Die Integration der Kanarischen Inseln in die EU
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Integration der Kanarischen Inseln in die EU
Seit den späten 1970er Jahren wurde der Beitritt Spaniens und damit der Kanarischen Inseln zur damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) erwogen. Zunächst konzentrierte sich eine theoretische Debatte auf die Integration und deren Vorteile. Während die Aussicht auf einen stabileren Markt eine Reihe von Vorteilen bot, barg der europäische wirtschaftliche und rechtliche Rahmen auch erhebliche Nachteile, da er alle Regionen und Mitgliedstaaten gleich behandelte.
Verhandlungen und rechtliche Sonderregelungen
Die Verhandlungen konzentrierten sich darauf, die Unstimmigkeiten zwischen dem Wirtschafts- und Steuersystem der Kanaren (REF) und den Rechtsvorschriften der Gemeinschaft zu klären. Es galt, eine besondere Regelung für die REF zu finden, um die Unterschiede auszugleichen. Schließlich wurden Ausnahmen gemäß Artikel 24 der Beitrittsakte und dem dazugehörigen Protokoll 2 geschaffen.
Landwirtschaft und das POSEICAN-Programm
Während die Inseln für kommerzielle Zwecke zunächst wie ein Drittland behandelt wurden, gerieten landwirtschaftliche Erzeugnisse durch den Ausschluss aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gegenüber spanischen Produkten ins Hintertreffen. Um dies auszugleichen, wurde in Anlehnung an das Programm für die französischen Überseegebiete (DOM/POEIDOM) das POSEICAN-Programm entwickelt:
- Erleichterung des Zugangs zum Binnenmarkt unter Berücksichtigung der Insellage.
- Förderung der lokalen Produktion.
- Einführung des REA (Wirtschaftssystem der Versorgung) zur Sicherung der Grundversorgung.
Vom Vertrag von Maastricht bis zur Euro-Einführung
Im Jahr 1986 trat Spanien der EWG bei, die durch den Vertrag von Maastricht zur Europäischen Union (EU) wurde. Der Vertrag von Maastricht legte zudem den Grundstein für die Wirtschafts- und Währungsunion, die 2002 zur Einführung des Euro als einheitliche Währung führte.
Regionen in äußerster Randlage (OR)
Der Vertrag von Amsterdam (1999) schuf eine neue rechtliche Kategorie: die Regionen in äußerster Randlage (OR). Diese Regionen sind Teil der EU, aber aufgrund ihrer geografischen Entfernung vom Festland auf eine besondere steuerliche Behandlung angewiesen, um strukturelle Nachteile auszugleichen. Die Kanarischen Inseln sind dabei die bevölkerungsreichste Region mit dem höchsten BIP pro Kopf, haben jedoch im EU-Vergleich ein geringes wirtschaftliches Gewicht.
Wirtschaftliche Herausforderungen
Die Integration hat die Geschichte der Kanaren maßgeblich geprägt. Der Dienstleistungssektor, insbesondere der Tourismus und die Bauwirtschaft, sind die wichtigsten Stützen. Problematisch bleibt jedoch, dass ein Großteil der Gewinne durch ausländische Hotelkonzerne abfließt. Zudem führen die EU-Osterweiterung und die globale Wirtschaftskrise (ausgelöst durch die Subprime-Hypotheken in den USA) zu einer zunehmenden Unsicherheit bezüglich der Beihilfen und der wirtschaftlichen Stabilität in einem global vernetzten Kontext.