Institutionen der Europäischen Union: Aufbau, Aufgaben und Geschichte

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Institutionen der Europäischen Union

Institutionen der EU: Europäisches Parlament: Das Parlament ist seit 1979 eine Institution der EU, deren Mitglieder (Abgeordnete) in allgemeinen, direkten Wahlen alle fünf Jahre gewählt werden. Die erste Direktwahl fand 1979 statt. Die Abgeordneten vertreten die Bevölkerung der Mitgliedstaaten, wobei die Sitze je nach Land unterschiedlich verteilt sind. Im Parlament sind die Abgeordneten nach politischen Fraktionen organisiert, nicht nach Nationalität. Das Parlament hat gemeinsam mit dem Rat die Gesetzgebungsbefugnis, bestimmt den EU-Haushalt mit und hat seinen Sitz in Straßburg. Außerdem übt es die demokratische Kontrolle über die anderen Organe aus.

Rat der Europäischen Union (Ministerrat)

Der Rat setzt sich aus einem Minister jedes Mitgliedstaats zusammen. Je nach Thema tagen die jeweiligen Fachminister. Der Rat trifft Entscheidungen gemeinsam mit dem Parlament, koordiniert die Politiken der Mitgliedstaaten und tagt in der Regel in Brüssel sowie in Luxemburg.

Europäischer Rat

Der Europäische Rat besteht aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten der Europäischen Kommission. Er legt die allgemeinen politischen Ziele und Prioritäten der EU fest. Der Vorsitz wechselt, der Europäische Rat wird jedoch von einem eigenen Präsidenten geleitet. Seine Tagungen finden in Brüssel statt.

Europäische Kommission

Die Kommission besteht aus Kommissaren, die von den Mitgliedstaaten vorgeschlagen und vom Parlament bestätigt werden. Sie hat das Initiativrecht für Rechtsvorschriften, führt den EU-Haushalt aus und überwacht die Anwendung des EU-Rechts. Damit ist sie die Exekutive der EU.

Gerichtshof der Europäischen Union

Der Gerichtshof besteht aus 27 Richtern, je einer pro Mitgliedstaat. Er hat seinen Sitz in Luxemburg und sichert die Auslegung und Einhaltung des europäischen Rechts.

Rechnungshof

Der Rechnungshof besteht aus einem Mitglied pro Mitgliedstaat und prüft die Einnahmen und Ausgaben des EU-Haushalts.

Wirtschafts- und Sozialausschuss

Der Wirtschafts- und Sozialausschuss ist ein beratendes Gremium, das aus Vertretern verschiedener Mitgliedstaaten besteht. Er wird bei wirtschaftlichen und sozialen Rechtsvorschriften angehört.

Ausschuss der Regionen

Der Ausschuss der Regionen vertritt die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und wird zu Politiken mit regionaler Bedeutung angehört.

Ziele der EU

Ziele der EU: Die Ziele der EU sind allgemein formuliert und werden durch konkrete Maßnahmen umgesetzt. Die EU-Institutionen arbeiten im Rahmen der ihnen übertragenen Befugnisse und finanzieren sich unter anderem aus Eigenmitteln, zu denen Anteile der Mehrwertsteuer und Beiträge der Mitgliedstaaten gehören.

Geschichte der europäischen Integration

  • 1946: Churchill regt die Gründung der Vereinigten Staaten von Europa an, Zürich ist ein wichtiger Ausgangspunkt dieser Idee.
  • 1948: Die Benelux-Staaten vereinbaren eine Zollunion, um die wirtschaftliche Integration zu fördern.
  • 1950: Schuman schlägt die Gemeinschaft für Kohle und Stahl vor.
  • 1951: Unterzeichnung des Vertrags über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS).
  • 1953: Die EGKS tritt in Kraft, und der Rat von Europa beginnt mit der Arbeit an der Europäischen Menschenrechtskonvention.
  • 1957: Unterzeichnung der Römischen Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG).
  • 1992/1993: Der Vertrag über die Europäische Union (EUV) wird in Maastricht unterzeichnet. Er führt die Wirtschafts- und Währungsunion sowie eine gemeinsame Politik ein und benennt die Gemeinschaft in Europäische Union um.
  • 1999: Einführung des Euro als virtuelle Währung, der ECU wird abgelöst.
  • 2002: Beginn des Umlaufs der Euro-Banknoten und -Münzen.
  • 2004: Unterzeichnung des Vertrags über eine Verfassung für Europa, der jedoch nicht in Kraft trat. Er bildete die Grundlage für den späteren Vertrag von Lissabon, der die Institutionen der Europäischen Union weiterentwickelte.

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