteidigung des Staates.
- Die Judikative (Rechtsprechung): Gerichte und Tribunale üben die richterliche Gewalt aus. Sie werden durch unabhängige Richter und Magistrate gebildet. Das höchste Organ der Rechtspflege ist der Oberste Gerichtshof, außer in verfassungsrechtlichen Fragen, welche in die Zuständigkeit des Verfassungsgerichts fallen.